Aktiengesellschaft (AG) - eine von drei Formen der Kapitalgesellschaft
Referat
Aktiengesellschaft (AG)
Gründung:
- Mindestens 5 Personen
- Gesellschaftsvertrag
- Grundkapital mindestens 50.000 Euro (Bar- bzw. Sachkapital)
Firma:
- Sach- oder Personenfirma mit Zusatz „AG“
- Juristische Person
Kapitalanteile:
- Aktienmindestbetrag 1,-€ höhere Nennbeträge laufen auf 50,-€, ihre Ausgabe darf nicht unter pari (100%) erfolgen
Kurswert:
Nennwert:
Unterscheidung in:
- Inhaberaktien: Übergabe durch bloße Einigung
- Namensaktien: Sie laufen auf einen bestimmten Namen
Haftung:
- Nach außen haftet das Vermögen der Gesellschaft, es müssen Rücklagen gebildet werden bezogen auf das Grundkapital
Organe:
- Hauptversammlung der Aktionäre = beschließendes Organ
- Aufsichtsrat = überwachende Organ
- Vorstand = Geschäftsführendes Organ
Hauptversammlung:
- Versammlung der Anteilseigner
Aufgaben:
- Wahl der Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat
- Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
- Entscheidung über Verwendung des Bilanzgewinns (Dividende = Gewinnausschüttung bezogen auf den Nennwert)
- Wahl der Abschlussprüfer
- Beschlüsse über Satzungsänderung
- Beschlussfassung: Grundsätzlich einfache Mehrheit des anwesenden Aktienkapitals
- Bei Satzungsänderung ist eine qualifizierte Mehrheit 75% erforderlich
- Dem nach kann ein Aktionär der über 25% + 1 Aktie verfügt, Satzungsänderungen verhindern -> Sperrminorität
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