Keimbahntherapie - Behandlung von Erbkrankheiten

Schlagwörter:
Embryoblast, Gentherapie, Kritik, Referat, Hausaufgabe, Keimbahntherapie - Behandlung von Erbkrankheiten
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Referat

Behandlung von Erbkrankheiten: Keimbahntherapie

Keimbahntherapie ist das Verfahren, vererbte Krankheiten, die auf einem Gendefekt beruhen, in der gesamten Nachkommenschaft eines Trägers des defekten Gens zu heilen. Das gesunde Gen wird dabei in die Keimzellen des Trägers eingesetzt. Dies hat den Zweck, nach einer Befruchtung in allen Körperzellen und in allen Keimzellen aller Nachkommen vertreten zu sein, sodass es dort seine normale Funktion ausüben kann. Die Keimbahntherapie ist nach § 5 des Embryonenschutzgesetzes von 1990 in Deutschland verboten, da es sich um eine künstliche Veränderung der Erbinformation menschlicher Keimbahnzellen handelt.

Es gibt zwei Möglichkeiten, Erbkrankheiten zu behandeln. Eine Möglichkeit besteht darin, intakte Gene in Körperzellen zu übertragen (somatische Gentherapie), eine andere Möglichkeit ist es, intakte Gene in Geschlechtszellen zu übertragen (Keimbahntherapie). Dieser gentechnische Eingriff nach der künstlichen Befruchtung betrifft alle Zellen, auch die Ei- oder Samenzellen des entstehenden Menschen. Verändert wird nicht nur der behandelte Mensch, sondern ebenso seine Nachkommen. Bei einer Keimbahntherapie für einen Bluterkranken B. würde keiner seiner Nachkommen das defekte Gen erhalten.

Ein theoretischer Ablauf der Keimbahntherapie könnte folgendermaßen aussehen:
Ein Ehepaar mit Kinderwunsch fürchtet, dass vorhandene Erbkrankheiten auf ihre Nachkommen übertragen werden könnten. Es erfolgt eine genetische Beratung und der Entschluss zur Keimbahntherapie.
Die Frau, der die Eizellen entnommen werden sollen, nimmt Hormone ein, die eine Freisetzung von 20 bis 40 Eizellen beim Eisprung gleichzeitig hervorruft. Die Eizellen werden anschließend abgesaugt und mit den vorgesehenen Spermazellen besamt. Es befolgt ein Befruchtung in vitro, aus der befruchtete Eizellen hervorgehen. Im Achtzellstadium werden die Embryoblasten nun auf defekte Gene untersucht.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten:

a) der Embryoblast ist kein Träger der Erbkrankheit
b) der Embryoblast ist Träger der Erbkrankheit.

Im Falle von a) werden drei der herangezüchteten Embryoblasten in den Uterus implantiert.

Tritt der Fall b) ein beginnt die eigentliche Gentherapie:

Fremd-Gene werden in die verbleibenden Embryoblasten eingefügt. Sie dienen entweder als Ersatz für defekte Gene im Organismus (Substitutionstherapie), zur Unterdrückung krankmachender Genaktivitäten (Suppressionstherapie) oder dazu, bestimmte Funktionen in Körperzellen gezielt zu unterstützen (Additionstherapie).

Drei der gentechnisch veränderten Embryoblasten werden nun in den Uterus implantiert (drei Stück, weil 30% der Zellen abgestoßen werden; dadurch entsteht aber auch eine hohe Quote von Mehrlingsgeburten).
Die verbleibenden werden tiefgefroren und für den Fall einer Fehlgeburt aufbewahrt.

Die Schwangerschaft wird weiter überwacht, der Embryo in regelmäßigen Abständen kontrolliert.

Die Keimbahntherapie wirft zahlreiche ethische Fragen auf, da ein Wesen in seiner Keimzelle genetisch verändert wird.
Kritikpunkte sind:

  • Mensch wird seiner im Erbgut festgelegten natürlichen Identität beraubt
  • Keimbahninterventionen werden nicht nur unternommen werden, um Krankheiten zu heilen, sondern Menschen mit gewünschten besseren Eigenschaften zu züchten
  • Forschung und Versorgung mit Keimbahntherapien würde sehr teuer sein, und Ressourcen von der Bekämpfung sozialmedizinisch bedeutsamerer Erkrankungen abziehen
  • Problem: Was wird als Krankheit definiert, wer soll diese Festlegungen treffen und die Grenzen ziehen?

Für die Keimbahntherapie spricht natürlich, dass viele Ehepaare, die sonst aus Angst vor Erbkrankheiten keine Kinder bekommen wollten, nun ihren Kinderwunsch erfüllen können und durch die Therapie den Nachkommen viel Leid erspart werden kann. Außerdem ist eine langfristige Eliminierung von Erbkrankheiten möglich, da nach der Keimbahntherapie die Gene auch nicht an weitere Nachkommen vererbt werden können.

Die Durchführung der Keimbahntherapie ist derzeit noch nicht möglich, und auch Versuche mit Tieren schlagen noch häufig fehl. Die Keimbahntherapie ist nach dem Embryonenschutzgesetz von 1990 in Deutschland verboten, der Strafrahmen beträgt fünf Jahre.

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