Grundgesetz - Artikel 19 des Grundgesetzes

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Inhalt, Bedeutung, Artikel 19 im Dritten Reich, Referat, Hausaufgabe, Grundgesetz - Artikel 19 des Grundgesetzes
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Referat

Artikel 19 des Grundgesetzes

Inhalt

Der Artikel 19 des Grundgesetzes kann ein anderes Grundrecht einschränken, wenn es nicht mit dem Gesetz vereinbar ist. Allerdings muss es dann allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Das Grundrecht 19 besagt auch, dass ein Grundrecht nur insoweit verändert werden darf, bis dieses mit dem entsprechenden Gesetz kompatibel ist. Niemals darf die Grundaussage des Gesetzes verändert werden. Die Grundrechte gelten für alle Deutschen; nicht nur für das allgemeine Volk, sondern auch für Personen, die juristische Berufe ausüben, und für alle Menschen, die im Staatshaushalt tätig sind.

Alle Menschen können den Staat vor Gericht verklagen, wenn sie glauben, dass der Staat ihre Rechte verletzt.

Bedeutung

Absatz 1: Meiner Meinung nach sagt der Artikel 19 des Grundgesetzes aus, dass er ein sehr machtvoller ist, da er festlegt, dass im Falle einer Veränderung bestimmte Regeln gelten müssen. Zum Beispiel dürfen keine Einzelpersonen oder einzelne Gruppen durch die Beschränkung der Grundrechte betroffen sein. So könnte man dies als eine Lehre aus dem Dritten Reich verstehen, in dem die Juden als gesellschaftliche Gruppe zunächst ausgeschlossen und später verfolgt und getötet wurden. All dies wären ja auch Verstöße gegen die Menschenrechte.

Absatz 2: Die Kernaussage des betroffenen Grundrechts darf dabei nicht verändert werden. Sollte beispielsweise Art. 4 (Glaubensfreiheit) eingeschränkt werden müssen, dann darf dies aber nicht generell die Abschaffung der freien Wahl der Glaubensrichtung bedeuten.

Absatz 3: Mit juristischen Personen sind Firmen gemeint, deren Freiheiten ebenfalls geschützt sind.

Absatz 4: Das Wesen des Rechtsstaats bedeutet, dass man seine Rechte auch vor Gericht erstreiten kann. So auch in diesem Fall bei der Beschränkung von Grundrechten.

Der Artikel 19 im Dritten Reich

Mit der Machtergreifung Hitlers durch die NSDAP und mit dem Untergang der Weimarer Republik wurden die damals bestehenden Grundrechte komplett abgeschafft. Durch Hitler wurde Deutschland zu einer Diktatur, in welcher die Menschen keine Rechte hatten. Da es offensichtlich im Dritten Reich keine Grundrechte gab oder sie einfach missachtet wurden, bin ich mir sicher, dass der Inhalt des heutigen Artikels 19 erst gar nicht relevant war, da die Grundrechte damals sowieso keine Rolle spielten. Falls es den Artikel 19 in der Weimarer Republik schon gab, ist er wahrscheinlich missbraucht worden, um der NSDAP mit Hitler zu helfen, an die Macht zu kommen.

Ich denke allerdings nicht, dass der Artikel 19 in der Weimarer Republik schon existierte. Eigentlich bin ich mir ziemlich sicher, dass der Artikel 19 im Grundgesetz erst nach 1949 entstanden ist, um einen möglichen 3. Weltkrieg verhindern zu können. Mit dem 3. Weltkrieg meine ich nicht den Kalten Krieg, sondern ein Krieg, den es zum Glück niemals gab.

Die Originalartikel

Artikel 19

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

Artikel 10

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Unter https://www.bundestag.de/ findest du alle 19 Artikel der Grundrechte.

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