Iran - Verletzung der Menschenrechte

Schlagwörter:
Menschenrechte im Iran, Verstöße gegen Artikel 3, Kritiker, Schriftsteller und Journalisten, Einschränkungen und Bedrohungen, Referat, Hausaufgabe, Iran - Verletzung der Menschenrechte
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Referat

Menschenrechte im Iran

Zur Lage der Menschenrechte im Iran
Im Iran werden die Menschenrechte zu einem großen Teil anscheinend von der Regierung nicht eingehalten, was man an den Mannigfaltigen hier gesammelten Verstößen sehr gut sehen kann. Im Iran wird von der Regierung häufig gegen die Artikel 2(1) und 18 der Menschenrechte verstoßen, in denen es heißt, dass

"jeder Mensch Anspruch auf diese (...) Rechte und Freiheiten, ohne Unterscheidung wie etwa nach Rasse, Farbe Geschlecht, Religionszugehörigkeit usw. hat. "

und

"Jeder Mensch Anspruch auf Gedanken- und Religionsfreiheit hat, dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln (...). "

Dies kann man daran sehen, dass religiöse Minderheiten, unter systematischer Diskriminierung und Verfolgung leiden. Anhänger dieser Religionen müssen mit Enteignungen und Berufsverboten rechnen, und sind von der Universitätsausbildung ausgeschlossen. Auch werden Anhänger teilweise grundlos verhaftet, in den Fällen von Dhabihullah Mahrami und Musa Talibi Fällen wurden sogar wegen „Abtrünnigkeit vom Islamischen Glauben“ zum Tode verurteilt. Dies ist möglich, da im Iran religiöse Verordnungen von Namenhaften Islamischen Rechtsgelehrten als Gleichberechtigt zu vom Parlament verabschiedeten Gesetzen angesehen werden.

Weiterhin gibt es auch massive Verstöße gegen Artikel 3 in dem es heißt, dass jeder Mensch das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der eigenen Person hat. Und Artikel 5 der besagt, dass niemand der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Strafe unterworfen werden darf. Dieses Recht wird von der Islamischen Regierung vielfach verletzt. So ist im Iran die Todesstrafe, welche teilweise durch Steinigung vollstreckt wird, noch für eine Vielzahl von Verbrechen vorgesehen. Im Jahre 1996 wurden z.B. 110 vollstreckte Todesurteile registriert. Da davon auszugehen ist, dass nicht alle Exekutionen bekannt gegeben werden, dürften die wirklichen Zahlen noch weitaus höher liegen.

Weiter ist die öffentliche Auspeitschung eine für eine große Zahl von Delikten vorgesehende Strafe. So wurden z.B. im September 1996 eine Braut und ihre Schwester zu einer hohen Zahl von Peitschenhieben verurteilt, da sie auf der Hochzeitsfeier mit Männern getanzt hatten. Auch ist die Amputation von Gliedmaßen eine Strafe, die seit jüngster Zeit im Iran wieder praktiziert wird. Zusätzlich ist bekannt, dass Gefangene in Untersuchungshaft Folter und Misshandlungen unterzogen werden, besonders Personen, denen Politische Verbrechen vorgeworfen werden. Zu den Foltermethoden Zählen Schläge, teilweise auf die Fußsohlen, Verbrennungen, langes stehen, aufhängen, manchmal an sich drehenden Ventilatoren, extreme Kälte, Anketten in Schmerzhaften Körperhaltungen und Schlafentzug über einen langen Zeitraum. An diesen Foltermethoden sind sogar schon Leute, wie z.B. Hashem Kameli und Gholam Barzegar, beide nach dem Ölarbeiterstreik 1997 festgenommen, gestorben.

Auch sind eine große Zahl von Verstößen gegen die Artikel 8, 9, 10, 11(1) bekannt, in denen es heißt, dass

  • (8) Jeder Mensch Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz vor den zuständigen Innerstaatlichen Gerichten gegen alle Handlungen, die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehende Grundrechte verletzen hat.
  • (9) Niemand willkürlich festgenommen, in Haft genommen oder des Landes verwiesen werden darf.
  • (10) Jeder Mensch in voller Gleichberechtigung Anspruch auf ein der Billigkeit entsprechendes Verfahren von einem unabhängigen und unparteiischen Gericht (...) hat.
  • (11) Jeder Mensch (...) so lange als unschuldig anzusehen ist, bis seine Schuld (...) nachgewiesen ist.

So befinden sich im Iran derzeit Tausende politischer Gefangener in Haft, darunter Anhänger oppositioneller Gruppen sowie Mitglieder kurdischer Organisationen wie der KDPI, aber z.B. auch kritische Geistliche und gewaltlose politische Gefangene. Die Inhaftierung solcher Leute wird durch wage Gesetzte wie „Vergehen gegen die äußere oder innere Sicherheit des Landes“ geregelt.

Zusätzlich sind noch einige Verstöße gegen den Artikel 7 zu verzeichnen, in dem es heißt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz des Gesetzes haben. Alle haben Anspruch auf den gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung, welche die vorliegende Erklärung verletzen würde, und gegen jede Aufreizung zu einer derartigen unterschiedlichen Behandlung. Dagegen wird verstoßen, da die Gerichte im Iran sehr wohl zwischen den Gefangenen unterscheiden. Dies rührt meist daher, da die Unabhängigkeit der Richter nicht mit Internationalen Standard zu vergleichen ist. Auch werden z.B. Politischen Gefangenen oft Anwälte verwehrt.

Auch verstößt der Staat häufig gegen Artikel 19, der besagt, dass jeder Mensch das Recht auf freie Meinungsäußerung hat, dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Dagegen wird verstoßen, da Gewaltlose Kritiker, Schriftsteller und Journalisten unter massiven Einschränkungen und Bedrohungen leiden. Die Journalisten usw. werden inhaftiert, gefoltert und teilweise nur wegen freier Meinungsäußerung hingerichtet.

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