Unternehmen und ihre Rechtsformen (Deutschland)

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Personengesellschaften (GbR, OHG & KG), Kapitalgesellschaften (GmbH & AG), Einzelunternehmen, Rechtsformen und ihre Merkmale, Unternehmensgründung, Referat, Hausaufgabe, Unternehmen und ihre Rechtsformen (Deutschland)
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Referat zum Thema Rechtsformen

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
    • Relevanz des Themas im Rahmen einer Unternehmensgründung
  2. Hauptteil
    • Rechtsformen und ihre Merkmale
    • Einzelunternehmen
    • Personengesellschaften (GbR, OHG & KG)
    • Kapitalgesellschaften (GmbH & AG)
  3. Schluss
    • Auswahl einer Rechtsform für die Unternehmensgründung „Diskothek“ mit Begründung
  4. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Relevanz des Themas im Rahmen einer Unternehmensgründung

Die Auswahl der Rechtsform spielt bei der Unternehmensgründung eine wichtige tragende Rolle, welche außerdem Auswirkungen auf den Verlauf der Karriere und die allgemeine Struktur des Unternehmens nach sich zieht. Eine Rechtsform ist nach deutscher Gesetzeslage bei jedem Unternehmen zwingend vorgeschrieben und der Rahmen von Gesellschaften, mit dem Gesellschaften am Wirtschaftsleben teilnehmen. Außerdem sind mit jeder einzelnen Rechtsform jeweilige gesetzlich vorgegebene Strukturmerkmale verbunden, die tunlichst eingehalten werden sollten. Die Rechtsformen zu kennen ist die essentielle Grundlage um die Unternehmen unseres heutigen Wirtschaftsleben verstehen zu können und auch um in Zukunft bestens informiert zu sein, falls eine Orientierung in die Richtung der Unternehmensgründung in Betracht gezogen wird. Sollte man ein Unternehmen gründen ist eine der ersten Wahlen, die man treffen muss, die der Rechtsform, daher ist es wichtig eine grundlegende Kenntnis der Thematik zu besitzen.

2. Hauptteil

Rechtsformen und ihre Merkmale

Das Einzelunternehmen

Einführung
Eines der am meisten genutzten Rechtsformen ist das Einzelunternehmen, bei dem es grundsätzlich nur einen Inhaber gibt. Da man alleinig der Inhaber des Unternehmens ist, besitzt man alle Rechte und die damit verbundenen Pflichten. Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen braucht man bei dieser Rechtsform kein Mindestkapital zum Aufbau, aber man muss das benötigte Kapital selbst aufbringen.

Gründung
Das Einzelunternehmen kann von jedem, der freiberuflich tätig, selbstständig oder Leiter eines Handelsgewerbes ist, gegründet werden und ist deshalb auch eine der am meisten genutzten Rechtsformen. Essentiell bei der Gründung ist, dass es nur einen Inhaber des Unternehmens gibt und die Anmeldegebühr bezahlt werden kann. Auch ohne Startkapital ist es dem Einzelunternehmer möglich diese Rechtsform zu gründen.

Kapitalaufbringung und Haftung
Sobald man ein Einzelunternehmen gründet, muss man im Gegensatz zu anderen Rechtsformen kein Mindestkapital aufweisen. Die Finanzierung liegt allerdings alleinig bei dem Gründer des Unternehmens, somit muss dieser auch mit seinem gesamten privaten Unternehmen für Schulden haften, die im Zusammenhang mit dem Unternehmen entstanden sind. Da bereits bei der Gründung ein Teil des Privatvermögens in das Vermögen des Betriebs über geht, geht der Einzelunternehmer hier ein großes Risiko ein. Zu dem Vermögen zählen nicht nur die Geldwerte, sondern auch wertvolle Gegenstände wie beispielsweise Autos, Schmuck, Gebäude oder Gelände.

Geschäftsführung und Vertretung
Da es bei einem Einzelunternehmen grundsätzlich nur einen Inhaber gibt, liegt bei ihm auch die Geschäftsführung.

Wichtige Gesellschaftsorgane
Das Unternehmen wird von einer Person geführt und geleitet.

Gewinnverteilung
Der Gewinn des Einzelunternehmen muss der Inhaber nicht aufteilen. Die einzigen Beträge,die der Geschäftsinhaber angeben muss sind die gesamten Einnahmen, denn diese unterliegen der Steuer.


Personengesellschaften

Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

Einführung
Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist eine sehr gute Möglichkeit für Menschen, die ein Unternehmen nur zusammen gründen möchten um nicht alleine für alles haften zu müssen. Außerdem bietet diese Gesellschaft großen Freiraum für die Einzelnen Gesellschafter.

Gründung
Sobald sich mindestens zwei Partner für einen gemeinsamen Zweck zusammenschließen kann eine GbR, also eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, gegründet werden. Bei dieser Gesellschaftsform müssen die Gesellschafter wenige Voraussetzungen beachten. Dennoch ist die GbR zur vollständigen Gründung mit einem Vertrag zu besiegeln und gewisse Vereinbarungen (Gesellschafter Definition) müssen schriftlich festgehalten werden.

Kapitalaufbringung und Haftung
Genauso wie bei der Rechtsform „Einzelunternehmen“ benötigt die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts auch kein Mindestkapital. Da alle Geschäftspartner die Geschäftsführung haben, haften sie auch alle zu gleichen Anteilen.

Geschäftsführung und Vertretung
Alle Geschäftspartner sind zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und verpflichtet.

Wichtige Gesellschaftsorgane
In der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gibt es unter den Geschäftspartnern keine Hierarchie, somit sind alle gleich wichtig.

Gewinnverteilung
Soweit im Gesellschaftsvertrag keine anderen Bestimmungen stehen, ist die Beteiligung bei allen Gesellschaftern an Gewinnen und Verlusten gleich (§§ 722 BGB). Dabei ist es irrelevant, wie groß der Geschäftsanteil ist, mit dem jeder Gesellschafter an dem Unternehmen beteiligt ist. Sollte allerdings ein festgelegter Anteil an Gewinn für jeden im Gesellschaftsvertrag formuliert sein, bekommt jeder Gesellschafter nur diesen Teil ausgezahlt.

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Einführung
Die Offene Handelsgesellschaft ist eine Rechtsform bei der man ein hohes Ansehen aufgrund der Bereitschaft zur persönlichen Haftung erhält. Die Gesellschaft ist nur für Kaufleute und nicht für das Kleingewerbe zugänglich. Somit darf die OHG nicht von Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden gegründet werden, stattdessen dürfen sie eine GbR gründen.

Gründung
Wenn sich zwei oder mehrere Personen zu einer Personengesellschaft zusammenschließen, dann können sie sich für die Rechtsform „Offene Handelsgesellschaft“ entscheiden. Bei der Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft brauchen die Gesellschafter kein Mindestkapital bezahlen, allerdings fallen Gebühren an für den Eintrag ins Handelsregister.

Kapitalaufbringung und Haftung
Alle Gesellschafter haften uneingeschränkt mit ihrem Geschäfts- und Privatvermögen bei dem Aufkommen für Schulden der OHG. Ein Beispiel wären die Steuerschulden.

Geschäftsführung und Vertretung
Bei der Offenen Handelsgesellschaft sind alle Gesellschafter gleichberechtigt.

Wichtige Gesellschaftsorgane
Alle Gesellschafter der Offenen Handelsgesellschaft sind zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und verpflichtet.

Gewinnverteilung
Die Einlage wird bei der Offenen Handelsgesellschaft mit 4% verzinst. Sollte ein Rest anfallen, wird dieser nach Köpfen aufgeteilt.

Die Kommanditgesellschaft (KG)

Einführung
Die Kommanditgesellschaft ist bekannt für ihr leichteres Startkapital und die große Unabhängigkeit des Unternehmers. Sollte man als Unternehmer zusätzliches Startkapital suchen, aber für sich selbst alleinig verantwortlich bleiben wollen, so ist die Kommanditgesellschaft die richtige Wahl. Die Kommanditgesellschaft ist eine ähnliche wie die Offene Handelsgesellschaft, der einzige signifikante Unterschied besteht bei den unterschiedlichen Verhältnissen unter den Gesellschaftern bezüglich ihrer Haftung.

Gründung
Bei der Gründung fällt nur ein leichteres Startkapital an, die Mindestsumme für die Gründung einer Kommanditgesellschaft ist nicht vorgeschrieben. Die Kommanditgesellschaft muss im Handelsregister eingetragen werden, um diese Anmeldung vorzubereiten müssen alle Beteiligten (Gesellschafter, Komplementäre, Kommanditisten) beim Notar erscheinen.

Kapitalaufbringung und Haftung
Der Unternehmer haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Die Verlustverteilung erfolgt nach Anteilen, der Kommanditist nimmt am Verlust nur bis zur Höhe der Einlage teil.

Geschäftsführung und Vertretung
In der Kommanditgesellschaft hat der Komplementär das alleinige Entscheidungsrecht, sollte ein Vertrag dies nicht anders regeln. Bei mehreren Komplementären ist jeder zur Geschäftsführung berechtigt.
Im Unterschied zur GmbH & Co. KG darf die KG keinen Fremdgeschäftsführer vertreten.

Wichtige Gesellschaftsorgane
Bei der Kommanditgesellschaft sind die wichtigen Gesellschaftsorgane in ein oder mehrere Unternehmer und die Kommanditisten (Teilhaber) gegliedert.

Gewinnverteilung
Die Kommanditisten sind finanziell am Unternehmen beteiligt.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Einführung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, wie der Name schon verrät, eine Rechtsform für Unternehmer, die Haftung beschränken wollen und für die die GmbH steuerliche Vorteile bietet.

Gründung
Eine GmbH kann von mindestens einem Gesellschafter gegründet werden, für ihn gelten dann trotzdem die gleichen Bestimmungen wie bei einer „normalen“ GmbH. Die Gründungsformalitäten und die Buchführung sind bei der GmbH aufwändiger. Bei einer Standardgründung sind allerdings einfachere Gründungsformalitäten durch ein Musterprotokoll möglich. Bei der Gründung einer GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro, davon muss allerdings nur die Hälfte sofort abbezahlt werden.

Kapitalaufbringung und Haftung
Die Haftung bei dieser Gesellschaft bezieht sich auf das gesamte Gesellschaftsvermögen, allerdings nicht auf das Privatvermögen. Die Haftung der Gesellschafter bei Haftungsansprüchen an die Gesellschaft beschränkt sich auf ihre Kapitaleinlage, die insgesamt mindestens 25.000 Euro betragen muss.

Geschäftsführung und Vertretung
Der Geschäftsführer ist ein Gesellschafter oder ein „Fremd“-Geschäftsführer. Im Geschäftsverkehr tritt die Gesellschaft selbst als Kaufmann auf. Geschäftsführer kann jeder Gesellschafter der GmbH sein. Ausnahmen sind Personen, die nicht natürliche und unbeschränkt geschäftsfähig sind.

Wichtige Gesellschaftsorgane
Die GmbH besteht aus drei Organen; dem Geschäftsführer, der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat. Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft und vertritt diese nach außen. Die Gesellschafterversammlung hat die Aufgabe der Feststellung des Jahresabschlusses und unter anderem der Entscheidung über dessen Verwendung. Der Aufsichtsrat muss erst bei mehr als 500 beschäftigten Arbeitnehmern gegründet werden und überwacht die Geschäftsführung.

Gewinnverteilung
Die Verteilung des Gewinns wird nach dem Verhältnis der Geschäftsanteilen geregelt, die die Gesellschafter zum Anfang in die GmbH haben fließen lassen. Ist im Gesellschaftsvertrag ein anderer Maßstab der Verteilung festgelegt worden, so gilt die Vereinbarung im Vertrag.

Die Aktiengesellschaft (AG)

Einführung
Die Aktiengesellschaft ist eine Alternative für Mittelständler und für Unternehmer, die sich weiterhin Wege zu zusätzlichem Eigenkapital offen halten möchten. Hierbei handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien zerlegt ist.

Gründung
Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft wird ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro benötigt. Dieses Kapital wird schon am Anfang in einzelne Aktien zerlegt, dadurch kann eine Beteiligung der Aktionäre an der Firma stattfinden.

Kapitalaufbringung und Haftung
Der Mindestbetrag, den die AG zur Gründung braucht beträgt 50.000 Euro. Da das Gesellschaftsvermögen unter den Aktionären in Aktien aufgeteilt ist, haftet jeder Aktionär mit seiner Einlage. Sollte die Aktiengesellschaft Insolvenz anmelden, verliert der Aktionär diese Einlage im schlimmsten Fall, es besteht keine persönliche Haftung der Aktionäre.

Geschäftsführung und Vertretung
Der Unternehmer kann alleiniger Aktionär und Vorstand sein.

Wichtige Gesellschaftsorgane
Die Personen, die die Aktien der Gesellschaft kaufen, werden als Aktionäre bezeichnet und beziehen einen großen Wert bei der Aktiengesellschaft. Innerhalb der AG gibt es drei grundlegende Organe; die Hauptversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat. Die Hauptversammlung setzt sich aus den Aktionären der AG zusammen und ist das beschließende Organ. Der Vorstand leitet die AG eigenverantwortlich und kann aus mehreren Personen bestehen. Die Entscheidungsbefugnis wird durch den Aufsichtsrat beschränkt.

Gewinnverteilung
Die vielfach passiven Aktionäre, die anfangs ihr Kapital in das Unternehmen investierten, erhalten Teile der Gewinne der AG. Diese Dividenden sind für den einzelnen Aktionär größer, wenn zur Gründung viele Anteile des Kapitals von ihm bezahlt wurden. Die Aktien werden auch als Urkunden über die Beteiligungen an einer AG bezeichnet.

3. Schluss

Auswahl einer Rechtsform für die Unternehmensgründung „Diskothek“ mit Begründung
Um ein Unternehmen zu gründen ist es für viele Menschen einfacher es mit weiteren Unternehmern zusammen zu machen und so gut wie möglich den größten Risiken, wie Privatinsolvenz, aus dem Weg zu gehen. Sobald man ein Unternehmen gründet mit mehreren Facetten, wie bei der Diskothek; Musikmanagement, Verkauf, Versorgung durch Lebensmittel, usw. Dann ist es besser sich mit mehreren Unternehmern zusammen zu schließen, da es eine einzelne Person nicht nur finanziell, sondern auch seelisch und körperlich zu sehr belasten würde.

Am ehesten würde ich zur Rechtsform „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ tendieren, denn bei dieser sind alle Gesellschafter auch die Geschäftsführer. Somit kann man gemeinsam entscheiden was das Richtige für das Unternehmen ist und es kommt zu einem demokratischen Entschluss. Bei der GbR ist es außerdem so, dass die Grundanforderungen einfach zu erfüllen sind. Als Unternehmer braucht man hier kein Mindestkapital und keinen Notar. Dadurch, dass die Gesellschaft einen großen Freiraum für die einzelnen Gesellschafter bietet, ist sie auch lohnenswert für Menschen, die keinen großen Hang zur Gruppenarbeit besitzen.

Der mir bekannte einzige Nachteil dieser Rechtsformauswahl ist, dass jeder einzelne Gesellschafter für die Schulden der GbR haftet, auch wenn nur einer der Gesellschafter den Verlust verursacht oder hauptsächlich verursacht hat. Für diese Person ist es dann aber positiv, da dieser nicht für alle Kosten aufkommen muss.

Zum Anfang der Unternehmensgründung der Diskothek ist es eventuell schwer Gesellschafter zu finden, die dieses Bündnis eingehen, da sich manche diesen Schritt nicht wagen und/oder keine Erfahrungen in dem Bereich haben. Außerdem möchten einige Menschen keine große Verantwortung übernehmen und ihre Arbeit und damit verbundenen Gedanken nicht mit nach Hause nehmen. Sollte man dennoch Partner gefunden haben, die die Unternehmensgründung eingehen und folgend mit einem Vertrag besiegeln, dann steht der Diskothek nichts mehr im Wege und die Anforderungen sind für Anfänger in der Unternehmensbranche auch gering.

4. Literaturverzeichnis

Wikipedia – „Rechtsform“
https://de.wikipedia.org

Business-On – „Definition der Rechtsform: Einzelunternehmen“
http://www.business-on.de

Clever-Selbstständig – „Einzelunternehmen – Gründung, Haftung etc.“
http://www.clever-selbstaendig.de

Business-On – „Definition der Rechtsform: GbR“
http://www.business-on.de

Wikipedia – „Offene Handelsgesellschaft“
https://de.wikipedia.org

Existenzgründer – „Rechtsformen: Die wichtigsten Auswahlkriterien“
http://www.existenzgruender.de

„Wirtschaft heute“ von Dr. Bernd Crone, Reiner Kühn und Martin Lay; Verlag: WISO HT; 15. Auflage → Seite 294, Unternehmen in der Praxis

Gründerszene – „Aktiengesellschaft (AG)“
https://www.gruenderszene.de

Welt der BWL – „Gewinnverteilung der GmbH“
http://www.welt-der-bwl.de

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