Sicherheit im Umgang mit dem Airbag

Schlagwörter:
Prüfverfahren, Fahrzeugtechnik, Crashsensoren, Referat, Hausaufgabe, Sicherheit im Umgang mit dem Airbag
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit dem Umgang mit Airbags in Werkstätten. Es wird erklärt, dass die Gefahr von Airbagmodulen von der Füllgeschwindigkeit des Luftsacks und damit vom Gasgenerator ausgeht. Das Sprengstoffgesetz gilt hierbei und das Bundesamt für Materialforschung (BAM) erteilt den Herstellern bestimmte Auflagen und Einschränkungen. Bei der Inspektion der Airbags muss auf Unversehrtheit der Abdeckungen und Oberflächen geachtet werden. Auch das Auslesen des Fehlerspeichers des Airbag-Steuergerätes ist wichtig. Die Widerstandsmessung der Zündleitungen kann nur bei abgeklemmtem Gasgenerator durchgeführt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Airbageinheiten oft gewechselt werden müssen und dass bereits gefallene Airbags nicht verbaut werden dürfen. Vor dem Tausch der Airbageinheit muss die Fahrzeugbatterie abgeklemmt, eine bestimmte Wartezeit eingehalten sowie die Batterieanschlussleitungen abgedeckt oder miteinander verbunden werden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei autonomen Systemen (z. B. bei Renault und Volvo) eine Deaktivierung des kompletten Systems vor Arbeitsbeginn notwendig ist. Fahrzeuge mit aktiven Airbag- oder Gurtstraffereinheiten dürfen erst verwertet werden, wenn alle Systeme vorher gezündet wurden und eine Abkühlzeit von 30 Minuten eingehalten wurde.
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Auszug aus Referat
Sicherheit im Umgang mit dem Airbag Die Gefahr von Airbagmodulen in der Werkstatt geht von der enormen Füllgeschwindigkeit des Luftsacks und somit vom Gasgenerator aus. Um den Airbag in wenigen Millisekunden zu entfalten, hilft nur eine explosive Technik. Da diese Leistung aber derzeit nur durch Pyrotechnik realisierbar ist, kommt man bei der Arbeit mit dem Airbag unweigerlich mit dem Sprengstoffgesetz in Verbindung. Das Gesetz unterscheidet hierbei in Klassen. Dazu hier die Gliederung Obige Einstufungen nimmt das Bundesamt für Materialforschung (BAM) vor. Dieses erteilt den Herstellern bzw. Importeuren einer Airbageinheit einen Zulassungsbescheid in dem sie zur Einhaltung bestimmter Auflagen und Einschränkungen gezwungen werden. Das sind z. B. Auflagen die sicherstellen sollen, das der Umgang nur geschultem Personal zu erlauben ist. Inspektion der Airbags: Die meisten Hersteller schreiben vor, die Oberflächen und Abdeckungen der Airbagmodule auf Unversehrtheit zu prüfen. Hier ist besonders darauf zu achten das alle Abdeckungen der Airbags frei von Aufklebern sind. Diese könnten im Auslösefall zu einer Splitterwirkung der Abdeckung oder nachteiliger Entfaltungsrichtung des Luftsackes führen. Ebenso kann der Klebstoff der Aufkleber die Beschaffenheit der Abdeckungen angreifen. Der Forderung der Hersteller im Rahmen der Inspektion den Fehlerspeicher des Airbag-Steuergerätes auszulesen muss unbedingt nachgegangen werden. Bei einer Prüfung der Zündleitungen der Airbags sei ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
570
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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