Kriegsdienstverweigerung - Informationen und Beispiele

Antrag auf Kriegsdienstverweigerung

Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung kann jederzeit gestellt werden, jedoch frühestens im Alter von 17 1/2 Jahren. Wenn der Antrag vor der Einberufung bzw. der schriftlichen Vorbenachrichtigung gestellt wurde, kannst Du solange nicht zur Bundeswehr eingezogen werden, bis über den Antrag rechtskräftig entschieden worden ist. Dein Antrag hat dann eine sog. "aufschiebende Wirkung". Wird der Antrag erst nach der Einberufung gestellt, so ist es durchaus möglich, daß Du dennoch zum Grundwehrdienst eingezogen wirst. Deinen Antrag schickst Du am besten per Einschreiben mit Rückschein an das Kreiswehrersatzamt, das für Deinen Wohnsitz zuständig ist. Für Dich selbst, solltest Du vorher eine Kopie anfertigen. Das Kreiswehrersatzamt bestätigt Dir den Eingang Deines Antrages und leitet ihn zur Entscheidung an das Bundesamt für Zivildienst weiter. Dort wird dann über Deinen Antrag entschieden. Wichtig ist, daß Dein Antrag vollständig ist.

Der Antrag besteht aus 4 Teilen:

  1. formelles Antragsschreiben
  2. polizeiliches Führungszeugnis
  3. Lebenslauf
  4. schriftliche Begründung

Aber Vorsicht, wer zu früh verweigert verschenkt die Möglichkeit eventuell überhaupt keinen Dienst leisten zu müssen. Zum Wehrdienst wird nur noch jeder Zweite einberufen. Die Hälfte aller Tauglichen muss also keinen Wehrdienst leisten. Zum Zivildienst sollen aber alle Kriegsdienstverweigerer einberufen werden. Wer mit dem Kriegsdienstverweigerungsantrag wartet, bis er zur Bundeswehr einberufen wird, hat deshalb eine Chance von 50 %, gar keinen Dienst leisten zu müssen!