Monarchie
Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit der Regierungsform der Monarchie. Es werden verschiedene Typen von Monarchie unterschieden, wie die Absolute Monarchie, die Konstitutionelle Monarchie und die Parlamentarische Monarchie. Eine Absolute Monarchie ist dadurch gekennzeichnet, dass der Alleinherrscher ohne Kontrolle oder Mitsprache von Ständeversammlungen oder Regierungen regiert. Ein Beispiel dafür ist Ludwig XIV. Die Konstitutionelle Monarchie hingegen ist durch Gewaltenteilung geprägt, wobei der Herrscher als Oberhaupt der Exekutive fungiert und das Parlament für die Gesetzgebung zuständig ist. In dieser Regierungsform gilt das Zensuswahlrecht und die Volkssouveränität statt dem Gottesgnadentum. In der Parlamentarischen Monarchie hat der König oder die Königin lediglich repräsentative Aufgaben und der Regierungschef ist ein Kanzler oder Premierminister, der vom Volk gewählt wird. Das Aristotelische Verfassungssystem bezieht sich auf die Monarchie als jede Staatsform, in der ein Einzelherrscher legitim und auf das Gemeinwohl ausgerichtet handelt und nicht unbedingt durch familiäre Erbfolge die Macht übernimmt. Präsidialregime werden nach dieser Definition ebenfalls als Monarchie angesehen. Der Begriff der Monarchie schließt jedoch nicht zwangsläufig eine Vererbung der Macht ein.
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Auszug aus Referat
Monarchie Als Monarchie (von griechisch monarchia Alleinherrschaft kommend (mono allein, archia Herrschaft)) bezeichnet man eine Regierungsform, in der ein einzelner Herrscher (Monarch: Fürst, König, Kaiser, ...) an der Spitze des Staates steht, der seinen Status durch familiäre Erbfolge erhalten hat. Damit verbunden ist meist ein ganzes System von untergeordnetem Adel. Man unterscheidet verschiedene Formen der Monarchie, je nach dem Beteiligungsgrad der Herrscher an der Regierungsgewalt. Die Absolute Monarchie ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Alleinherrscher losgelöst von der Kontrolle und Mitsprache einer Ständeversammlung oder Regierung regiert. Das klassische Beispiel eines absolutistischen Herrschers ist Ludwig XIV., der von Gottes Gnaden regierte und das Motto: L´Etat, c´est moi. (Deutsch: Der Staat, das bin Ich.) prägte. (s.a.: Absolutismus) In der Konstitutionellen Monarchie herrscht Gewaltenteilung. Der Herrscher ist das Oberhaupt der Exekutive und Regierungschef. Die Gesetzgebung (Legislative) wird durch ein Parlament umgesetzt. Meistens gilt in dieser Regierungsform das Zensuswahlrecht und die Volkssouveränität statt des absolutistischen Gottesgnadentums. (s.a.: Konstitutionalismus) Unter der Parlamentarischen Monarchie versteht man einen Staat, der zwar offiziell einen König oder eine Königin hat, diese aber nur noch Repräsentationsaufgaben erfüllen (z.B. Das Englische Königshaus). Regierungschef ist z.B. ein Kanzler oder Premierminister. Das Volk wählt die ...
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Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
265
Art:
Kurzzusammenfassung
Sprache:
Deutsch
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