Deutsches Reich - Novemberrevolution & Weimarer Republik

Schlagwörter:
Ursachen, Folgen & Verlauf der Novemberrevolution, Weimarer Verfassung, Referat, Hausaufgabe, Deutsches Reich - Novemberrevolution & Weimarer Republik
Themengleiche Dokumente anzeigen

Referat

Novemberrevolution (1918 bis 1919) & Weimarer Republik (1919 bis 1933)

Gliederung / Inhalt

Ursachen, Folgen & Verlauf der Novemberrevolution

Ursachen

  • Belastungen des 1. Weltkriegs:
    • Schock über die Kapitulation
    • Armut und Elend in der Bevölkerung
  • „Flottenbefehl“ = der Befehl, das trotz der Niederlage die deutsche Flotte noch gegen die Britisch Royal Navy in den Krieg ziehen sollte

Ziele

  • Frieden, Aufbau
  • Demokratie, folglich ein Ende der Monarchie

Verlauf

  • Flottenbefehl führte zu Matrosenaufständen → entwickelten sich zu Soldaten- und Arbeiteraufständen
  • Ende der Monarchie durch Abdankung Friedrich Wilhelms II
  • Ausrufung der Republik, somit Machtübernahme durch Mehrheitssozialisten (MSPD, Teil der SPD) unter Friedrich Ebert
  • Mithilfe militärischer Unterstützung gegen die Kommunisten → Nationalversammlung
  • Ende am 11. August 1919 durch in Kraft treten der Weimarer Verfassung

Folgen

  • Präsidiales und parlamentarisches Regierungssystem
  • Weimarer Republik
  • Problem mit dem Versailler Vertrag

[zurück zum Inhaltsverzeichnis]

Versailler Vertrag - der Friedensvertrag nach dem Ende des Ersten Weltkriegs

Als "Versailler Vertrag" wird der Friedensvertrag bezeichnet, der nach dem Ersten Weltkrieg zwischen den Siegerstaaten Frankreich, USA, Großbritannien und Italien sowie dem besiegten Deutschen Reich geschlossen wurde. Unterschrieben wurde er im Pariser Vorort Versailles. Das Deutsche Reich verlor ein Siebtel seiner Fläche und etwa zehn Prozent seiner Bevölkerung. Ebenfalls gingen sämtliche Kolonien verloren. Außerdem mussten sogenannte Reparationen an die Siegermächte gezahlt werden. Das Deutsche Reich musste außerdem seine Armee stark dezimieren.

Deutschland durfte nicht an den Verhandlungen über den Vertrag teilnehmen, musste ihn aber annehmen. Auf Grund der Zuweisung der alleinige Schuld am Krieg, lehnten viele Parteien und Menschen in Deutschland den Versailler Vertrag ab. Für die demokratische Weimarer Republik stellte der Friedensvertrag eine große Belastung dar. Gegner der Republik warfen den demokratischen Politikern vor, die deutsche Interessen verraten zu haben indem sie den Vertrag unterzeichneten. Nach dem Zweiten Weltkrieg versuchten die Siegermächte die vielen Fehler nach dem 1. Weltkrieg zu vermeiden.

Der Vertrag von Versailles (französisch: Traité de Versailles) war der wichtigste der Friedensverträge, mit denen der Erste Weltkrieg beendet wurde. Der Vertrag beendete den Kriegszustand zwischen Deutschland und den Alliierten Mächten. Er wurde am 28. Juni 1919 in Versailles unterzeichnet, genau fünf Jahre nach der Ermordung des Erzherzogs Franz Ferdinand, die direkt zum Ersten Weltkrieg geführt hatte. Die anderen Mittelmächte auf der deutschen Seite des Ersten Weltkriegs unterzeichneten separate Verträge. Obwohl der am 11. November 1918 unterzeichnete Waffenstillstand die eigentlichen Kämpfe beendete, dauerte es sechs Monate, bis die Alliiertenverhandlungen auf der Pariser Friedenskonferenz zum Abschluss des Friedensvertrages führten.

Probleme:

  • Uneinigkeiten in politischen, territorialen und ideologischen Fragen
  • Große Verluste durch Weltkrieg, kein neutraler Staat
  • Weltfrieden schaffen
  • Interessenkonflikte, Konkurrenz der Siegermächte
  • Unterschiedliche Friedensprogramme(alte Machtpolitik stand neuer Friedenspolitik(Wilson) gegenüber)

Kompromisse/Vertragsinhalt:

  • Völkerbund
  • Abtretung von Territorien (Elsass-Lothringen (an Frankreich), Posen (an Polen), West-Preußen und Oberschlesien (an Polen))
  • Volksabstimmungen über Verbleib im DR (Eupen-Malmedy, Nordschleswig, Ostpreußen, Saargebiet (nach 15 Jahren)
  • Koloniale Abtretungen
  • Linksrheinische Gebiete entmilitarisieren als französische Sicherheitszone
  • Deutsche Kolonien unterstehen dem Völkerbund
  • Besetzung des Rheinlands
  • Abrüstung der deutschen Hochseeflotte
  • Reichswehr auf 100.000 Mann beschränkt
  • Leichte Infanteriewaffen im deutschen Heer, Abschaffung der Wehrpflicht, zivile Luftfahrt eingeschränkt
  • Alleinige Kriegsschuld der Mittelmächte
  • Unbestimmte Reparationszahlungen
  • Am 7.5.1919 wurde der Friedensvertrag der deutschen Delegation überreicht, es gab die Möglichkeit weniger Nachbesserungen und die deutsche Regierung reagierte auf den Vertrag empört.

Es kam zu einem militärischen Ultimatum: Entweder wird der Vertrag angenommen oder Deutschland wird besetzt. Die deutsche Regierung unter Phillip Scheidemann (SPD) tritt infolgedessen zurück. Die Nationalversammlung stimmt dem Vertragsabschluss zu, am 28.6.1919 wird er im Spiegelsaal von der Regierung Bauer (SPD) unterzeichnet und tritt am 10.1.1920 in Kraft.

Folgen:

  • „Erfüllungspolitiker“: Sozialdemokraten, die für Versailler Vertrag gestimmt haben, werden für politische Veränderungen in Deutschland schuldig gemacht
  • „Diktat- und Schmachfrieden“: Hoffnung des Volkes auf „milden“ Frieden zerstört
  • Volk sah sich gedemütigt
  • Es wurde kein Neubeginn darin gesehen
  • Revisionspolitik: Regierungen versuchen Versailler Vertrag zu umgehen
  • Wirtschaftskraft und Außenhandel geschwächt
  • Keine militärische Verteidigung möglich
  • Außenpolitische Isolation Deutschlands
  • Unruhige innenpolitische Situation in Deutschland: Radikale (Kommunisten und Nationalsozialisten) erhalten Aufschwung („Dolchstoßlegende“)
  • Tiefe wirtschaftliche Krise durch hohe Reparationszahlungen

[zurück zum Inhaltsverzeichnis]

Weimarer Verfassung

Die Verfassung des Deutschen Reiches, bekannt als die Weimarer Verfassung, war die Verfassung, die Deutschland während der Weimarer Republik (1919-1933) prägte. In der Verfassung wurde Deutschland zu einer demokratischen parlamentarischen Republik mit einer unter Verhältniswahl gewählten Legislative erklärt. Es wurde ein allgemeines Wahlrecht mit einem Mindestalter von 20 Jahren eingeführt. Die Verfassung blieb technisch gesehen während der gesamten Nazizeit von 1933 bis 1945 in Kraft.

Der Titel der Verfassung war derselbe wie die vorangegangene Verfassung des Deutschen Reiches. Der offizielle Name des deutschen Staates lautete bis zur Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 Deutsches Reich.

  • Mehrheitlich von Nationalversammlung angenommen (am 31. Juli 1919)
  • Farben der Republik nun Schwarz- Rot – Gold (Farben der bürgerlich demokratischen Nationalbewegung des 19. Jahrhunderts)
  • Zentrale Punkte:
    • Volkssouveränität (Art. 1, das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig über der Verfassung, gegensätzlich zum Monarchen damals)
    • Legislative, Exekutive und Jurisdiktion → die Gewaltenteilung
    • Grundrechte: Freiheit der Person (Artikel 114), Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 115), Postgeheimnis (Artikel 117), freie Meinungsäußerung (Artikel 118), Versammlungsfreiheit (Artikel 123), Vereinsfreiheit (Artikel 124) und Eigentumsrecht (Artikel 153)
    • erstmals die staatsbürgerliche und familienrechtliche Gleichstellung der Frauen (Artikel 109, 119)
    • Strukturelemente aus verschiedenen demokratischen Staaten: repräsentative Demokratie mit einer dem Parlament verantwortlichen Regierung, die plebiszitäre Demokratie mit Volksabstimmungen (Schweiz) und die Präsidialdemokratie mit einem starken, direkt gewählten Präsidenten (USA, Frankreich)
    • abgeschwächter Föderalismus (Zentralgewalt): die Zuständigkeit des Reichs von der Zuständigkeit der Reichsländer (die ehemaligen Bundesstaaten des Kaiserreichs) abgegrenzt (Verbandszuständigkeit des Reiches) → abgeschwächtes Preußen
    • ausgebaute Bismarck’sche Sozialgesetzgebung:
      • Verpflichtung des Staates für den "notwendigen Unterhalt" derer zu sorgen, denen eine "angemessene Arbeitsgelegenheit nicht nachgewiesen werden kann" → staatlichen Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
      • „Für alle gemeinsame Grundschule“ (Art. 146)
  • Sowohl plebiszitäre (auf dem Volk beruhende, Volksabstimmung,- befragung,- beschluss) als auch autoritäre Beschlüsse vorhanden:
    • Grundrechte waren kein unmittelbares bindendes Recht
    • Institution als „Hüter der Verfassung“ (heutiges Bundesverfassungsgericht)
    • ein Volksbegehren von zehn Prozent der Wahlberechtigten konnte den Reichstag dazu zwingen, einen ihm zugeleiteten Gesetzentwurf unverändert zu beschließen oder einem Volksentscheid zu überlassen (Artikel 73)
      → Diese zusätzlichen Möglichkeiten direkter Demokratie stellten die Kompetenz des Parlamentes, das heißt die repräsentative Demokratie, infrage
  • Macht des Reichspräsidenten (auch „Ersatzkaiser“ genannt, vom Volk für sieben Jahre gewählt):
    • Konnte den Reichstag (beliebig oft, gekoppelt an einer leicht zu umgehende Bedingung) auflösen (Art. 25, „nur einmal aus dem gleichen Anlass“)
    • Jedes vom Parlament verabschiedete Gesetz, mit dem er nicht einverstanden war, durfte er einem Volksentscheid überantworten (Artikel 73)
    • Ernannte und entließ Reichskanzler und auf dessen Vorschlag den Reichsminister (Art. 53), somit ist ein Versagen dieses Kontrollinstrumentes nicht auszuschließen
    • Oberbefehl über die Streitkräfte (Art. 47)
    • „Reichsexekution“: Maßnahme gegen ein Land, das die Verfassung oder Reichsgesetze verletzte (Artikel 48, Abs. 1)
    • „Ausnahmezustand“: Stellte er fest, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet war, so durfte er gemäß Artikel 48 Abs. 2 die "nötigen Maßnahmen" treffen, das heißt das Militär im Innern einsetzen und sogar die wichtigsten Grundrechte "vorübergehend" außer Kraft setzen
  • Der Reichstag konnte mit einfacher Mehrheit die Aufhebung dieser Maßnahmen verlangen (Artikel 48 Abs. 3)
  • „Misstrauensvotum“ durch Parlament, mit dem es den Kanzler oder einen Minister stürzen konnte (Artikel 54)
  • Betriebsräte, nach Wirtschaftsgebieten gegliederte Bezirksarbeiterräte und ein Reichsarbeiterrat sollten gebildet werden (Art. 165), zugedacht waren ihnen rein wirtschaftliche Aufgaben
  • Diese sollten zu Bezirkswirtschaftsräten und einem Reichswirtschaftsrat zusammentreten (Artikel 165)
    • Jene Räte wurden nur selten gebildet und bewirkten kaum etwas, da für Sozialisierungen, welches ihr Hauptaufgabenfeld war (Art. 153 Abs. 2) keine politische Mehrheit mehr gab
  • Koalitionsfreiheit: soziale und wirtschaftliche Vereinigungsfreiheit (Art. 159)

Trotz ihrer strukturellen Schwächen bildete die Weimarer Verfassung ein tragfähiges Fundament für den Aufbau eines föderalistischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates.

[zurück zum Inhaltsverzeichnis]

Weimarer Republik (1919 bis 1933)

Parteien:

  • DDP (Deutsche Demokratische Partei): liberales Bürgertum, „Weimarer Koalition“
  • DVP (Deutsche Volkspartei): rechtsliberales Besitzbürgertum, Vorsitz Stresemann
  • DNVP (Deutschnationale Volkspartei): Konservativ und nationalistisch
  • KPD (Kommunistische Partei Deutschlands): Räterepublik, Diktatur des Proletariats
  • SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands)Arbeiterpartei, Reformpolitik statt Revolution, „Weimarer Koalition“, regierungsführend
  • Zentrum: Katholiken, konservativ, stabile Partei, an allen Weimarer Regierungen beteiligt
  • BVP (Bayrische Volkspartei): Republikfeindlich, konservativ-katholisch, anti-preußisch
  • NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei):rechtsradikal, aggressive/extreme Ziele, staatsablehnend

Die Weimarer Republik in der Zeit von 1919 bis 1933

  • Oberste Heeresleitung unter Hindenburg und Ludendorff
    • Hatte de Facto politische und militärische Macht (Militärdiktatur)
    • Entmachtung des Kaisers
    • Stellt Waffenstillstandsersuchen an Entente (3./4. Oktober 1918)
  • Kaiser Wilhelm II. flieht nach Belgien
  • Desillusionierung im Volk, Friedensdiskussionen im Parlament (Ende des Burgfriedens)
  • Trotz der allgemeinen Siegespropaganda stand nun eine Niederlage bevor
  • Es kommt zu Meutereien in der Marine („Kieler Matrosenaufstand“): Arbeiter- und Soldatenräte werden eingesetzt, es kommt zur Rätebewegung im November
  • Parlamentarische Monarchie unter Prinz Max von Baden(28.10.1918:Oktoberreform):
    • Neue Verfassung :Abhängigkeit der Regierung vom Parlament, allgemeines, gleiches, geheimes und direktes Wahlverfahren, militärische Kommandogewalt bei einem Minister
      • Kaiser war nur noch Repräsentant
    • Raschen Waffenstillstand herbeiführen
    • OHL zieht sich aus Verantwortung, Regierung lastet Schuld des verlorenen Krieges an
  • Novemberrevolution:
    • April 1917: USPD (Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands)lehnt Kriegskredite ab. Spartakusbund (Linksradikale: u.a.Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht) entsteht
    • Meutereien der Matrosen: Arbeiter- und Soldatenräte in vielen Städten
    • Kaiser lehnt Abdankung ab
    • 5.-11.11.1918: „Spartakusaufstand“
      • Straßenkämpfe in Berlin
      • Für Rätesystem, gegen parlamentarische Monarchie
      • Von Freikorps blutig niedergeschlagen
      • 15.11.1918: Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg werden ermordet
      • Kein politisch-öffentlicher Protest
    • Räterepublik (7.11.1918) ausgerufen
    • 9.11.1918: Max von Baden erklärt gegen den Willen Wilhelms dessen Abdankung, von Baden tritt zurück und übergibt Friedrich Ebert (SPD) sein Amt
    • 9.11.1918: Philip Scheidemann (SPD) kommt dem linksradikalen Karl Liebknecht(USPD, Spartakusbund) zuvor und ruft die deutsche Republik aus, letzterer die freie sozialistische Republik Deutschland
    • 10.11.1918: „Ebert-Groener-Pakt“ der Regierung und der OHL gegen sozialistische Revolution („Verrat an Revolution“)
    • 15.11.1918: „Zentralarbeitsgemeinschafts-Abkommen“ der Gewerkschaften und Arbeitgeber
    • Notstandsregierung: „Rat der Volksbeauftragten“ mit dem Ziel, den Krieg zu beenden und eine Wahl zur konstituierenden Nationalversammlung einzuberufen (parlamentarisch-demokratische Neuordnung)
      • keine wirkliche Revolution: antidemokratische Haltung des Volkes, keine tiefgreifenden Veränderungen und das Militär, die Verwaltung und Justiz blieben unerschüttert
  • 19.1.1919: Wahlen zur Nationalversammlung
    • „Weimarer Koalition“: SPD, Zentrum und DDP setzen sich durch
  • 6.2.1919: Deutsche Nationalversammlung in Weimar
    • Geistige Tradition an diesem Ort
    • Ruhe und Stabilität fernab von Berlin
  • 11.2.1919: Friedrich Ebert wird zum Reichspräsidenten gewählt
  • 13.2.1919: Philip Scheidemann wird Reichskanzler
  • Probleme:
    • Neuverteilung der politischen Macht
    • Fehlende Demokratisierung in Deutschland
    • Radikalismus
    • Zeitdruck: gleichzeitig laufende Verhandlungen um Friedensvertrag (Versailler Vertrag)
    • Außenpolitische Akzeptanz (vor allem bei den Siegermächten)
  • Kompetenzen:
    • Verfassung schaffen
    • Legitimes Organ für die Verhandlungen um den Friedensvertrag
    • Provisorisches Parlament: Gesetzgebung und Übergangsregierung
  • Verfassungsinhalt:
    • Volk als Inhaber der Souveränität
    • Staaten werden zu Ländern
    • Reichspräsident höchster Vertreter:
      • entlässt und ernennt Regierung
      • kann den Reichstag auflösen
      • militärischer Oberbefehlshaber
      • Art. 48: „Notstandsgesetz“: Notverordnung „zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“
      • „gewählter Ersatzkaiser“
    • Reichskanzler
      • Schwach da durch Misstrauensvotum abwählbar
    • Reichstag
      • Zentrales Organ der Republik
      • Gesetzesinitiative
      • Misstrauensvotum gegenüber der Regierung
      • Starke Stellung
    • Reichsrat
      • Suspensives Vetorecht
      • Schwache Stellung
    • Verhältniswahlrecht
      • Keine Prozenthürde für Parteien
    • Grundrechte
    • Art. 25: Reichspräsident kann Reichstag auflösen
    • Art. 48: „Notstandsgesetz“
    • Art. 76: Verfassung durch Gesetze änderbar
  • Kapp-Putsch 13.3.1920
    • Wolfgang Kapp (DNVP) und General Lüttwitz: Putschversuch mit Freikorps in Berlin
    • Kapp erklärt die Regierung Bauer (SPD) für abgesetzt und ernennt sich zum Kanzler
    • Scheiterte am Widerstand der Bürokratie und einem Generalstreik, ausgerufen von der SPD
  • „Dolchstoßlegende“
    • OHL unter Hindenburg und Ludendorff macht die Novemberrevolution dafür verantwortlich, das unbesiegbare deutsche Heer „von hinten erdolcht“ zu haben und somit Schuld an der Niederlage zu haben
  • Tiefe wirtschaftliche Krise durch Materialschlacht im 1. WK und hohe Reparationszahlungen
    • Es wurden keine Sachlieferungen akzeptiert, es kommt zur zunehmenden Inflation
  • Ruhrkampf (1923)
    • Frankreich stellt einen Rückstand der Reparationszahlungen fest und droht mit „produktiven Pfänden“
    • Französische und belgische Truppen besetzen das Ruhrgebiet
    • Die Regierung Cuno stellt Reparationszahlungen ein und ruft zum passiven Widerstand auf
    • Die Bevölkerung wurde finanziell unterstützt, durch den erhöhten Druck von Geld kommt es zur Hyperinflation und Wirtschaftskrise
    • Regierung Stresemann (DVP) beendet 1923 den Ruhrkampf
  • Währungsreform
    • Einführung der Rentenmark
    • Stabilisierung der Wirtschaft
  • Hitler-Putsch 8./9.11.1923 („Hitler-Ludendorff-Putsch“)
    • Rechtsradikale unter Adolf Hitler (NSDAP) erklären bayrische Regierung für abgesetzt
    • Versuch eines „Marsch auf Berlin“ nach Mussolinis Vorbild des „Marsch auf Rom“ wurde schon in München blutig niedergeschlagen
    • Hitler wird zu 5 Jahren Haft verurteilt
  • 1924-1929: Die ruhigen Jahre / „Die goldenen Zwanziger“
    • Innenpolitik und Wirtschaft beruhigten sich, es kam zu einem raschen Wachstum der Wirtschaft infolge der Währungsreform. Die Politik stabilisierte sich, Radikalismus verlor an Einfluss.
    • 1925 stirbt Friedrich Ebert (SPD) und Hindenburg wird Reichspräsident.
  • 1922: Rapallo-Vertrag:
    • Bündnis mit ebenfalls außenstehender UdSSR. Verzicht auf alle Forderungen (Reparationszahlungen), diplomatische Beziehungen und Handelsbeziehungen
  • 1925: Verträge von Locarno:
    • Zusicherung der deutsch-belgisch und deutsch-französischen Grenzen. Keine gewaltsamen Grenzveränderungen im Osten. Garantie zur Mitgliedschaft im Völkerbund
  • 1926: Berliner Vertrag:
    • militärischer Neutralitätsvertrag mit UdSSR, Fortsetzung des Rapallo-Vertrags
  • 1928: letzte parlamentarische Mehrheit im Reichstag: „große Koalition“ (DDP,DVP,SPD,Z,BVP)
    • Streit über Arbeitslosenversicherung in Zeit der Weltwirtschaftskrise
    • Politische Radikalisierung zeigte sich
    • Geringe Kompromissbereitschaft
    • Kabinett Müller (SPD) tritt im März 1930 zurück
  • Reichspräsident Hindenburg:
    • Geprägt von einflussreichem Umfeld
      • Kurt von Schleicher und Franz von Papen
    • Konservativ und rechtsgerichtet
  • „Präsidialkabinett“ mit Kanzler Heinrich Brüning 30.3.1930
    • Minderheitskabinett und Notstands-Vollmachten
    • Abhängig vom Reichspräsidenten, Ende der parlamentarischen Demokratie
    • Anti-parlamentarisch, keine Koalitionen
    • Spar- und Deflationspolitik: Erhöhung von Steuern und Absenkung von Löhnen, Kürzung von Sozialleistungen
    • Wirtschaftsverordnungen um Staatshaushalt auszugleichen
    • Not des Volkes stieg: Annäherung an Radikale
    • Will NSDAP „zähmen“: Hitler will aber Reichskanzler werden, was Hindenburg und Brüning ablehnen
    • Innenpolitische Auseinandersetzungen: bürgerkriegsähnliche Zustände
      • Harzburger Front (NSDAP, DNVP, DVP, Stahlhelm (rechts))
      • Eiserne Fronte (SPD, Gewerkschaften (gegen Harzburger Front)
  • Hindenburg wird 1932 wiedergewählt als letzte Hoffnung gegen die Rechtsextremisten
  • Mai 1932: Brüning wird entlassen
  • „Präsidialkabinett“ von Papen 1.6.-2.12.1932
    • „Kabinett der nationalen Konzentration“: DNVP und NSDAP „zähmen“
    • Erklärt Staatsnotstand und löst damit den Reichstag auf
    • Verbot von SA und SS aufgehoben
    • „Preußenschlag“: Absetzung der preußischen Regierung Braun (SPD), von Papen übernimmt als Reichskommissar Regierungsgeschäfte und erklärt Ausnahmezustand über Berlin und Brandenburg
  • Reichstagswahl 1932: KPD und NSDAP haben 52% aller Stimmen auf sich vereinigen können
    • Hitler fordert Kanzlerschaft, Hindenburg verweigert dies
    • Neue Reichstagswahlen im November: NSDAP verliert 2 Mio. Stimmen, KPD wird drittgrößte Partei
  • Von Papen am 2.12.1932 entlassen
  • „Präsidialkabinett“ Schleicher bis 28.1.1933
    • Früherer Reichswehrminister und Berater Hindenburgs
    • Wollte NSDAP spalten: „Strasser-Flügel“ (nichtrevolutionär) auf seine Seite ziehen
      • Scheitert, weil Hitler Strasser entlässt
  • Papen und Hindenburg glaubte, dass man Hitler als Reichskanzler „einrahmen“ könnte und durch entsprechendes Kabinett kleinhalten kann, obwohl Hindenburg immer noch seine Bedenken gegen den „böhmischen Gefreiten“ hatte
  • Von Papen führt Gespräche mit Hitler über dessen künftige Regierung und drängt Hindenburg zur Ernennung Hitlers zur Ernennung zum Kanzler
  • 30.1.1933: Hindenburg ernennt Hitler zum Reichskanzler

Das Scheitern der Weimarer Republik

Weltwirtschaftskrise:

  • 25.10.1929: „Schwarzer Freitag“
  • Börsenspekulationen brachten die New Yorker Börse zum Einsturz
  • Drastischer Produktionsrückgang
  • Lohnkürzungen und Kurzarbeit
  • 6 Mio. Arbeitslose

→Hoffnung in KPD und NSDAP, es kam zur Wählerwanderung

→März 1930: Mehrheit der Radikalen im Reichstag vertreten

1928: letzte parlamentarische Mehrheit im Reichstag: „große Koalition“ (DDP,DVP,SPD,Z,BVP)

  • Streit über Arbeitslosenversicherung in Zeit der Weltwirtschaftskrise
  • Politische Radikalisierung zeigte sich an
  • Geringe Kompromissbereitschaft
  • Kabinett Müller (SPD) tritt im März 1930 zurück

Reichspräsident Hindenburg:

  • Geprägt von einflussreichem Umfeld
    • Kurt von Schleicher und Franz von Papen
  • Konservativ und rechtsgerichtet

Gründe für das Scheitern der Weimarer Republik

  • Reparationslast des VV führt zu starker wirtschaftlicher Belastung
  • Wirtschaftliche Schwächen durch Inflation, Weltwirtschaftskrise und soziale sowie politische Spannungen
  • Interessenparteien statt Volksparteien: keine Kompromissbereitschaft
  • Schwache Verfassung führt zur Parteienzersplitterung
  • Antidemokratische Einstellung und Obrigkeitshörigkeit
  • Radikalisierung: Überzeugungskraft von NSDAP und Hitler, staatsfeindliche Parteien zerrütten Weimarer Republik
  • Versagen von einzelnen Politikern (Hindenburg, Brüning und Papen)
  • Außenpolitische Belastungen durch Versailler Vertrag

[zurück zum Inhaltsverzeichnis]

Zurück