Singapur - ein kleiner Stadtstaat in Südostasien

Schlagwörter:
Asien, Südostasien, Staat, 4 Tigerstaaten, politisches System, Politik, Strafenkatalog Singapurs, Vereinte Nationen, Referat, Hausaufgabe, Singapur - ein kleiner Stadtstaat in Südostasien
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Handout Singapur

Singapur ist ein kleiner Stadtstaat in Südostasien mit einer Fläche von 649km² und 4,5 Millionen Einwohnern. Im Jahre 1965 konnte es sich vollständig von äußeren Mächten lösen und wurde ein selbstständiger Staat. Es gehört zu den 4 Tigerstaaten und hat somit in den letzten Jahrzehnten einen rasanten wirtschaftlichen Aufstieg hingelegt und ist zu einer modernen Industrienation geworden.

Obwohl die Verfassung Singapurs durchaus demokratisch angelegt ist, sind jedoch in der Praxis häufig die für Singapur autoritären Tendenzen zu spüren. Ein politischer Wettbewerb findet kaum statt, da die People’s Action’s Party (PAP) bei den Wahlen (Wahlpflicht!) regelmäßig 90-95% der Sitze im Parlament erhält und somit seit der Staatsgründung ununterbrochen an der Macht ist. In den über 40 Jahren seit Singapurs Bestehen waren nur 3 Premierminister an der Macht (1959-1990 Lee Kuan Yew, 1990-2004 Goh Chok Tong, seit 2004 Lee Hsien Long).

Die regierende Führungsschicht ist sich darüber einig, dass ein autoritäres System wie das bisherige für Singapur am Besten beeignet sei. Diese Meinung stützt sich auf breite Zustimmung aus dem Volk, insbesondere aufgrund des wirtschaftlichen Erfolgs, welcher der PAP Recht gibt. Kritik an der Politik der Regierungspartei ist also nicht gerne gesehen, und wird nur in einem engen Rahmen geduldet. Fälle, die dabei vor Gericht landen, gewinnt häufig die Regierung, weshalb der Justiz häufig der Vorwurf gemacht wird, sie stünde der Regierung zu nahe. Korruption ist in Singapur jedoch kaum vorhanden.

Für westliche Verhältnisse finden wir in Singapur eine starke Zensur. Nach dem Gesetz können ausländische Medien in ihrer Verbreitung eingeschränkt werden, wenn sie sich in innere Angelegenheiten einmischen. Auch unliebsame Internetseiten können von der Regierung geblockt werden. Satellitenschüsseln sind in Singapur verboten, man kann also nur über Kabel empfangen. Weiterhin wirkt sich diese harte Gangart in Singapur auch auf kleinere Dinge des Alltags aus, so war zum Beispiel bis vor kurzem der Kaugummikonsum in Singapur verboten, weil dies die öffentliche Sauberkeit beeinträchtigte. Überhaupt können gegen achtlos weggeschmissenen Müll hohe Bußgelder oder Sozialarbeitsstrafen verhängt werden. Doch der am härtesten verfolgte Tatbestand in Singapur bleiben die Drogendelikte. Überschreitet man eine gewisse Grenze von Drogenbesitz, so muss man bereits mit der Todesstrafe rechnen. Seit 1991 sind über 400 Personen hingerichtet worden. Singapur hat damit gemessen an der Bevölkerungszahl die höchste Hinrichtungsrate weltweit.

Grundsätzlich sind die Menschenrechte in Singapur durch die Verfassung geschützt. Doch im Bereich von Versammlungs-, Rede- und Medienfreiheit bestehen einschränkende Regelungen. Der Strafenkatalog Singapurs unterscheidet sich zum Teil stark von dem europäischer Länder.

Strafenkatalog Singapurs:

  • Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe
  • Anwendung der Prügelstrafe
  • harte Strafen auch für nach deutschen Maßstäben minder schwerwiegende Drogenvergehen
  • Freiheitsentzug ohne richterliche Kontrolle bis zu mehreren Jahren, wenn der Betroffene eine Gefahr für die Staatssicherheit darstellt (Internal Security Act)
  • Strafbarkeit gleichgeschlechtlicher Handlungen
  • Strafbarkeit von Wehrdienstverweigerung

Wichtige Konventionen der Vereinten Nationen, wie der Zivilrechtspakt und das Abkommen über wirtschaftliche und soziale Rechte von 1966 sowie die Antifolterkonvention, sind von Singapur nicht unterzeichnet worden.

Somit bleibt bei Singapur der Eindruck eines die Grundprinzipien der Demokratie achtenden Staates, der jedoch weitreichende Einschränkungen vornimmt, und daher mit einem starken autoritären Charakter behaftet ist. In der Bewertung von Freedomhouse wird Singapur deshalb in die Kategorie der teilweise freien Staaten eingestuft, und bekommt bei den bürgerlichen Freiheiten eine 4 und den politischen Rechten eine 5.


Quellen:

  • Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
  • Microsoft Encarta
  • „Singapur“, Sun Tree Guides, 1993
  • Wikipedia
  • Bertelsmann Stiftung

 

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