Europäische Union - die politischen Institutionen der EU

Schlagwörter:
Rat der Europäischen Union Ministerrat, Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Europäischer Rat, Europäischer Gerichtshof EuGH, Referat, Hausaufgabe, Europäische Union - die politischen Institutionen der EU
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Referat

Politische Institutionen der EU

Die EU-Institutionen und –Einrichtungen im Überblick

  • Europäisches Parlament (EP)
  • Europäischer Rat
  • Rat der Europäischen Union
  • Europäische Kommission
  • Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
  • Europäische Zentralbank (EZB)
  • Europäischer Rechnungshof
  • Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)
  • Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
  • Europäischer Ausschuss der Regionen (AdR)
  • Europäische Investitionsbank (EIB)
  • Europäischer Bürgerbeauftragter
  • Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB)
  • Interinstitutionelle Einrichtungen

Die Bürger der Mitgliedsstaaten wählen seit 1979 alle fünf Jahre die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Außerdem bestimmen sie in demokratischen Wahlen ihre Volksvertreter in den jeweiligen nationalen Parlamenten. Diese wiederum bestimmen demokratisch legitimierte Regierungen, welche im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Rat die Mitgliedsländer vertreten. So sind die Bürger der Europäischen Union zweimal demokratisch vertreten. Einmal unmittelbar und einmal mittelbar.

Die zentralen Organe der Europäischen Union sind der Rat der Europäischen Union, die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und - seit dem Vertrag von Lissabon - auch der Europäische Rat. In diesem Geflecht werden die Rechtssetzungsakte der Gemeinschaft vollzogen. Die Institutionen vertreten jeweils eine der Ebenen der europäischen Politik. Die einzelnen Organe werden im weiteren genauer beschrieben.

Der Rat der Europäischen Union / Ministerrat:

  • Ist zusammen mit dem EU - Parlament für den Europäischen Haushalt und die Gesetzgebung verantwortlich (Gesetzgebungskompetenz)
  • Seine Zusammensetzung ist vom zu behandelnden Thema abhängig, so treffen sich z.B. die jeweiligen Wirtschaftsminister bzw. eventuell auch Finanzminister der Mitgliedsstaaten wenn wirtschaftliche Fragen auf der Tagesordnung stehen. Es treffen sich also immer alle sogenannten „Fachminister“ über deren Aufgabenbereich bei einem Treffen entschieden wird.
  • Seit 2014 wird die qualifizierte Mehrheit nach der doppelten Mehrheit von Mitgliedsstaaten und Bevölkerung berechnet. Von einer doppelten Mehrheit spricht man wenn min. 55% der Mitgliedsstaaten die zusammen mindestens 65% der Gesamtbevölkerung der EU ausmachen zustimmen. Demnach verfügt jedes Land über eine einzelne Stimme entgegen des alten Verfahrens von vor 2014 bei dem die Stimmen der Mitgliedsstaaten nach deren Größe vergeben wurden.

Aufgaben:

  • Er verabschiedet Gesetze (Zusammenwirkend mit dem Europäischen Parlament) nachdem die EU - Kommission diese initialisiert hat
  • Abschlüsse von internationalen Verträgen

Die Europäische Kommission:

  • Besteht aus ihrem Präsidenten und je einem Kommissionsmitglied pro Mitgliedsstaat - 28 Kommissare
  • Jeder Kommissar ist für ein ihm zugewiesenes Aufgabenfeld zuständig
  • Der Kommissionspräsident wird vom europäischen Rat (welcher dabei das Wahlergebnis zur Wahl des EP berücksichtigt) gewählt und muss dann noch vom EP bestätigt werden.
  • Die Kommissare werden von den Mitgliedsland Regierungen und dem Kommissionspräsidenten benannt (EP muss auch hier zustimmen)
  • Jede Entscheidung wird von ihr einstimmig getroffen bei Gleichheit ist die Stimme des Präsidenten ausschlaggebend für das Ergebnis.

Aufgaben:

  • Die Europäische Kommission hat als einzige Institution der EU das INITIATIVRECHT für Gesetze (Entwürfe gelangen zum Parlament und in den Ministerrat)
  • Sie überwacht in Kooperation mit dem EuGH das bestehende EU-Recht
  • Daneben ist sie auch an der Verwaltung des Haushaltes beteiligt und Vertritt die von ihr umgesetzte Gemeinschaftspolitik auf internationaler Ebene.

Das Europäische Parlament (EP)

  • Das EP ist das einzige Organ der EU welches sich durch das Volk legitimiert, es wird direkt und auf 5 Jahre gewählt (Verhältniswahl -> Parteilisten).
  • Je nach Bevölkerungszahl werden den Ländern die ihnen zustehenden Sitze im Parlament zugewiesen, es gibt insgesamt 750 Sitze + den des Präsidenten der jedoch nicht stimmberechtigt ist.
    Degressive Proportionalität: Viele Einwohner = viele Sitze, weniger Einwohner = weniger Sitze
  • Jedes Land hat automatisch 6 Sitze garantiert während die Maximale Anzahl der Sitze bei 96 liegt.
  • Wenn ein Gesetzesentwurf alle Mitentscheidungsverfahren durchlaufen hat und es überall bestanden hat wird im EP darüber abgestimmt, es ist eine Absolute Mehrheit notwendig um ein Gesetz final zu verabschieden.
  • EP arbeitet hauptsächlich in Ausschüssen / Arbeitsparlament

Aufgaben:

  • Gesetzgebend wirkt es zusammen mit dem Ministerrat indem dieser das Votum des EP während dem Anhörungsverfahren zurückweisen kann.
  • Es kontrolliert in gewisser Weise Demokratisch indem es der Ernennung der Kommissionsmitglieder zustimmen muss bzw. der gesamten Kommission ihr Misstrauen aussprechen kann (Misstrauensantrag)
  • Völkerrechtliche Verträge bedürfen ihrer Zusprache
  • Auch es wirkt beim Haushalt mit, hauptsächlich dadurch, dass es ihn ablehnen kann. Die Haushaltsbefugnis teilt es sich mit dem Rat der EU.

Der Europäische Rat:

  • Der Europäische Rat entscheidet meist im Konsens, hierbei legt er sämtlichen politischen Prioritäten der EU fest / bestimmt den politischen Kurs den die EU fährt.
  • Der Ratspräsident hat die Aufgabe das Organ „Europäischer Rat“ am laufenden / Arbeitsfähig zu halten, indem er auf einen Konsens hinarbeitet und die Arbeiten vorbereitet.
  • Er besteht aus den Staats und Regierungschefs der EU, dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Kommissionspräsidenten, man trifft sich mindestens ein Mal in jedem Quartal.
  • Der Unterschied zwischen ihm und dem Ministerrat liegt in seiner Unfähigkeit, rechtsverbindliche Beschlüsse zu fassen, seine Vorhaben müssen erst zu Gesetzen gestaltet werden.

Aufgaben:

  • Er verfügt über die Richtlinienkompetenz und kann darüber hinaus verschiedene grundlegende Entscheidungen fällen wie z.B. die Festlegung von Beitrittskriterien
  • Entwickelt zudem die Leitlinien der GASP und GSVP
  • Reformvorschläge im Sinne des Voranbringens der EU kommen von ihm

Der Europäische Gerichtshof / EuGH:

  • Oberstes Rechtsprechungsorgan der EU mit Sitz in Luxemburg
  • Sein Gemeinschaftsrecht hat Vorrang vor den nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedsstaaten.
  • Die Regierungen der Mitgliedsstaaten ernennen einvernehmlich einen Richter (auf 6 Jahre), sodass alle nationalen Rechtsverordnungen im EuGH vertreten sind.
  • Dieser wird von 8 weiteren Generalanwälten bei seiner Arbeit unterstützt.
  • Entscheidungen werden in der Vollversammlung, als Plenum -> 13 Richter, oder in Kammern mit 3 bis 5 Richtern.

Aufgaben:

  • Gewährleistung der Rechtmäßigkeit der Handlungen in der EU / der EU
  • Sicherung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des EU - Rechtes
  • Klärt Streitigkeiten zwischen den Organen der EU
  • Prüfung von Bürgerklagen gegen EU - Behörden und den Grundrechtsschutz
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