Pressefreiheit - Parteien in den Medien

Schlagwörter:
Silvio Berlusconi, Legge Gasparri und Legge Gentiloni, Medien in Italien und Deutschland, SPD und ihre Holding DDVG, Pressefreiheit in Deutschland, Referat, Hausaufgabe, Pressefreiheit - Parteien in den Medien
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Referat

Kann die Pressefreiheit gewahrt werden, wenn Parteien sich in die Medien einkaufen?


Inhaltverzeichnis

1.Einleitung

2.Pressefreiheit
2.1. Pressefreiheit im europäischen Sinn
2.2. Pressefreiheit und Rundfunkgesetz in Italien
2.3. Pressefreiheit in Deutschland

3.Beispiel Italien
3.1. Silvio Berlusconi: Aufbau seines Imperiums
3.2. Rechtsverschiebungen und Rechtsverstöße
3.3 Legge Gasparri und Legge Gentiloni


4.Beispiel Deutschland
4.1. Die SPD und ihre Holding DDVG
4.2. Verfahren rund um die DDVG


5.Fazit

6.Literaturverzeichnis


Thema der Hausarbeit:
Kann die Pressefreiheit gewahrt werden, wenn Parteien sich in die Medien einkaufen?

Am Beispiel Italien und Deutschland


1. Einleitung
In jeder wirklichen Demokratie sind die Axiome von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit fest in den Grundgesetzen verankert und werden von den Staatsoberhäuptern befolgt. Zu den, für uns heute zur Selbstverständlichkeit gewordenen Leitsätzen einer Demokratie, gehören unter den Begriff der Freiheit unter anderem die Versammlungs-, Religions- sowie Meinungsfreiheit. Letzteres beinhaltet die Pressefreiheit auf die man besonders großen Wert legt in Europa, denn die Medien sind das meist genutzte Instrument zur freien Meinungsbildung. Die europäischen Kommissionsleiter versuchen Verletzungen zu ahnden, doch was passiert, wenn Politiker Anteile im medialen Bereich erwerben? Müssen wir dann um den Komfort der Meinungsfreiheit bangen? Oder werden Journalisten doch nicht an ihrer Pflicht, und zwar uns, das Volk, neutral und umfangreich zu informieren, gehindert?
Im ersten Teil meiner Hausarbeit werde ich die Pressefreiheit gesetzlich darlegen, da sie die Grundlage für ein demokratisches Medium bildet.
Danach werde ich auf die Situation in Italien eingehen, mit dem Blick auf Berlusconis Einflussnahme, woraufhin ich mich meinem zweiten Beispiel, Deutschland, zuwenden werde.
Zum Schluss ziehe ich ein Fazit unter Einbeziehung meiner eigenen Meinung.




2. Pressefreiheit

2.1. Pressefreiheit im europäischen Sinn
Die europäische Konvention, an welche sich die Staaten der europäischen Union verbindlich halten müssen, ist eine allgemeine Richtlinie und hat eine größere Macht als die Grundgesetze der verschiedenen Mitgliedsländer. Ihr zehnter Artikel besagt folgendes:
„ Artikel 10 – Freiheit der Meinungsäußerung

  1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Radio-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.
  2. Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung. “

Der Europarat hat in der Konvention der EU also festgehalten, dass jeder Bürger solch ein Recht hat, es den Staaten aber selber überlassen ist, Regulierungen hinzuzufügen, welche die staatliche Sicherheit schützen und im Sinne des Volkes sind. In der Theorie sollen Verstöße mit hohen Geldstrafen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geahndet werden, in der Praxis allerdings geht die EU weniger hart vor und ermahnt die betroffenen Regierungen Monate lang und setzt ein Ultimatum nach dem anderen, falls eine Gesetzeswidrigkeit vorliegt.


2.2. Pressefreiheit und Rundfunkgesetz in Italien
In Italien ist die Constituzione mit der deutschen Verfassung gleichzusetzen. In dieser Constituzione ist Art.21 für die Sicherung der Kommunikationsfreiheit zuständig, welche die Presse mit einbezieht und auch den Rundfunk, auch wenn dieser als Medium nicht ausdrücklich genannt wird. Um 1980 herum wurde vom Corte Constituzionale der Wechsel vom staatlichen Fernseh- und Rundfunkmonopol zur Privatisierung geebnet. Dies ist allerdings mit einer notwendigen Konzentrationsbeschränkung verknüpft, welche auf eine Kontrolle der Verbindung von Unternehmen unterschiedlicher Sektoren der Informationsindustrie hinweist. Allerdings wird manches Mal nicht auf die Einhaltung dieses Gesetzes geachtet, wodurch die italienische Regierung sich eine Rüge von den Europäischen Kommissaren ein fing.

2.3. Pressefreiheit in Deutschland
Das deutsche Grundgesetz sagt folgendes über unsere Meinungsfreiheit aus:
„Artikel5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. “2
Im Grunde genommen sagt unser Grundgesetz das Selbe wie die europäische Konvention, gleichwohl fügte man Zusätze bei, wie die Einbeziehung der Kunst, Wissenschaft etc. und legt ausdrücklich fest, dass man bei aller Freiheit nicht Verfassungswidrig handeln dürfe. Was das deutsche Rundfunkgesetz angeht gab es schon oftmals Streitigkeiten. Diese wurden von Parteien oder den Bundesländern angefacht, da man die regional großen Beteiligungen der SPD als Einflussnahme und Gebiets beherrschend empfindet.
Doch laut einem aktuellen Urteilsspruch des Bundesgerichtshofes vom 12. März 2008 ist es den


Parteien erlaubt sich zu beteiligen, solange es der Normenkontrolle unterliegt.
„Politische Parteien sind nur vereinzelt an Medienunternehmen beteiligt. Lediglich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), der die Antragsteller angehören, betätigt sich in größerem Umfang im Medienbereich. Dieses Engagement reicht in das 19. Jahrhundert zurück und ist von der Entwicklung der SPD als Partei nicht zu trennen. Dabei spielte auch die - jedenfalls in den Anfangsjahren - zurückhaltende bis ablehnende Einstellung der bürgerlichen Presse gegenüber der SPD eine Rolle. Wollte sie als Partei an der öffentlichen Meinungsbildung teilnehmen, war sie gezwungen, dies durch selbst veröffentlichte Publikationen zu tun. Gleichzeitig boten die Zeitungen der SPD einen wichtigen finanziellen Rückhalt. Am Ende der Weimarer Republik verfügte die SPD über ein weit gespanntes Netz von Tageszeitungen mit einer Auflage von 1,2 Millionen.
Hierzu werden später noch weitere Erklärungen und Erläuterungen vorgebracht.


3. Beispiel Italien

3.1. Silvio Berlusconi: Aufbau seines Imperiums
Silvio Berlusconi ist der marktbeherrschende Mann auf dem Gebiet Medien in Italien. Geboren am 29.09.1936 in Mailand, baute er sich dort auch in den 1960er Jahren gute Kontakte zur Sozialistischen Partei in Mailand auf. Zu seinen persönlichen, einflussreichen Freunden zählt der ehemalige italienische Ministerpräsident Bettino Craxi. Dieser half ihm im späteren Verlauf mehrmals.
Doch erstmal musste Berlusconi sich ein Imperium aufbauen, dass auf dem Bau-, Werbe- und Kommunikationssektor gegründet war. Sein politischer Einfluss war dabei oftmals von großem Vorteil. 1978 gründete er die Familien Holding FinInvest S.p.A.. FinInvest stieg in den folgenden Jahren in die Verlagsgruppe Mondadori, in die Filmproduktionsgesellschaft Medusa, die führende Multiplex-Kinokette, sowie die Mediengruppe Mediaset ein. Unter dem Dach der Mediaset gruppierte Berlusconi später seine drei Sender, sowie auch weitere später erworbene Teilnahmen.
Von 1977-'78 erwarb Berlusconi außerdem die konservative Mailänder Tageszeitung Il Giornale, welche er allerdings 1992 an seinen Bruder Paolo verkaufen musste, da ein Gesetz die Zeitungsbeteiligungen von TV-Besitzern limitierte.
Das größte italienische Verlagshaus Mondadori kam 1991 in Berlusconis Besitz, nachdem er den Kampf mit seinem Erzrivalen de Benedetti gewann, obwohl dieser schon eine Zusage durch die Besitzerfamilie Famenton, in der Tasche hatte. Die Familie Famenton brach den mit de Benedetti im Dezember '90 abgeschlossenen Vertrag um wiederum ein Geschäft mit Berlusconi eingehen zu können.
Berlusconis größter Macht- und Einflussbereich liegt bei seinen drei Fernsehsendern Canale Cinque, Italia Uno, sowie Rete Quattro. Die beiden letzteren übernahm er später.
Allerdings wäre Silvio Berlusconi beinahe ein altes italienische Gesetz zum Verhängnis geworden, dass ihn vor die Wahl stellte einen Fernsehsender ab zugeben oder dass einer nur noch über Satellit empfangbar wäre. Doch durch das Neue Rundfunkgesetz war dies nun kein Problem mehr für Berlusconis Imperium, auch wenn der damalige Staatspräsident Carlo Azeglio Ciampi sich zunächst weigerte den Gesetzesentwurf zu unterschrieben, da er eine Verfassungswidrigkeit vermutete. Er beugte sich später aber dem Druck des Parlaments.
Alles in allem umfasst Berlusconis Imperium heute ca. 150 Firmen ganz oder auch teilweise und wird auf einen Wert von 30 Milliarden Euro geschätzt. Seine Firmen sind zu großem Teil unter dem Dach der Familienholding FinInvest gruppiert, wobei seine größte Einzelfirma die Mediaset ist, die 1994 von der FinInvest ab gespaltet wurde um die TV- und Werbeabteilung zu leiten. Im Management von Mediaset arbeiten seine Tochter Maria und sein Sohn Piersilvio, letzterem überließ er 2000 die Führung. Auch andere Familienmitglieder haben in dieser Riege ihre festen Sitze.
Aber Berlusconi hatte nicht nur Erfolg mit seinen Konzernen. 1992/93 waren diese mit 1,3 Mrd. Euro verschuldet. Sein TV-Monopol geriet ins Zwielicht und auf einmal kamen Prozesse und Ermittlungen gegen ihn ins rollen. Er verlor zudem seine politische Protektion, bis er dann Ende 1993 dem ganzen ein Ende setzte und die neue Partei namens Forza Italia (FI) gründete und sich zur nächsten Wahl aufstellen ließ. Das Werbeprogramm hierzu wurde von seiner Werbeagentur Publitalia entworfen und die dazu entstandenen Werbespots liefen ununterbrochen auf Berlusconis privaten Sendern, die mit einem Marktanteil von 50% viele Zuschauer erreichten.
Die TV-Spots waren so konzipiert, dass sie Berlusconis Image und das seiner Partei aufbessern sollten. Sein Wahlprogramm drehte sich im Allgemeinen um mehrheitsfähige Punkte wie weniger Steuern, mehr Privatisierung, weniger Bürokratie, besserer öffentlicher Dienst.
Als Politiker nutzte er auch noch seine konzerninterne Versicherungsagentur Mediolanum, durch welche er Wahlkampfkandidaten schulen ließ und diese Forza Italia-Clubs gründeten.


Im März 1994 trat die FI dann mit zwei verschiedenen Wahlbündnissen an: im Norden zusammen mit der sezessionistischen Lega Nord und im Süden mit der postfaschistischen rechten Movimento Sociale Italiano (MSI) Partei3. Es war die erste von vier Amtsperioden die er nun antrat. Seine erste war allerdings nicht von langer Dauer; sie dauerte nur von Mai 1994 bis Januar 1995 an, doch nutzte er sie gleich zu seinem Vorteil und verabschiedete Steuergesetze die die miserable Finanzlage seines verschuldeten Konzerns erheblich aufbessern würden. Außerdem wollte er sein Medienmonopol ausbauen indem er die Führungsposten der drei staatlichen Radiotelevisione Italiana (RAI)-Sendern4 auswechseln wollte. Doch machte ihm hierbei der Widerstand des Innenministers Maroni (Lega Nord) einen Strich durch die Rechnung. Auch der Versuch ein Dekret durchzusetzen, das eine U-Haft im Falle von Korruption und Amtsmissbrauchs einschränken sollte, wurde durch Maroni verhindert. Seine zweite Amtsperiode ab Juni 2001 sollte noch einschneidender zu seinen Gunsten genutzt werden wie sich dann zeigte.
In dieser zweiten Amtsperiode schaffte er es letztendlich doch eine Umbesetzung in seinem Sinne in der Managerriege von zwei der drei staatlichen RAI-Sendern vorzunehmen; er brachte damit ca. 90% des Fernsehens unter seine effektive Kontrolle. Er ging soweit, bekannte kritische Journalisten und deren Sendungen abzusetzen, nachdem er öffentlich eine angeblich kriminelle Nutzung des Fernsehens beklagt hatte. Die Entmachtung der RAI erreichte 2004 mit dem Legge Gasparri den Höhepunkt.

3.2. Rechtsverschiebungen und Rechtsverstöße
Silvio Berlusconi konnte sein Imperium von Anfang an eigentlich nicht ohne fremde Hilfe ausbauen. Durch seine sehr guten politischen Kontakte zu den führenden Staatsmännern war es ihm möglich Fernsehfrequenzen zu erkaufen, die ihm nicht zugestanden hätten, sowie im Fall von Europa 7. Rete Quattro nutzt seit 1997 die Sendefrequenzen, welche Europa 7 sich erkauft hatte. Ein Gerichtsverfahren ist seit jeher im Gange, doch noch immer liest man auf der Homepage des Senders Europa 7-La TV che non c'e' (Europa 7-Das Fernsehprogramm, das es nicht gibt). Allerdings entschied man nun letztendlich am 16.10.2008, dass Europa 7 zu seiner Sendeerlaubnis, welche seit Jahren vorliegt, auch noch eine terrestrische Sendefrequenz erhalten soll, mit welcher er immerhin 70% der Italiener erreichen kann. Trotz des Beschlusses lässt man berechtigte Zweifel aufkommen ob die Pressefreiheit in Italien nur für bestimmte Leute gilt. Anscheinend kann man durch gute Kontakte, Geld und der daraus folgenden Korruption ohne Probleme eine Karriere aufbauen. Doch das ist nur ein kleiner Teil des Korruptionsnetzes um Berlusconi.

Allein als es darum ging das Verlagshaus Mondadori zu erkaufen, geschah dies auf einem rechtswidrigen Weg. Auch die späteren Gerichtsverfahren die in diesem Zusammenhang eingeleitet wurden, waren durch webt von einem korrupten Netz in dem Richter, Anwälte und Politiker eine aktive Rolle spielten. In der Berufungsinstanz, welche Berlusconi anstrebte nachdem man de Benedetti im ersten Verfahren recht gab, bestach er den vorsitzenden Richter Vittorio Metta. Metta arbeitete früher für Berlusconis langjährigen Freund und Anwalt Previti, in dessen Kanzlei. In diesem Fall griff die italienische Staatsanwaltschaft durch und verurteilte Berlusconis Anwälte im September 2002 wegen Richterbestechung; Berlusconis Tatbestand war verjährt, da die Bestechung durch Mittelsmänner statt fand und diese anders gewertet wird in Italien.
Auch bei späteren Bestechungsverfahren wurden zwar immerzu die Anwälte von Berlusconi verurteilt, er entwand sich aber den Fängen der Staatsanwaltschaft, da er mittlerweile ein Gesetz durchgesetzt hatte, welches verbot Prozesse gegen die höchsten Staatsämter anzustreben. Mittlerweile wurde dieses Gesetz wieder abgeschafft, doch versucht er immer noch laufende Verhandlungen in die Verjährung zu verschleppen, indem er Anhörungen platzen lässt.

Nun hat sich auch die EU in das Geschehen eingemischt und forderte im Januar dieses Jahres von der damaligen Regierung unter Prodi das bestehende Legge Gasparri abzuschaffen. Außerdem warf der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Regierung vor Prodi vor, Willkür hat walten zu lassen bei der Verteilung der Fernsehfrequenzen. Dieser bestehende Rechtsstreit dauert schon seit sieben Jahren an. Bereits am 09.10.2007 wollte die EU eine Änderung des Mediengesetzes, durch welches Berlusconi mehr oder weniger in Besitz von 90% des italienischen Fernsehens und 95% der Werbeeinnahmen gekommen war.
Während die EU gegen die Verletzung der EU-Normen wettert, plant Berlusconis jetzige Regierung eine neue Gesetzesvorlage zu verabschieden, bei der die Ausstrahlung des hauseigenen Senders Rete Quattro bis 2012 verlängert und die Frequenz so für andere blockiert werden soll, also auch nicht digital genutzt werden kann. Allerdings muss eine neue Formulierung her, da es sonst erneute Probleme geben könnte.
Die EU-Wettbewerbskommission findet es also denkwürdig wie massiv Berlusconi seine Machtposition ausnutzt, ferner dass das Gesetz beinhaltet, dass die nationalen Sendefrequenzen auf drei RAI-Sender und die drei Sender Berlusconis beschränkt sind.


Bevor die EU letztendlich aber eingriff, ermahnte man Italien drei Jahre lang; nun werden mögliche Strafzahlungen fällig, da auch Prodi, bis zum 25.01.2008 italienischer Staatspräsident, nichts an den bestehenden Gesetzwidrigkeiten änderte. Italien ist bisher beispiellos geblieben in Europa, da es kein anderes Land gibt, welches eine so einseitige Konzentration von ökonomischer, politischer und medialer Macht vorweist. Durch die Hilfe seiner Freunde, wie z.B. Bettino Craxi, konnte Berlusconi immer wieder Gesetze und Dekrete zu seinen Gunsten im Parlament durchbringen, gleichsam 1990 als das Mediengesetz verabschiedete werden sollte, oder wie 1984, als verschiedene Städte Berlusconis Sender schließen ließen. Der damalige Ministerpräsident Craxi verfügte, dass sie per Dekret trotzdem auf Sendung bleiben durften; er drohte sogar seinen Rücktritt an, falls das Parlament nicht zugestimmt hätte.

Berlusconis Einfluss auf die Politik, war und ist die wichtigste Grundlage für seinen Erfolg. Es ist fragwürdig, dass er Jahrzehnte lang ungehindert die Politik direkt, wie auch indirekt steuern konnte parallel somit die Menschen, das italienische Volk, so leicht beeinflusste, über das Fernsehen und ebenfalls die Zeitung. Die Pressefreiheit wurde nur in soweit eingehalten, wenn sie Berlusconi half seine Macht auszubauen und so ausgelegt, dass sie ihm den Weg zum Erfolg ebnete.

3.3. Legge Gasparri und Legge Gentiloni
Am 29. April 2004 führte die damalige Regierung unter Berlusconi das so genannte Legge Gasparri5 ein; ein neues Mediengesetz, welches die italienische Medienlandschaft modernisieren sollte und ein neues Zeitalter, das digitale Zeitalter, einläuten würde.
Vor der Verabschiedung dieses zukunftsweisenden Lex war es illegitim, wenn Unternehmer mehr als zwei nationale Sender besaß und mehr als 30% des Gesamtmarktes kontrollierte. Berlusconi zählte ebenfalls zu diesen Unternehmern, hielt sich allerdings nicht im Geringsten an das bis dahin bestehende Gesetz und verstieß ungehindert.
Während seiner ersten und kürzesten Periode als italienischer Machthaber konnte Berlusconi dieses Gesetz nicht ändern, aber er umging es geschickt: Berlusconi änderte den Umfang des zu regulierenden Marktes, sowie die Definition von „landesweiter Sender“. Zu den Werbeeinnahmen zählte man jetzt auch Kinoeinnahmen, Verlagsumsätze und Internet. Nun erreichte er nach den Normen des „neuen“ Legge Gasparri nur noch 50%, statt wie zuvor 80% der italienischen Fernsehzuschauern und sank außerdem unter die 30% Marke des Gesamtmarktes.

Nur ein Staatspräsident lehnte sich gegen Berlusconi auf und distanzierte sich von seiner Politik: Carlo Azeglio Ciampi. Ciampi regierte von 1999-2006 Italien und sah es als seine Aufgabe die Verfassungsordnung in Italien zu reformieren. Zusammen mit dem Verfassungsgericht veranlasste er im Juli 2002, dass bis Ende 2003 eine endgültige Lösung gefunden werden müsse, sonst drohe Berlusconi die Abschaltung eines Senders.
Nachdem die EU ein Verfahren vor dem EuGH angedroht hatte, wollte die Regierung Prodi mit dem Legge Gentiloni solch einem entgehen. Das Rundfunksystem sollte offener gestaltet sein als bisher und einem crossmedialen Markt die Tore öffnen. Das Duopol von RAI und Mediaset sollte folgendermaßen zerschlagen werden: analoges Fernsehen soll zu digitalem wechseln, was die Auswirkung hätte, dass es für mehr Anbieter nutzbar wäre. Die dadurch freigewordene Frequenzen werden unterdessen zwischen anderen Unternehmern gehandelt.
Das Legge Gasparri untersagt einen höheren Anteil an den nationalen Werbeerlösen als 45% (Mediaset vereint zur Zeit 66% auf sich). Außerdem werden durch das Gentiloni-Gesetz die Werbezeiten eingedämmt, was eine Maßnahme auf den Vorwurf der Europäischen Union ist, dass ausufernde Reklame ebenfalls ein Vertragsverletzungsfehler auf Seiten Italiens sei.
Allerdings ist diese Reform durch die Versuche aus Prodis eigenen Reihen, als auch aus der Opposition (insbesondere der Forza Italia), die Neuordnung zu blockieren, überschattet. Bis jetzt wurden ca. 1400 Änderungsanträge eingereicht.
Auf Grund einer verlorenen Vertrauensabstimmung am 23. Januar 2008 im Senat, welche auf verschiedene Probleme zurück zu führen ist, gab Romano Prodi am 24. Januar 2008 seinen Rücktritt bekannt und regierte seither nur noch kommissarisch, bis Silvio Berlusconi am 8. Mai seine vierte Wahl gewann.


4. Beispiel Deutschland

4.1. Die SPD und ihre Holding DDVG
In Deutschland ist kein so großes Problem bekannt, wie es in Italien der Fall ist, doch auch hier gibt es eine Partei die sich, historisch bedingt, aktiv am deutschen Medienmarkt beteiligt. Die SPD war in früheren Zeiten eine eingeschränkte Partei und eine nicht gerade populäre dazu. Sie finanzierte Blätter, die im Gegensatz zu den obrigkeitshörigen Zeitungen des Landes stehen sollten. Das fing vor ca. 144 Jahren an. Heutzutage hat die SPD ihre eigene Holding, die DDVG, und gehört bei verschieden Verlagen und Zeitungen zu einer der Eigner, teils auch mit größerer Beteiligung.

Eine zentrale Stellung im „Medienimperium“ der SPD spielt die aus Hannover stammende Verlagsgesellschaft Madsack die in zwei Hauptsektore aufgeteilt ist: die Hauptgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG, sowie die Gesellschaft Dr. Erich Madsack GmbH, welche die Geschäfte der Hauptgesellschaft führt. Mit 23,1% Anteil an der Hauptgesellschaft ist die SPD Hauptgesellschafter. Ihr Anteil an der geschäftsführenden Gesellschaft beschränkt sich auf ungefähr 26%. Durch eine bestimmte Regelung im Gesellschaftsvertrag der Erich Madsack GmbH können die Anteilseigner, wenn sie auch Anteile der Hauptgesellschaft besitzen, einen größeren Einfluss ausüben bei Gesellschaftsbeschlüssen. Medienforscher schätzen, dass die Nominalbeteiligung eigentlich bei 30%, wenn nicht sogar 40% liegt. Das wäre ein erheblich großer Einfluss den sie so ausüben könnte, weshalb sich auch oftmals Gegner dieser parteilichen Wirtschaftspolitik melden. Doch die DDVG ist nicht nur in der hannoversche Zeitung fest verankert; auch in anderen Teilen ist die SPD via DDVG präsent. So ist die DDVG mit einer Beteiligung von 75,25% am Tivola Verlag GmbH in der Liste der Teilhaber zu finden. Auf ihrer Homepage findet man herzu folgenden Beitrag:
„Tivola hat sich in den letzten Jahren zum größten, international tätigen Kindersoftware-Verlag Deutschlands entwickelt, dessen hochwertige Edutainment-Titel in über 70 Ländern verkauft werden. Durch den Eintritt der DDVG. kann der Tivola Verlag auch künftig seinen ambitionierten Wachstumskurs fortsetzen.“
Ich könnte hierzu noch mehr Zeitungen und Verlage auflisten an denen die DDVG Zumeist Minderheitsbeteiligungen hält, doch ist dies nicht so wichtig. Viel wichtiger ist zu wissen, warum sie sich so intensiv in die deutsche Presselandschaft einkauft. Es hat etwas mit ihrer Unternehmensphilosophie zu tun, denn diese besagt, dass es der DDVG wichtig ist nach, wie traditionell üblich, sozialdemokratischen Handeln ausgerichtet zu sein. Außerdem fließen die Gewinne zum einen in die Parteikasse der SPD, und werden dort rechtsgültig im Rechenschaftsbericht aufgeführt, aber werden auch für neue Investitionen gesteckt, so dass zum Beispiel neue Arbeitsplätze entstehen können. So steht es zumindest auf der Website.
Im Jahr 2004 gab es großen Wirbel um den geplanten Einstieg der DDVG in die Frankfurter Rundschau, da sie somit eine weitere viel-gelesene Zeitung besitzen würde. Doch war es in diesem Fall nicht der Rendite wegen entschieden worden das Tageblatt aufzukaufen, sondern weil die Frankfurter Rundschau ansonsten vor dem Aus gestanden hätte. Und wieder stellten erbitterte Gegner dieser Parteipolitik die Frage, ob es überhaupt erlaubt sei in Deutschland. Schon jahrelang beobachten politische Gegner das Treiben der DDVG und machen der SPD groteske Vorhaltungen über ihre wirklichen Absichten.
So bezichtige die FDP mitten im Hamburger Wahlkampf die SPD die Hamburger Presselandschaft kontrollieren zu wollen, da sie 75% am HSI Verlag hält und man glaubte,dass dieser ein neues Schwulen- und Lesbenmagazin auf den Markt bringen wollte. Zum einen war es eine andere Verlagsgesellschaft der dies im Sinn stand, an welcher die DDVG nicht beteiligt ist, und zum anderen kann man von einer Kontrolle seitens der SPD nicht sprechen, da bekanntlich dem Axel Springer Verlag die Bild, Die Welt und das Hamburger Abendblatt gehört.
Doch hartnäckig hält sich seit Jahren die Vorstellung, dass die SPD heimlich die deutsche Pressefreiheit zu Grunde richtet und langsam immer mehr Blätter einnimmt. Betrachtet man sich die Auflistung des Fachblattes Horizont der 100 größten deutschen Medienunternehmen, so liegt die DDVG mit etwa 100 Millionen Euro Umsatz auf dem 83. Rang.
Ein anderer Aspekt der zu dieser kritisch beäugten Situation führte, war die allgemeine Krise der Medien7. Man bot der DDVG Zeitungen an, ohne dass diese gefragt hatte, damit sie gerettet und nicht eingestellt werden mussten. Die Zeit gab ihr den Spitznamen Der rote Retter, welcher zutreffend scheint.
Doch um auf die Frankfurter Rundschau zurück zukommen: Die DDVG hatte von Anfang an vor eine Beteiligung von ca. 75% am Druck- und Verlagshaus Frankfurt (DuV) zu erlangen, sich später aber dauerhaft auf eine Minderheitsbeteiligung zu reduzieren, da es viel Kritik um das überregionale Blatt gegeben hatte. Doch die DDVG hielt dieses Vorhaben ein und ging in ihrer Beteiligung auf 40% zurück, nachdem sie 50% plus eine Stimme in diesem Jahr an die Verlagsgruppe DuMont Schauberg verkauft hatte.
Weitere Problem hatte es 2007 für die SPD gegeben, als man laut Hessischen Rundfunkgesetz von ihr verlangt hatte 2,3% ihrer Anteile am hessischen Privatradio FFH abtreten zu müssen.



4.2. Verfahren rund um die DDVG
Die SPD reichte eine Normenkontrollklage gegen das Hessische Privatrundfunkgesetz (HPRG) welches jegliche direkte, als auch indirekte Beteiligung von Parteien an Rundfunksendern verbat. Diese Gesetzesvorlage war im Jahr 2000 von der CDU und der FDP vorgelegt worden. Doch entschied das Bundesverfassungsgericht am 23. März dieses Jahres zu Gunsten der SPD, dass das HPRG verfassungswidrig sei und bis Mitte 2009 eine Neuregelung gefunden werden muss. Doch sagten die Richter auch, dass man den Parteien eine beherrschenden Einfluss versagen dürfe. Hessen ist nicht das einzige Bundesland mit solch strikten Rundfunkgesetzen; auch Baden-Württemberg, Thüringen und Schleswig-Holstein. Auffällig ist hierbei, dass sowohl Baden-Württemberg als auch Thüringen zu den Zeiten der letzten Änderung ihre Rundfunkgesetze CDU-regiert waren.
Insbesondere die CDU ist wahrscheinlich oftmals gegen die vielen der SPD-eigenen DDVG, auch im Rundfunk, da die DDVG in mehr als der Hälfte der Bundesländer an privaten Radiosendern beteiligt ist, wobei die Beteiligung meist unter 15% bleibt; nur in Nordrhein-Westfalen ist sie mit 40% am Radio beteiligt.
Oft schon wurden Behauptungen von verschiedenen Zeitungen gesät über die wahren finanziellen Mittel und die „unausgeglichene“ Chancengleichheit in Deutschland, da die SPD Gewinne im zweistelligen Millionenbereich pro Jahr von ihrer Holding ausgeschüttet kriegen würde. Es scheint ein versuch dahinter zu stehen die SPD ebenfalls in ein schlechte Licht zu rücken, nachdem der Finanzskandal der Union aufgedeckt wurde um ihren damaligen Vorsitzenden Helmut Kohl. Jedes Mal wenn solche Anschuldigungen und Behauptungen gedruckt wurden, u.a. auch von Die Welt, klagt die SPD und gewinnt viele dieser Prozesse.


5. Fazit

Ich habe viel zu dem Pressefreiheit im Bezug auf Deutschland und insbesondere Italien recherchiert und bin zu dem Entschluss gekommen, dass es immer auf die Absichten einer Partei ankommt, wenn sie sich am Mediengeschäft beteiligt. Auch das Drumherum ist entscheidend, denn wenn Gesetze zu Gunsten der jeweiligen Partei geändert werden, wenn Korruption ein gängiges


Mittel zu sein scheint und eine strikte Heimlichkeit gepflegt wird, dann ist etwas unrechtmäßiges im Gange.
Am Beispiel Italien zeigt sich ganz klar, dass die Pressefreiheit stark beschädigt und angegriffen ist und man schon kaum noch von einer Freiheit sprechen kann. Denn ist man „staatsfeindlich“ orientiert, so muss man um seine Kolumne bangen, um seinen Job sogar. Hier hätte die Europäische Union sich schon vor Jahren einmischen müssen, denn offensichtlicher kann eine Verletzung der Pressefreiheit, sowohl nach italienischen als auch europäischen Recht, kaum vorliegen.
Der höher gewertete Artikel 10 der Europäischen Konvention stellt ausdrücklich klar, dass
„jeder das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Doch wenn Berlusconi eine Priorität für seinen Sender als auch generell seine Firmenangelegenheiten setzt, ist dies ein klarer Verstoß. Er gab zwar während seiner Amtszeiten immer wieder seine Tätigkeit bei FinInvest und Mediaset auf, doch bog er das Gesetze so zurecht, dass er während späterer Verfahren unbeschadet davon kommen würde.
Sieht man sich allerdings die SPD in Deutschland an,so liegt hier ein ganz anderer Fall vor. Die Absicht der Sozialdemokraten im Kaiserreich war es, Blätter herauszubringen die eine andere Meinung zuließen, als die der Regierung. Und heutzutage ist sie meistens immer noch an kleinen Verlagen und Zeitungen beteiligt und hat mit der Frankfurter Rundschau die erste überregionale Zeitung überhaupt auf ihrer Liste. Meist geht es der SPD um die Rendite und auch nicht um eine Mehrheitsbeteiligung. Doch viele sehen nur was sie wollen hierbei und stellen Behauptungen ins Internet, dass die SPD die reichste Partei der Welt sei. Haben diese Menschen noch nie was von Amerika gehört?
Laut deutschem Recht handelt die SPD keinesfalls gegen das deutsch Gesetz
Es zeigt sich also für mich, dass eine Partei wie die Forza Italia die italienische Medienlandschaft aus Berechnung manipuliert, die SPD hingegen auf legalem Wege ihr Anteile erworben hat und sich auch anscheinend nicht die Richtung der Zeitungen zu bestimmen schient; denn das tun sie selber.





6. Quellenverzeichnis

Primärquellen:
http://www.ddvg.de/imlichtederpresse/pressemeldungenvonuns/19032003/
http://www.ddvg.de/wirueberuns/unternehmens_philosophie/
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20080312_2bvf000403.html

Sekundärquellen:
Italien:
http://www.zeit.de/2002/32/200232_italien_kasten_xml
http://www.bornpower.de/mafia/berlusconi-medien.htm
http://www.bornpower.de/mafia/berlusconi-wirtschaft.htm
http://www.bornpower.de/mafia/berlusconi-politik.htm
www.cap-lmu.de/aktuell/pressespiegel/2007/eu-berlusconi.php
www.focus.de/digital/internet
www.abendblatt.de/daten/2004/06/17/308193.html

Deutschland:
http://www.zeit.de/2004/13/FR_2fSPD
file:///I:/bundesverfassungsgericht.html
www.satundkabel.magnus.de/medien/

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