Europa - Institutionen der Europäischen Union

Schlagwörter:
Europäischer Rat, Präsident des europäischen Rates, Europäischer Rechnungshof, Europäischer Gerichtshof, Europäische Zentralbank, Referat, Hausaufgabe, Europa - Institutionen der Europäischen Union
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Referat

EU-Institutionen


Der Europäische Rat

  • ER wurde 1974 eingerichtet.
  • Sitz in Brüssel
  • Es kommen alle Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten zusammen, dazu kommen noch alle Außenminister und ein Mitglied der EU-Kommission.
  • ER tagt mind. zweimal jährlich.
  • Der ER ist das wichtigste Gremium der EU, auch wenn es nicht zu seinem Entscheidungsorgan gehört; d.h. der ER berät nur.
  • Der Rat beschäftigt sich mit den Problemen, über die sich die Minister nicht einigen konnten und stimmt darüber ab (Bsp.: Vertrag von Lissabon).
  • Außerdem legt er die Leitlinien der EU-Politik fest.


Der Präsident des europäischen Rates

  • Präsident ist der belgische Premierminister Herman von Rompuy.
  • Er ist der erste Präsident des europäischen Rates.
  • Die Amtszeit dauert 2 Jahre und er kann einmal wiedergewählt werden.
  • Während der Amtszeit darf er kein nationales Amt ausführen.
  • Das Gehalt liegt bei 270.000€.
  • Aufgaben:
    • Er bereitet die EU-Gipfel vor und leitet diese.
    • Er erstattet dem Europäischen Parlament Bericht über die Arbeit des Rates.


Europäische Rechnungshof 

  • wurde 1977 in Luxemburg eingerichtet
  • überprüft alle Einnahmen und Ausgaben der EU-Organe
  • alle EU-Organe sind verpflichtet, seine Informationen herauszugeben, die der ER für seine Prüfungen braucht
  • außerdem überprüft er die einwandfrei Ausführung des Haushaltsplans der EU, dazu gehören die Einnahmen und Ausgaben
  • Die Ergebnisse werden in einem Jahresbericht veröffentlicht und dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat übermittelt
  • Dem Rechnungshof gehören 27 Mitglieder an (von jedem Mietgliedsstaat einer)
  • Sie werden vom Rat angehört und haben eine Amtszeit von 6 Jahren


Europäische Gerichtshof

  • Sitz in Luxemburg
  • Er gewährleistet in jedem EU-Land das gleiche Recht
  • Außerdem gewährleistet er, dass die EU-Mitgliedstaaten und die Organe sich an die Rechtsvorschriften halten
  • Es gibt 27 Richter und Richterinnen und 8 Generalanwälte
  • In Deutschland kann man den EG mit dem Bundesgerichten vergleichen (z.B. mit dem Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht)
  • Bei Rechtsstreitigkeiten kann der EG von Bürgerinnen und Bürgern angerufen werden
  • Der EG entscheidet in seinen Urteilen nach den Grundlagen des EU-Vertrags


Europäische Zentralbank

  • EZ bestimmt die Währungspolitik der Euro-Staaten
  • Seit dem 1. Juni 1998 gibt es die EZ
  • Sitz in Frankfurt
  • Die EZB ist – nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank – unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen.
  • Die Mitglieder der EZ werden von den Staats -und Regierungschefs für 8 Jahre ernannt.
  • Sie können nur einmal berufen werden.
  • Ihre Hauptaufgabe ist die Sicherung der Preisstabilität. Danach hat die EZB ihre Entscheidungen über Geldumlauf und Zinssätze auszurichten. 

 

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