Planwirtschaft (Zentralverwaltungswirtschaft)

Schlagwörter:
Eigentum an den Produktionsmitteln, Staatseigentum, sozialistische Planwirtschaft, Eigentum, Leitung des Wirtschaftsprozesses, Planung, zentrale Preissetzung, Zentrale Allokation der Produktionsfaktoren, Wettbewerb, Außenhandelsmonopol, Vorteile und Nachteile der Zentralen Planwirtschaft, Referat, Hausaufgabe, Planwirtschaft (Zentralverwaltungswirtschaft)
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Referat

Planwirtschaft

Die sozialistische Planwirtschaft
In jeder Wirtschaftsform wird geplant, aber wenn man von einer Planwirtschaft spricht, so meint man eine ganz bestimmte Wirtschaftsordnung, die sich von der Marktwirtschaft dadurch unterscheidet, dass die Planung nicht dem Ermessen des einzelnen wirtschaftenden Menschen überlassen bleibt, sondern von einer zentralen Behörde aus erfolgt. Die Planwirtschaft wird daher in den Wirtschaftswissenschaften auch als „Zentralverwaltungswirtschaft“ bezeichnet.

Die Typen sozialistischer Wirtschaftssysteme, wie wir sie heute in den Staaten Ost- und Südosteuropas, in einigen asiatischen Ländern, in Kuba und mittlerweile auch schon in einigen afrikanischen Ländern finden, basieren auf dem „Stalin-Modell“ der Sowjetunion. Seither sind, beginnend mit der Einführung des „Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ (NÖSPL) im Jahre 1963, in der DDR (später umbenannt in „Ökonomisches System des Sozialismus“), eine Vielzahl von Differenzierungen eingetreten. Sie lassen es nicht mehr zu, von einem einheitlichen System zu sprechen. Trotz aller eingetretenen Differenzierungen weisen die Wirtschaftssysteme des sowjetischen Typs nach wie vor einige Grundcharakteristika auf, die ihnen allen gemein sind. Im Wesentlichen sind es sechs Elemente, die das System der sozialistischen Planwirtschaft bestimmen:


1. Das sozialistische Eigentum
Das private Eigentum an den Produktionsmitteln ist mit ganz wenigen Ausnahmen beseitigt. Damit ist die marxistische Forderung, dass die „Ausbeutung des Menschen durch den Menschen“ beseitigt werden müsse, erfüllt. An die Stelle der privaten Unternehmen ist der Staat und sind die Genossenschaften getreten. Nach offizieller Darstellung ist die Beseitigung des Privateigentums „zur Entmachtung der herrschenden Klasse, deren politische Gewalt sich aus ihrer ökonomischen Herrschaft herleitet“ erforderlich. Die „Beseitigung der Ausbeutung der arbeitenden Massen“ sei Voraussetzung eines funktionierenden Wirtschaftssystems.

Im Sozialismus gibt es die folgenden Eigentumsformen:

A. Sozialistisches Eigentum

1. Staatseigentum („gesellschaftliches Eigentum“)
2. Genossenschaftliches Eigentum
3. Eigentum gesellschaftlicher Organisationen

B. Privates Eigentum

1. Handwerk
2. Landwirtschaft
3. Dienstleistungssektor

Das private Eigentum wird immer mehr abgebaut. Mit Ausnahme von Polen, wo die Landwirtschaft noch zu 78% privat betrieben wird, besitzt der private Sektor in keinem sozialistischen Land ökonomische Relevanz.
Das sozialistische Eigentum hingegen besitzt die volle staatliche Unterstützung. Ihm ist in der Verfassung der besondere Schutz des Staates zugesagt. Der Begriff „Staatseigentum“ (in der Verfassung der DDR: „gesamtgesellschaftliches Volkseigentum“) ist von dem Begriff „gesellschaftliches Eigentum“ zu trennen, da ihm im jugoslawischen Selbstverwaltungssozialismus ein anderer Inhalt zukommt.

Das genossenschaftliche Eigentum hat nur Übergangscharakter. Genossenschaften haben im Sozialismus eine absolut andere Funktion als im marktwirtschaftlichen System. Im letzteren dienen sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder (Genossen), haben also Selbsthilfecharakter. Im Sozialismus ist dies unerwünscht: Die Genossenschaften sind hier für eine zeitlich nicht umgrenzte Übergangsperiode geschaffen, während der die freien Bauern über diese Zwischenstufe zum Proletarier werden. Erst dann ist die Transformation der Eigentumsordnung abgeschlossen.

Das Eigentum der gesellschaftlichen Organisationen hat wirtschaftlich nur eine geringe Bedeutung. Es besteht im Bereich der Produktion fast ausschließlich aus Verlagen, den dazugehörigen Druckereien und einer Reihe von sozialen, kulturellen und Bildungseinrichtungen. Es gilt ebenso wie das genossenschaftliche Eigentum als niedere Entwicklungsstufe des sozialistischen Eigentums, da die Besitzer nicht das gesamte Volk, sondern nur ein kleines Kollektiv ist. Die Entwicklung besteht nun darin, dass das genossenschaftliche und das Eigentum der gesellschaftlichen Organisationen allmählich dem Volkseigentum angenähert werden.


2. Die zentrale Planung und Leitung des Wirtschaftsprozesses
An die Stelle der privaten Unternehmer ist der Staat getreten. Mit Hilfe seiner zentralen Organe plant und leitet er den gesamten Wirtschaftsablauf. Wichtigstes Instrument ist dabei die Staatliche Plankommission, die als Organ des Ministerrats aktiv wird und über weitgehende Befugnisse verfügt. Der Staat entscheidet mit Hilfe seiner Organe, was in welchen Mengen produziert werden soll und setzt die Daten der Wirtschaftsentwicklung. Der Marktmechanismus ist dadurch ausgeschaltet. Jedoch nicht alle Güter und alle Vorgänge des Wirtschaftslebens werden durch die Zentrale geplant. Die Planung einer großen Anzahl von Gütern erfolgt durch untergeordnete territoriale Behörden und Komitees, z.B. das Komitee (Ministerium) für Wissenschaft und Technik, das Finanzministerium, das Staatskomitee für Bauwesen, das Staatskomitee für materiell-technische Versorgung (SKMTV) und einige andere.

Funktionen der Staatlichen Plankommission:

  • sie erarbeitet mit den territorialen Planungsorganen die Jahresplanung für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie für die Wirtschaftsentwicklung der verschiedenen territorialen Einheiten und der Wirtschaftszweige;
  • sie erforscht den Bedarf der Volkswirtschaft an materiellen Ressourcen und erarbeitet Bilanzen und Pläne zur Verteilung der wichtigsten Rohstoffarten und Brennstoffe, der elektrischen Wärmeenergie, der Materialien und Ausrüstungen, und legt sie der Regierung vor;
  • sie erstellt gemeinsam mit dem Staatskomitee (Ministerium) Pläne für Wissenschaft und Technik, die Einführung neuer Technologien in die Volkswirtschaft;
  • sie erarbeitet Export und Importpläne, sowie Pläne für die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Staaten;
  • sie liefert Rechnungsabschlüsse der Kredit- und Kassenpläne für Projekte, die über den Staatshaushalt finanziert werden;
  • sie gewährleistet die Kontrolle über die rechtzeitige Planerfüllung, Planberichterstattung und informiert die Regierung über den Gang des Planvollzugs;
  • sie überprüft und überwacht die Planungsarbeit der verschiedenen Planungsorgane und gibt ihnen Anweisungen


3. Die zentrale Preissetzung
Da ein Markt in unserem Sinne fehlt, werden die Preise berechnet und von den dafür zuständigen Behörden verbindlich festgesetzt. Preisschwankungen, wie im marktwirtschaftlichen System, würden einen planmäßigen Wirtschaftsablauf und eine geplante Wirtschaftsentwicklung unmöglich machen. Die Preise müssen deswegen für möglichst lange Perioden stabil bleiben. Da bis zur Preisreform ganze Branchen mit Verlust gearbeitet hatten, war es nun das Ziel der Wirtschaftspolitiker, Zustände zu schaffen, die jedem Betrieb einen planmäßig vorgesehenen Gewinn garantierten.

Ziele der Reform waren daher:

  • eine bessere Kostenerfassung
  • eine Angleichung des Rentabilitätsniveaus der einzelnen Wirtschaftszweige
  • eine Verbesserung der Preisrelation der verschiedenen Güter


4. Zentrale Allokation der Produktionsfaktoren
Das Planungsprinzip erfordert eine zentrale Allokation der Produktionsfaktoren. Das betrifft besonders die Kapitalallokation. Die Entscheidung über Investition kann in einer Planwirtschaft nicht den Einzelnen überlassen werden, da sich die Wirtschaft nach den Zielvorstellungen der staatlichen Planbehörde entwickeln soll. Es ist daher erforderlich, dass die Gesamtsumme der Investitionen sowie ihre Verteilung zentral vorgegeben werden, und alles interne Handeln im Rahmen des Plans zu erfolgen hat. Gleiches gilt für die Arbeitsallokation. Auch hier ist eine zentrale Lenkung unvermeidlich, wenn alle Regionen und alle Wirtschaftssektoren ausreichend mit Arbeitskräften versorgt und regionale Arbeitslosigkeit vermieden werden soll.


5. Sozialistischer Wettbewerb
An die Stelle des freien Wettbewerbs im marktwirtschaftlichen System, tritt im sozialistischen Planwirtschaftssystem der sozialistische Wettbewerb. Es handelt sich hierbei um einen Wettstreit zwischen den verschiedenen Organisationseinheiten der Arbeit (Arbeiter, Produktionsbrigade, Unternehmen....) um vorfristige Planerfüllung und Verbesserung der Produktqualität. Er dient damit der Aufdeckung von Produktionsreserven.


6. Das Außenhandelsmonopol
Wenn der gesamte Wirtschaftsablauf geplant wird, kann den Unternehmen nicht gestattet werden, selbständige Außenwirtschaftsbeziehungen einzugehen. Damit würde der Planungsablauf nicht mehr garantiert sein. Der gesamte Außenhandel ist dementsprechend Monopol des Staates, der seine Rechte an Außenhandelsorganisationen delegiert. Damit wird gesichert, dass nur jene Güter exportiert werden, die nach Ansicht der Zentrale im Inland nicht benötigt werden, und dass andererseits nur jene Güter importiert werden, die den staatlichen Vorstellungen entsprechen.

Zweifellos gibt es eine Vielzahl weiterer konstitutiver Elemente der sozialistischen Zentralverwaltungswirtschaft/ Planwirtschaft, die als Grundcharakteristika bezeichnet werden können. Zumeist lassen sie sich jedoch aus den hier aufgeführten ableiten.


Die Vor- und Nachteile der Zentralen Planwirtschaft

Vorteile:

  1. Die Güterpreise können nach sozialpolitischen Gesichtspunkten festgesetzt werden, und somit Güter des Grundbedarfs (z.B. Nahrungsmittel, Wohnungen) bevorzugt und preiswert angeboten werden.
  2. Es gibt keine Arbeitslosen, da die Betriebe verpflichtet sind, auch solche Arbeiter einzustellen, die sie eigentlich nicht brauchte.
  3. Da die Preise für die Güter der gesamten Volkswirtschaft gleich sind, besteht keine Notwendigkeit der Preisvergleiche.
  4. Missstände, Auswüchse und soziale Ungerechtigkeiten durch rücksichtsloses Gewinnstreben werden verhindert.


Nachteile:

  1. Es fehlen Antriebskräfte für einen wirtschaftlichen Fortschritt, wie Privatinitiative, Gewinnstreben und Wettbewerb, da Betriebe und Arbeitnehmer ihre Leistung nur nach dem Plansoll ausrichten.
  2. Der Verbraucher kann nicht kaufen, was er möchte; er muss kaufen, was vom zuständigen Ministerium als notwendiger Bedarf anerkannt, und von den Betrieben produziert wird.
  3. Es kommt oft zu Fehlplanungen und zu Engpässen in der Versorgung der Bevölkerung, da die zentrale Planung schwerfällig und oft nicht in der Lage ist, sich rasch veränderten Bedingungen anzupassen.
  4. Die Arbeitsproduktivität ist geringer als in der sozialen Marktwirtschaft. Eine Mitschuld trägt daran die staatliche Anordnung an die Betriebe, auch unqualifizierte Arbeiter einzustellen. 


Quellen:

  • Wladimir Ilitsch Lenin: Werke, Bd.33
  • DDR-Handbuch des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen
  • Lemnitz/Reichenberger: Zur Behandlung der Kategorie in der politischen Ökonomie des Sozialismus
  • Bora/ Lukina: Die Planung der Volkswirtschaft in der UdSSR
  • Karl Marx: Das Kapital 3. Band
  • Werner Gumpel: Sozialistische Wirtschaftssysteme
  • Ritscher: Welt der Politik Band 1
  • Hartmann: Probleme der Volks- und Weltwirtschaft
  • Scholz: Wirtschaft und Soziales
  • Metzler: Wirtschaft und Wir
  • Egon Hölder: Mit dem Trabi durch die Zeit 

 

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