Längenmeßtechnik

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Längenmeßtechnik
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Beschreibung / Inhalt
In dem vorliegenden Dokument geht es um die Grundlagen der Längenmesstechnik. Es werden Grundbegriffe wie Prüfen, Messen und Lehren eingeführt und definiert. Unter Prüfmitteln versteht man nach DIN 2257 entweder Messgeräte oder Lehren und Hilfsmittel. Der Abbesche Komparatorprinzip besagt, dass die zu messende Strecke die geradlinige Fortsetzung der als Maßstab dienenden Teilung bilden sollte. In einer Meßeinrichtung wird eine Meßgröße weitergeleitet oder umgeformt und dann ausgegeben. Meßgrößenaufnehmer und Meßumformer sind die Bestandteile von Meßeinrichtungen. Es gibt verschiedene Arten der Meßwertausgabe, wie Anzeiger oder Schreiber. Eine durchgängige Organisation von Werker bis zur Firmenleitung ist notwendig, um Prüfplanung für Werkstücke und Prüfmittel zu erstellen. Eine Prüfmittelüberwachung ist notwendig, um die Brauchbarkeit der Prüfmittel sicherzustellen. Es sind verschiedene Vorarbeiten notwendig, um die Überwachung durchzuführen.
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Auszug aus Referat
1 Längenmeßtechnik 1.1 Grundbegriffe DIN 1319 Teil 1: Prüfen heißt feststellen, ob der Prüfgegenstand erwartete Eigenschaften oder geforderte Maße einhält. Diese Urteilsbildung kann subjektiv durch Sinneswahrnehmung (z.B. die Bohrung ist vorhanden; die Oberfläche glänzt) oder objektiv mit Hilfe von Prüfmitteln vorgenommen werden. Im Sinne der Längenprüftechnik ist nur die objektive Prüfung gemeint. In DIN 2257 sind die Begriffe der Längenprüftechnik in der Fertigung festgelegt. Danach wird das objektive Prüfen unterreilt in Messen und Lehren. Dabei versteht man unter Prüfen die Festellung, ob der Prüfling der geforderten geometrischen Form, die durch Längen und Winkel gegeben ist, entspricht. Messen ist das Vergleichen einer Länge mit einem Meßgerät oder einer Meßverkörperung. Es er-gibt einen Meßwert. Lehren ist das Vergleichen eines Prüflings mit einer Lehre. Das Ergebnis ist die Feststellung, ob und in welcher Richtung eine vorgeschriebene Grenze überschritten ist. Nach DIN 2257 werden entsprechend der Einteilung in Messen und Lehren die Meßgeräte, die Lehren und die Hilfsmittel insgesamt Prüfmittel genannt. 1.1.1 Auszug aus Grundbegriffe-übersicht Begriff Kurzzeichen Definition Meßgröße M Die zu messende Länge oder zu messende Winkel. z.B. Durchmesser Meßwert Mw Das ist der gemessene spezielle Wert einer Meßgröße. Es wird aus ein- oder mehrmaliger Anzeige eines Meßgerätes ermittelt: MW (Aze- Aza) Einheit. Jeder Meßwert ist mit einer Meßunsicherheit behaftet. ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1219
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
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