Hexenverfolgung im Mittelalter

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Referat

Hexenverbrennung im Mittelalter


Das Wort „Hexe“ stammt aus dem germanischen URSPRÜNGLICH HAGAZUSSA= ZAUNREITERIN, da die Leute damals an böse Geister in Zäunen glaubten. Es könnte aber auch sein das dieses Wort von „hegse“(auch wieder germanisch) die im „hag“(Wald) lebende, kommt. So wurden damals Waldjungfrauen mit Kräuterkenntnissen und magischen Kräften genannt.

Die ersten „HEXEN“ wurden 1090 in Freising am Isarstand verbrannt wegen Wetterzaubers. Der Ursprung der Hexenverfolgung ist in Frankreich-Toulouse, doch dort wurde dem Hexenwahn auch als erstes wieder ein Ende gesetzt. Der letzte Prozess ohne Verbrennung wurde 1782 in Glarus-Schweiz geführt (Anna Göldin wegen Schadenszauber). Die letzte „hexe“ Europas wurde 1792 in Polen verbrannt! Vereinzelte Anklagen gab es auch noch um 1900, diese konnten jedoch nicht durchgesetzt werden. Das Ermahndende daran ist besonders, dass über die Hälfte aller Prozesse im deutschsprachigen Europa waren! Der Höhepunkt der Hexenverfolgung liegt um das Jahr 1700.

Vor allem die katholische Kirche jagte Hexen, in bestimmten Protestantischen Gegenden jedoch erlebte der Hexenwahn eine regelrechte Blütezeit. Hauptsächlich wegen Gotteslästerungen aller Art
Im frühen Mittelalter, war die Todesstrafe noch nicht vorgesehen und die Kirche wandte sich streng davon ab. Zum ersten mal soll der Begriff „HEXEREI“ 1419 in Luzern vor einem weltlichen Gericht gebraucht worden sein. Die „Hexe“ an sich wurde, so vermuten Experten, erst am Konzil von Basel, also 20 Jahre nach dem Luzerner Fall erfunden. Aber auch Privatleute klagen später ihre Mitmenschen als Hexen an! Meist wegen verschmähter Liebe, Neid, Hass und Angst! Es gab auch viele Fälle in denen Kirchenmänner Frauen anzeigten Hexen zu sein, und das nicht nur aus christlichen Gründen. Es gab sicher den einen oder anderen Pfarrer, der nur zu gern das Keuscheitsgebot gebrochen hätte...!

Angezeigt wurden nicht nur Frauen, sondern auch Beamte, Adelige, Priester, Juristen, Bürgermeister, Gerichtsdiener, Diakone und Kinder ab 4 Jahren, die natürlich ohne zu wissen, was sie taten munter alle Leute aufzählten die sie kannten, und sagten, dass sie natürlich mit dem Nachbarn, der ja ein Teufel sei, auf den Hexensabbat geflogen seien. Die Richter legten es natürlich so aus, dass dieses Kind genau wüsste was es sagte...

Merkmale und Verhaltensweisen um in Verdacht zu kommen:

  • Zuviel/Zuwenig Kirchenbesuch
  • Zu selbstsicheres Auftreten
  • Auffällige Kleidung
  • Aufenthalt auf Feldern vor einem Unwetter
  • Verwandt oder befreundet mit einer bereits verurteilten Hexe
  • Schlechter Ruf

Unempfindliche Körperstellen

  • Warzen
  • Muttermale
  • Geringes Körpergewicht
  • Rote Haare
  • Besondere Schönheit

Viele Richter nahmen es allzu ernst mit dem Verurteilten und so gab es zum Beispiel einen Bischof in Würzburg, der in nur sehr kurzer Zeit über 200 „Hexen“ verbrannte, darunter 18 Jungen, 1 blindes Mädchen, 1 neunjähriges Mädchen und dessen jüngeres Geschwisterchen. Insgesamt hat dieser Mann über 1000 Menschen auf dem Gewissen. Zur gleichen Zeit ließ ein Erzbischof aus Bamberg 97 Frauen verbrennen, weil diese angeblich eine Viehseuche auslösten und der Erzbischof aus Trier ließ in 2 Dörfern so viele Frauen verbrennen, dass pro Dorf nur noch 2 übrig blieben. Insgesamt liegen die Westdeutschen weit vor Frankreich und der Schweiz, die ebenfalls sehr viele unschuldige Menschen verurteilten.


Der "Hexenhammer" (malleus maleficarum) von 1486/87

Der Autor des sogenannten Hexenhammers war der Inquisitor und Dominikaner Heinrich Institoris. Er wollte aufgrund seiner "negativen" Berufserfahrung eine Grundlage für die Hexenverfolgungen schaffen. Im Jahre 1487 wurde der Hexenhammer erstmals in Straßburg gedruckt. Das Buch hatte großen Erfolg und wurde bei kirchlichen Richtern zum Handbuch für alle Fragen der Hexerei.


Das Werk bestand aud drei Teilen:

  • Hexerei
  • Wirkung der Hexerei
  • Hexenprozessrecht (Ein criminalindex für Hexenprozesse)

Im Hexenhammer wird auch die Weiblichkeit der meisten Hexen angesprochen und logisch erklärt. Der Hexenhammer besagt, es gäbe zwei Arten von Teufeln.

  1. Inkuben- Teufel mit denen Frauen geschlechtlich verkehren
  2. Sukkuben- weibliche Buhlteufel welche sich Männern hingeben.

Der Autor behauptet, daß aufgrund der unersättlichen Wollust, die zum Umgang mit Dämonenreize, das weibliche Geschlecht besonders betroffen sei. Das Wort Frau = femina wird einer genauen Analyse unterzogen. Das Wort femina komme von fe und minus wobei Fe = fides = Glauben Minus = weniger. Daraus folgt feminus, die, die weniger Glauben hat. Außerdem seien Frauen ja schon immer als das schwache Geschlecht bekannt, welches sich leicht überzeugen läßt und auf Schwindel hereinfällt. Auch die geschlechtliche Betätigung sei bei Mä:nnern einfacher zu verhindern, deswegen sind auch Männer einfacher zu behexen als Frauen. Frauen sind von Natur aus leichtgläubig, böse, geschwätzig und leicht beeinflußbar. Dies wird auch schon in der Geschichte von Adam und Eva verdeutlicht. Doch Jungfrau Maria sei der normalen Weiblichkeit dutch Gottes Ganden enthoben. Angeblich neigen Frauen eher zu geschlechtlichen Ausschweifungen als Männer und das führe zur Teufelsbuhlschaft. Der Teufel wird auch von Grund auf nur männlich gedacht, deswegen sei der Geschlechtsverkehr eben nur mit Frauen möglich. Im Hexenhammer ist auch das Prozeßverfahren bis ins kleinste Detail entwickelt.

Zum Glück gab es dennoch Menschen die Widerstand gegen den Hexenwahn leisteten. Die Gegner der Hexenverfolgung hatten unterschiedliche Hintergründe. Sie waren meist Ärzte, Juristen, Gelehrte oder Seelsorger. Zu letzteren zählte auch der Jesuitenpater Friedrich von Spee : Er begleitete während den Prozessen die „Hexen“ seelsorglich und wurde so zu einem überzeugten Gegner der Verfolgung. Seine Erkenntnisse fasste er in einem Buch zusammen („Cautio Criminalis“) welches er 1631 veröffentlichte, allerdings aus Sicherheitsgründen unter falschem Namen. Als bekannt wurde, dass er der Verfasser des Buches war, rettete ihn nur noch der Schwedeneinfall von Gustav Adolf, der jedoch andere Probleme mit sich brachte.


Das Ende des Hexenwahns
Anfangs waren die Vorstellung von Hexen sehr umstritten, jedoch wurde es immer gefährlicher seine Meinung in der Öffentlichkeit zu vertreten. So gab es Immer weniger Gegner der Inquisitoren und nur ganz mutige Männer wie der holländische Arzt Dr. Johannes Weyer (1515 bis 1588) vertraten ihre Meinung in der Öffentlichkeit. Er veröffentlichte 1563 ein Buch, das wie eine Bombe einschlug. Es konnte zwar die weiteren Verbrennungen von Unschuldigen nicht verhindern, aber es ermutigte noch mehr Menschen sich dem Protest anzuschließen. Anfangs des 17. Jahrhunderts, erschienen weitere wichtige Bücher. Zwar beschritten sie nicht, das der Teufel Menschen verführe und zu vielen Untaten anstifte, jedoch werde diese Möglichkeit von den Hexenjägern maßlos übertrieben. Würden die Fürsten ihren Pflichten mehr nachgehen und den Hexenrichtern strenger auf die Finger sehen, würde es nicht lange dauern bis es keine Hexen mehr gäbe. Das wichtigste jedoch sei, dass das Foltern aufhöre. Leider änderten diese Schriftstücke auch nichts daran, egal wie überzeugend die Argumente niedergeschrieben wurden.

Nach dem Dreißigjährigem Krieg wurde immer mehr an der Existenz des Teufels gezweifelt und so wurde von dem Prediger Dr. Balthasar Bekker aus Amsterdam das Zweibändige Werk "Die bezauberte Welt" veröffentlicht. In diesem Werk wird den Hexenrichtern Torheit und Gotteslästerung vorgeworfen. Gotteslästerung, weil sie dem Teufel so viel Macht gaben, das sie der Gottes entsprach. Dieses Buch stieß bei seinen Glaubensbrüdern auf Empörung und somit wurde er aus der Kirche ausgeschlossen. Jetzt entdeckten jedoch Fürsten, dass es so nicht weitergehen konnte und es wurden Hexenjäger wegen ungerechten Prozessen lebenslänglich eingesperrt. 

Die wichtigste Person jedoch war der preußische Rechtsgelehrte und -philosoph Christian Thomasius (1655 bis 1728). Er wollte, das jeder Mensch das Recht auf Leben, Eigenständigkeit und Glück habe. Außerdem hatte seiner Meinung nach die Religion in der Politik nichts zu suchen, denn allein nach der Vernunft und Zweckmäßigkeit sollte regiert werden. Religion sei Privatsache. Diese Oberzeugung machten ihn zum Gegner Nummer eins der Inquisitoren, denn die Hexenprozessen beruhten allein auf religiöser Vorstellung des Teufels und dessen Helfershelfer. Diese Argumente erregten nicht nur in Preußen sondern auch weit über die Grenzen hinaus Aufsehen. Man versuchte den Kritiker davon abzuhalten, seine Meinung zu veröffentlichen, aber der Mann ließ sich nicht einschüchtern, er ging sogar noch weiter indem er 1705 die Abschaffung der Folterung forderte. Seine Wirkung auf die Fürsten war enorm. Bereits 1706 schränkte König Friedrich I. die Prozesse ein und 1714 befahl der "Soldatenkönig" Friedrich Wilhelm I., dass alle Urteile seine Bestätigung brauchten. Damit waren die Befugnisse der Hexenrichter stark eingeschränkt mit der Folge, dass die Scheiterhaufen in Preußen erloschen.

Die Folter macht die Hexen

Was ist eine Hexe?
Nach der Beschreibung im Hexenhammer sind die Merkmale der Hexerei:

  1. Teufelspakt
  2. Teufelsbuhlschaft (sexueller Verkehr mit dem Teufel)
  3. Flug durch die Luft
  4. Hexensabbat (Teufelsanbetung)
  5. Schadenszauber

Außerdem sollten sie Wetterzauber anwenden können. Menschen konnten sie in Tiere verwandeln oder ihnen Krankheiten anhexen.

Wie wurde man eine Hexe?
Ein gutes Beispiel für den Gerichtsprozess einer Hexe gibt die 60 jährige Anna zu Steinhorst wieder. Die Richtherren wurden im November 1618 auf sie aufmerksam weil sie zum Hexensabbat geflogen sein sollte. Der Rat vernahm mehrere Zeugen, die etwas Verdächtiges aus Annas Leben zu kennen glaubten. Um sie verurteilen zu können brauchten sie ihr Geständnis, dass sie ihr mit Hilfe von Qualen abzwangen. Sie wurde als Hexe am 2.März 1619 verbrannt.

Wer machte die Hexen zu Hexen?
Schon lange bevor der Hexenzeit gab es Menschen die magische Kräfte besitzen sollten. Ihnen sprach man unerklärliche, schlechte Dinge zu. Auch die Kirche war darauf aus diese Menschen auszuschalten, denn wenn die Menschen an die Zauberer glaubten verlor die Kirche an Macht.

Schriften und Anordnungen für Hexenprozesse
Im Jahre 1252 wurde die Folter in Hexenprozessen eingeführt. Papst Innocenz VIII ordnete im „Hexenbullen“ an, dass man gegen Hexen mit aller Schärfe vorgehen müsse. Verrichter erschien drei Jahre später, der von einem Dominikanermönch geschriebene, Hexenhammer. Trotzdem waren die Prozesse sehr unterschiedlich. Deshalb erließ Kaiser Karl V im Jahre 1532 die „Carolina“, in der eine Sammlung von Strafgesetzen waren.

Große Verfolgungen
Große Verfolgungen von Hexen gab es um 1590, 1630 und 1660. Man vermutet, dass viele Hungersnöte so viele Hexen verurteilen ließen.

Widerstand gegen die Hexenverfolgungen
Kaum Menschen wagten Widerstand gegen die Hexenverfolgungen. Zu ihnen gehörte Jesuitenpater Friedrich von Spee. Er kam mit Menschen, die als Hexen angeklagt waren, zusammen und sprach mit ihnen.
Über seine Beobachtungen schrieb er 1631 ein Buch. Er erkannte, dass die Hexen immer das Geständnis ablehnten, wenn sie lange genug gefoltert werden. („Die Folter macht die Hexen“) Bei manchen Fürsten hinterließ dies Spuren, so dass sie die Prozesse einstellten.

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