Abitur - die Geschichte des Abiturs

Kurzer Überblick zur Geschichte des Abiturs

Preußen war der erste deutsche Staat der ab 1788 die Aufnahme von Studenten an den Universitäten an das Abitur koppelte. Zur damaligen Zeit entschieden die Universitäten für gewöhnlich allein über die Aufnahme des jeweiligen Studenten. Der preußische Kultusminister Karl Abraham von Zedlitz musste sich gegen erbitterten kirchlichen Widerstand durchsetzen.

Die Vereinheitlichung einer verbindlichen Reifeprüfung ist vorwiegend auf Wilhelm von Humboldt und Johann Willhelm Süvern zurückzuführen. Jedoch konnte diese Reifeprüfung noch bis 1834 durch so genannte Eingangsprüfungen der Universitäten in Preußen umgangen werden. Besonders angehende Studenten aus gehobenen sozialen Kreisen machten von dieser Regelung Gebrauch. Erst ab Mitte 1834 musste sich jeder Schüler einer Reifeprüfung unterziehen. Mit der Reifeprüfung sollte festgestellt werden ob der Abiturient den Grad der Schulbildung erlangt hat, der erforderlich ist, um ein Studium erfolgreich zu meistern. Diese Regelung liest sich laut der königlichen preußischen Regierung zu Arnsberg im Jahr 1834 wie folgt:

"jeder Schüler - vor seinem Abgange zur Universität, er mag eine inländische oder auswärtige Universität besuchen wollen, einer Maturitätsprüfung unterwerfen [...] auszumitteln, ob der Abiturient den Grad der Schulbildung erlangt hat, welcher erforderlich ist, um sich mit Nutzen und Erfolg dem Studium eines besonderen wissenschaftlichen Faches widmen zu können."

Erst im Jahr 1896 konnten erstmals Frauen das Abitur ablegen. War weiterführende Bildung damals noch Männern vorbehalten, so hat sich das Bild bis heute doch deutlich geändert. Der Männeranteil unter den Abiturienten lag im Jahr 2006 bei nur etwa 47 Prozent.