Bundesverfassungsgericht - Hüter der deutschen Verfassung

Schlagwörter:
Deutschland, Verfassungsgericht, Bedeutung, Wahl der Richter, Entscheidungsbefugnisse, Referat, Hausaufgabe, Bundesverfassungsgericht - Hüter der deutschen Verfassung
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Referat

Das Bundesverfassungsgericht

1850 entstand mit dem Bayerischen Staatsgerichtshof in Deutschland das erste spezielle Gericht für verfassungsrechtliche Fragen. Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 sah kein Verfassungsgericht vor. Erst die Weimarer Verfassung führte 1919 mit dem Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich ein eingeschränktes Verfassungsgericht ein. Mit dem Bundesverfassungsgericht sah ab 1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland eine juristische Infrastruktur eigener Gattung vor. 


Bedeutung:

  • Oberste Bundesgericht als „ Hüter der Verfassung“
  • Steht vor den anderen Bundesgerichten
  • Entscheidungen binden alles Verfassungsorgane von Bund und Länder
  • Das Bundesverfassungsgericht ist nur an das Grundgesetz gebunden, untersteht keiner Dienstaufsicht


Wahl der Richter:

  • 16 Mitglieder des Gerichts ( I+II Senat ) von Bundestag und Bundesrat je zur Hälfte gewählt
  • Voraussetzung für die Wählbarkeit:
    • Mindestens 40 Jahre
    • Wählbarkeit zum Bundestag
    • Befähigung zum Richteramt (je 3 Richter im I+II Senat müssen mindestens 3 Jahre in einem obersten Bundesgericht tätig gewesen sein)
    • Wahlperiode 12 Jahre
    • Wiederwahl nicht möglich


Entscheidungsbefugnisse:

  • Auslegung des Grundgesetzes, insbesondere von Grundrechten
  • Rechtsstreitigkeiten zwischen Bundesorganen
  • Verfassungsbeschwerden
  • Verwirkung von Grundrechten
  • Verbot von Parteien bei Verfassungswidrigkeiten
  • Beschwerden zu Bundestagswahlangelegenheiten
  • Politische Probleme der letzten Jahre wird von der Politik zur Lösung an das Gericht übergeben 

 

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