Frühe Neuzeit - Lebensbedingungen und Ständegesellschaft der Frühen Neuzeit

Schlagwörter:
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Referat

Frühe Neuzeit - Lebensbedingungen und Ständegesellschaft der Frühen Neuzeit

1. Grundlegende Lebensbedingungen in der „Frühen Neuzeit“ (1500-1800)

Unter frühe Neuzeit wird die Zeit zwischen dem Ende des Spätmittelalters (Ende 1400) und dem Beginn der Moderne (Ende 1700) verstanden. Dabei dienen Einige Schlüsselereignisse als Abgrenzung:

So wird der Beginn durch Ereignisse wie die Erfindung des Buchdrucks durch Johannes Guttenberg (um 1450), die Entdeckung Amerikas durch Christoph Kolumbus (1492) und den Beginn der Reformation in Deutschland (1517) geprägt. Das Ende der frühen Neuzeit wiederum wird durch Ereignisse wie dir französische Revolution und das Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation geprägt.

Beginn der Frühen Neuzeit

  • Erfindung des modernen Buchdrucks durch Johannes Gutenberg (um 1450)
  • Entdeckung Amerikas durch Christoph Kolumbus (1492)

Ende der Frühen Neuzeit

  • Französische Revolution (ab 1789)
  • Deutscher Nation (1806)

Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation ist ein mittelalterliches und frühneuzeitliches Reich, das im 10. Jhd. von Heinrich I. und Otto I. aus dem vorher karolingischen Ostfrankenreich gegründet wurde. Zur Unterscheidung vom 1871 gegründeten Deutschen Reich wird es auch als das „Alte Reich“ bezeichnet. Das heil. Röm. Reich dt. Nation war kein einheitlicher Nationalstaat, sondern ein vom Kaiser geführter Bund weitgehend unabhängiger Territorien mit nur wenig gemeinsamen Institutionen (z.B. Reichstag). Dadurch kam es zu ständig wechselnden Grenzen, was das alltägliche Leben für die Bevölkerung aber auch die Führungsspitze schwierig gestaltete. Das Reich endete 1806 durch Niederlegung der Kaiserkrone durch den österreichisch-deutschen Kaiser Franz II.

1.1 Grundlinien der Bevölkerungsentwicklung

In der frühen Neuzeit gab es eine stagnierende Bevölkerungszahl aufgrund keiner außergewöhnliche Bevölkerungszunahme bis Mitte des 18. Jahrhunderts (1750). Erst danach wuchs die Größe der Bevölkerung. Im Allgemeinen gab es von 1000 bis 1800 ein Anstieg der Bevölkerung von 4 Millionen auf 24 Millionen. Dieser war jedoch nicht linear, sondern wellenförmig.

„Das Malthussche Extrem“

Eine Theorie nach einem bedeutenden englischen Bevölkerungswissenschaftler Robert Malthus besagt, dass die Menschheit dazu tendiert, sich unbegrenzt zu vermehren. Jedoch gibt es keine unbegrenzten Lebensmittel. Deshalb kann die Produktion von Lebensmitteln kann nicht mit der Zunahme der Bevölkerung mithalten. Folgen davon sind Krankheit, Elend und Tod, die wieder das Gleichgewicht herstellen.

Im Laufe der Geschichte kann man verschiedene Stufen der Bevölkerungsentwicklung erkennen: so gab es im14./15. Jahrhunderts, also dem Spätmittelalter, einen Bevölkerungsrückgang. Gründe hierfür sind zum einen die pestwellen von 1337-1352, als auch andere Krankheiten wie z.b. die Pocken gewesen. Durch schlechte Hygiene und keine wirklichen medizinischen Kenntnisse war das vorbeugen der Ausbreitung dieser (infektions-) Krankheiten nahezu unmöglich. Auch eine kleine Eiszeit Anfang des 15. Jahrhunderts, also ein enormer Temperaturrückgang, welcher Ernteausfälle als Folge hatte, sorgte für einen Rückgang der Bevölkerungszahlen.

Im 16. Jahrhundert wiederum wuchs die Größe der Bevölkerung, vor allem durch die Ausdehnung der landwirtschaftlichen Anbauflächen und dem damit verbundenen Anstieg an Ernteerträgen.
Im 17. Jahrhundert folgte dann wieder ein Bevölkerungsrückgang durch weiter kleine Eiszeiten und den 30-jährigen Krieg (1618-1648), der neben vielen toten auch Ernteausfälle, Hungersnöte und Seuchen mit sich brachte.
Im 18. Jahrhundert wuchs die Bevölkerungsanzahl rasant. Gründe hierfür waren neben einem stabileren, wärmeren Klima auch die Versorgungssicherheit durch Landesherren und die Entwicklung von neuen Anbautechnik und -methoden, wodurch der Ertrag der Ernte maximiert werden konnte.

1.2 Weitere Faktoren der Bevölkerungsentwicklung

Weitere Gründe für die Bevölkerungsentwicklung waren unter anderem die Heiratsbeschränkungen, die zu einem höheren Heiratsalter für Frauen, das durch die natürlich eingeschränkte Fruchtbarkeit im Alter, in einem Rückgang der Geburtenrate resultierte. Aber auch die hohe Mortalität von Frauen und Kindern im Wochenbett führten zu einem Bevölkerungsrückgang, der häufig auch nicht durch eine überdurchschnittliche Geburtenrate ausgeglichen werden konnte. Epidemien, Infektionskrankheiten und andere Krankheiten spielten ebenfalls eine Rolle bei der Größe einer Bevölkerung. Neben den schlechten Lebensbedingungen aufgrund von schlechten hygienischen Bedingungen, Krieg und Hungerkrisen war eine geringe durchschnittliche Lebenserwartung vorherrschenden. Auch beeinflussten einschneidende Klimaveränderungen die Bevölkerungsgröße. So können die klimatischen Bedingungen in Gunst- und Ungunstphasen unterteilt werden:
Bsp. „Kleine Eiszeit“: Rückgang der mittleren Jahrestemperatur; kalte lange Winter; relativ kalte und feuchte Sommer mit Verkürzung der Vegetationsphase; Wetteranomalien wie Sturmfluten

Andererseits: Stabilisierung des Klimas und der durchschnittlichen Jahrestemperatur; wärmere Winter; längere Sommer

Aufgrund der rückständigen Infrastruktur des Heiligen Römischen Reichs gab es nur wenig befahrbare Kanäle, schlecht befestigte Straßen und im Allgemeinen hatten die Leute damals nur ein mangelhaftes Wissen aufgrund von schlechter Bildung, da diese nur der Oberschicht vorbehalten war.

2. Die Ständegesellschaft der Frühen Neuzeit

2.1 Zusammensetzung und Entwicklung der Ständegesellschaft

Nach dem Prinzip des Geburtsstandes wird der Mensch in eine bestimmte soziale Gruppe hineingeboren und bekommt so bestimmte Rechten und Pflichten zugesprochen. Die Geburt entscheidet also über den sozialen und wirtschaftlichen Status des Menschen. Die Grundlage der Gesellschaft ist eine hierarchische Gliederung mit sozialen und politischen Ungleichheiten, die als gottgewollt legitimiert werden. Innerhalb der Gesellschaft gibt es viele und vor allem große Unterschiede zwischen den Ständen in Bereichen Politik, Wirtschaft, Rechten, aber auch Bildung und Berufswahl. Die Menschen identifizieren sich über ihr Standesbewusstsein, also durch Zugehörigkeit zu ihrem Stand. Hierbei galt, je höher der Stand, desto höher das Standesbewusstsein. Die Stände nach dem Prinzip der Geburtsständen waren in Adel, Bürgertum und Bauern mit klarer Abgrenzung gegliedert. Der einzige Funktionsstandart hierbei der Klerus (geistlicher Stand), welcher vom Adel ernannt wurde.

Persönliche Fähigkeiten spielten damals keine Rolle und konnte einem nicht zu einem Aufstieg in einen höheren Stand verhelfen.

Im Allgemeinen war Soziale Mobilität schwer bis kaum möglich. ABER es gab auch eine Ausnahme: den „Briefadel“. Dies waren Leute, die vom Kaiser als Dank für Verdienste oder gegen Zahlung in den Adelsstand aufgenommen wurden. So zum Beispiel nobilitierte Bürgerliche (Bsp. Augsburger Fugger).
Der Großteil der Bevölkerung gehörte der unterständischen Schicht an und lebte in Rechtlosigkeit und Ausgrenzung. Zahlreiche soziale Normen grenzten die einzelnen stände abermals voneinander ab. So zum Beispiel Kleiderordnungen, die die Stände besser voneinander unterscheidbar machen sollten. Die einzigen die von diesen strengen sozialen Ordnungen profitierten waren priviligierte Stände wie der Adel und das städtische Großbürgertum

Entstehung

Die Ständegesellschaft findet ihre Ursprünge in dem im Spätmittelalter betriebenen Lehenswesen. Als diese Gesellschaftsform jedoch ihr Ende findet, entsteht eine neue Form: die Ständegesellschaft. Hierbei bildete ebenfalls eine soziale Gruppe die Oberschicht (der Adel, im Lebenswesen der Lebensherr).

Der Einzelne in der Ständegesellschaft

Jeder Stand war als Kollektiv, also eine Art „Lebensgemeinschaft“ anzusehen. Die Stellung des Einzelnen im Stand wurde dann wiederum auch über Faktoren wie Herkunft, Besitz und Beruf definiert.

Die bürgerliche Gesellschaft als Gegenmodell im späten 18. Jahrhundert

Die Ständeordnung löst sich Anfang des 19. Jahrhunderts auf. Stattdessen gab es eine neue gesellschaftliche Grundstruktur, nach welcher alle Individuen der Gesellschaft gleichberechtigt sind. Die Rechtsstellung der privilegierten Stände blieben jedoch bis in die Jahre der Revolution erhalten.

2.2 Der Adel

Der Adel bildete in der Ständegesellschaft die politische, soziale und wirtschaftlich privilegierte Ober- und Führungsschicht und hatte somit am meisten Reichtum, Macht und Einfluss trotz ihrer Unterlegenheit in der Anzahl. Der Adel machte nur ca. 1% der Bevölkerung aus.

Die Rolle des Adels

Der Adel der frühen Neuzeit bestand aus niederem Adel und Hochadel. Die armen Adeligen hatten jedoch nur ein besitzloses Adelsproletariat.

Politische/wirtschaftliche Rolle:

Der Adel hatte den größten Besitz und somit auch das meiste Vermögen. Da davon ausgegangen wurde, dass der Adel von Gott zu ihrer Position auserwählt wurde, hatten sie Zugriff auf hohe kirchliche Positionen. Zudem hatten die Angehörigen dieses Standes die Stellung als Gerichtsherr in ihrem Herrschaftsbereich inne und die Kontrolle über staatliche Machtmittel wie Polizei und Militär. Auch verfügte der Adel über bestimmte Vorrechte (=Privilegien) wie z.B. Steuerfreiheit.

Gesellschaftliche Rolle:

Der Adel war durch ihren repräsentativen Lebensstil kulturell dominant. Die Sicherung der Exklusivität des Standes wurde durch strenge Eherechte und ihrem großen Standesbewusstsein gewährleistet. Zudem pflegten sie Traditionen durch den ritterlichen Stil.

Verfassungsrechtliche Stellung im alten Reich

An höchste Stelle stand der Kaiser mit dem Reichsfürstenstand, also den Kurfürsten und den geistlichen und weltlichen Fürsten. Direkt darunter standen die Reichsgrafen. Unterschieden wurde in Reichstag und Landtag.

Privilegien des Adels

Der Adel besaß einen eigenen Gerichtsstand und verschiedene Vorrechte. So erhielten Adelige statt einer Haftstrafe sehr häufig nur einen Hausarrest. Zudem musste der Adel keinen Militärdienst ableisten und waren auch von den Steuern befreit. Die Adeligen wurden aber nicht nur vor Gericht bevorzugt behandelt, sondern beispielsweise auch in Theater. In denen saßen sie abgetrennt vom restlichen Publikum auf eigen für den Adel reservierten Plätzen. Weitergehend besetzten ausschließliche Angehörige des Adels Staatsämter.

Bedeutungsverlust des Adels

Der Adel verlor seine Bedeutung ab der Mitte des 18. Jahrhunderts. Der bis dahin höchste und bevorzugteste Stand bekam zunehmend Konkurrenz durch das reiche Stadtbürgertum. Zudem zerrüttelte eine ökonomische Krise im 16. Jahrhundert die gefestigten Verhältnisse des Adels. Damals führte ein Zustrom an Edelmetallen zur Inflation. Konkurrenz von den Bürgerlichen bekamen die Adeligen unteranderem bei der Verwaltung vom Militär. Zudem war es ab einem gewissen Zeitpunkt in der Geschichte möglich sich mit viel Geld einen Adelstitel zu erkaufen.

2.3 Der Klerus

Um in den Stand des Klerus aufzusteigen musste man dazu ernannt werden. Vor allem wurden aber Leute, die aus dem Adel stammten auserwählt.
Dieser Stand wurde wiederum in zwei Arten unterteilt: in den niedrigen Klerus, welchem Pfarrer, Nonnen, Mönche und Angehöriger bürgerlicher Familien angehörten und in den hohen Klerus, welchem Erzbischöfe, Äbte und Angehörige adeliger Familien angehörten.

2.4 Das Stadtbürgertum

Für das Stadtbürgertum sind zwei Definitionen möglich:

Im engeren Sinne gehören Leute dem Stadtbürgertum an, die Bürgerrechte haben, also Patrizier und angesehene Bürger. Zudem aber auch die Mittelschicht in Zünften und kleinere Kaufleute. Im weiteren Sinn gehören alle Stadtbewohner dem Stadtbürgertum, einschließlich der recht- und mittellosen Unterschicht.

2.5 Die Bauern

Die Bauern bildeten die wirtschaftliche Basis der agrarischen Gesellschaft. Es war eine sehr heterogene Gruppe, was sich vor allem bei Unterschieden wie Gehöftgröße und -ausstattung, Größe des Landes und dessen Qualität und Abgaben abzeichnete.

Rechtliche Stellung der Bauern

Freie Bauern:

  • Diese Art der Bauern waren nicht direkt abhängig von den Grundherren. Zudem besaßen die Bauern eigenen Grund und mussten weder Abgaben noch Dienste leisten. Natürlich mussten aber auch dies Bewohner der Gesellschaft Steuern an die Landesherren zahlen.

Unfreie Bauern:

  • Diese Art der Bauern waren abhängig von den Grundherren. Sie besaßen keinen eigenen Grund, sondern lediglich Nutzungsrechte (=Lass-Besitz). Die Bauern mussten sowohl normale Steuern zahlen, als auch Abgaben und Dienste an den Grundherren ableisten.

Erbrecht

Es gab zwei Arten des Erbrechts. Dabei wurde unterschieden, ob der Hof unter den Söhnen aufgeteilt wurde (Realteilungsrecht) oder ob der älteste Sohn Alleinerbe war und die jüngeren Söhne leer ausgingen. Die Töchter des verstorbenen Bauers gingen in der Regel leer aus und bekam somit keine Erbrechte zugesprochen. Möglich für sie war es als Magd bei einem ihrer Brüder oder einem anderen Hof zu arbeiten oder ins Kloster zu gehen.

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