Der deutsche Bundestag – Begriffserläuterungen und allgemeine Aufgaben
Bundestag:
oberstes Bundesorgan Deutschlands;
aus allgemeinen, freien, geheimen und unmittelbaren Wahlen hervorgegangenes Parlament (gewählte Volksvertretung)
Abgeordnete für 4 Jahre
Allgemeine, freie, geheime und unmittelbare Wahlen:
Staatsbürger ab bestimmtem Alter, ohne Druck, alle Stimmen zählen gleich viel, Wahlkabine, ..., keine Wahlmänner etc.
Aufgaben des Bundestages:
Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts
Wählt und kontrolliert den Bundeskanzler ( vom Bundespräsidenten vorgeschlagen)
Gesetzgebung (Hauptaufgabe)
Teilnahme an politischer Willensbildung
Repräsentation der Bevölkerung
Parlamentarische Opposition:
Gesamtheit der an der Regierung nicht beteiligten und mit der Regierungspolitik nicht einverstandenen Parteien und Gruppen im Parlament
Fraktion:
organisatorische Gliederung im Parlament, in der alle Abgeordneten einer Partei oder befreundeter Parteien zusammengeschlossen sind (es herrscht Fraktionszwang , Mindeststärke einer Fraktion muss mindestens 5% des Bundestages ausmachen)
Präsidium:
gebildet aus dem Präsidenten und seinen stellvertretenden Präsidenten
gewählt für die Dauer einer Wahlperiode
Angelegenheiten, die die Leitung des Hauses betreffen, werden behandelt
Mitwirkung beim Abschluss wichtiger Verträge
Beratung über Fragen der Öffentlichkeitsarbeit
Plenum:
Gesamtheit aller Abgeordneten
öffentliche Verhandlungen in Sitzungen, Möglichkeit, Öffentlichkeit auszuschließen
Leitung durch Bundestagspräsidenten bzw. dessen Stellvertreter
Überhangmandate:
bei Entsendung von mehr Abgeordneten in den Bundestag als Betrag des prozentualen Anteils
Ältestenrat:
zentrales Lenkungssystem des Bundestages
bestehend aus dem Präsidenten, 5 Stellvertretern und 23 Mitgliedern (erfahrene Parlamentarier)
Festlegung der Sitzungswochen
Verteilung von Vorsitzen der Ausschüsse
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