Salmonellen

Schlagwörter:
Salmonellose, verunreinigte Nahrungsmittel, Infektion, Durchfall, Salmonelleninfektion, Referat, Hausaufgabe, Salmonellen
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Salmonellen


Bei der Enteritis infectiosa (Salmonellose) handelt es sich um eine entzündliche Erkrankung des Dünndarms, hervorgerufen durch Mikroorganismen in verunreinigten Lebensmitteln, die weltweit verbreitet ist und vor allem in den Sommermonaten auftritt. In Deutschland starben 1996 87 Menschen an einer Salmonellose.

Der Erreger dieser Krankheit heißt Salmonella und wurde von dem amerikanischen Bakteriologen Daniel E. Salmon (1850 – 1914) entdeckt. Von den bisher bekannten über 2300 Salmonellabakterien haben praktisch nur 20-30 als Lebensmittelvergifter eine epidemiologische Bedeutung. Es handelt sich um bewegliche, gramnegative Stäbchenbakterien, die in oder auf verschiedenen Lebensmitteln bis zu mehreren Monaten überlebensfähig sind. Durch Einfrieren werden sie nicht abgetötet.

Meist erfolgt eine Infektion über die Aufnahme verunreinigte Nahrungsmittel, z.B. Eier, Milch und Milchprodukte, Geflügel und andere Fleischsorten. Selten wird der Erreger von Mensch zu Mensch oder von Haustier auf den Menschen übertragen .

Nach einer Inkubationszeit (Zeit zwischen Erregeraufnahme und Krankheit) von 5-72 Stunden kommt es plötzlich zu wässrigen Durchfällen, begleitet von krampfartigen Leibschmerzen teilweise begleitet von Fieber, Übelkeit, Erbrechen und Kopfschmerzen. Die Schwere der Krankheit ist vom Erregertyp, Alter und Allgemeinzustand des Betroffenen abhängig. In der Regel verläuft diese Krankheit komplikationslos und ist nach ca. 1-2 Tagen ausgeheilt. Bei schweren klinischen Fällen kommt es zu hohem Fieber, Schüttelfrost und eventuell zum Kreislaufkollaps. Beim Auftreten des Leitsymptoms Durchfall ist eine bakteriologische Abklärung erforderlich. Der Erregernachweis erfolgt aus Stuhl und der verdächtigen Lebensmittel. Im Labor wird nach kultureller Anzüchtung der Erreger identifiziert. Die Untersuchungsdauer beträgt 2-3 Tage.

Bei einem komplikationslosen Krankheitsverlauf erfolgt keine antibakterielle Therapie (Antibiotika). Normalerweise werden nur der Flüssigkeits- und Elektrolytverlust ausgeglichen. Als Selbsthilfe wird empfohlen: nichts essen aber viel trinken: gesüßten Tee, Mineralwasser und Cola aus denen durch schütteln die Kohlensäure entfernt wird und Fruchtsäfte. Früchte enthalten das wichtige Kalium. Zucker fördert die Aufnahme der Mineralsalze, die bei schweren Durchfällen und Brechdurchfällen verloren gehen. Deshalb sollte auch 2 mal täglich eine Messerspitze Kochsalz gegeben werden. Elektrolytgetränke sind auch fertig im Handel erhältlich. Man sollte mindestens das 4fache der gewohnten Flüssigkeitsmenge zu sich nehmen.

Bei sehr schweren Krankheitsverläufen, Erkrankungen im Säuglingsalter, bei Menschen mit einer schweren Grunderkrankung (z.B. AIDS, Leukämie) und alten Menschen ist eine Antibiotikagabe erforderlich.

Folgende individuelle Maßnahmen können einer Salmonelleninfektion vorbeugen:

  • leichtverderbliche und von Tieren stammende Lebensmittel sollten immer im Kühlschrank aufbewahrt werden.
  • Hackfleisch sollte unbedingt am Tag der Herstellung verbraucht werden
  • Verwendung und häufiger Wechsel von kochbaren Küchentüchern
  • Eine sichere Abtötung der Salmonellen wird bei Temperaturen über 70 Grad C für mindestens 10 Minuten Garzeit erreicht.
  • Keine rohen Eier (z.B. Tiramisu), auch keine 3 Minuten-Eier essen. Eier müssen immer mindestens 5 Minuten gekocht werden und sollten nicht abgeschreckt werden.
  • Persönliche Hygiene ist sehr wichtig, immer die Hände waschen nach Kontakt mit Fleisch.

Bei der Salmonellose handelt es sich um eine meldepflichtige Infektionskrankheit nach dem Bundesseuchengesetz. In den §§ 3, 4 und 5 BSeuchG ist geregelt, dass jeder Arzt bereits bei dem begründeten Verdacht auf eine Salmonelleninfektion dies innerhalb von 24 Stunden dem zuständigen Gesundheitsamt melden muss. Nach §17 BSeuchG dürfen Personen, die an einer Salmonellose erkrankt, dessen verdächtig sind oder Salmonellen ausscheiden nicht gewerbsmäßig mit Lebensmitteln in Berührung kommen dürfen. Im §45 BSeuchG steht, dass Lehrer und Schulbedienstete, die an Salmonellose erkrankt oder dessen verdächtig sind, Einrichtungen der Schule oder ähnliche Gemeinschaftseinrichtungen nicht benutzen dürfen.


Quellenangabe:

- Kursbuch Gesundheit; Corozza u.a.
- Lehrbuch für Heilpraktiker; Isolde Richter
- Salmonellenerkrankungen; M. Classen, V. Diehl
- Der Spiegel; trau keinem Ei, Biologie Febr. 96
- Internet:
- www.presscontact.de
- www.noezsv.at
- www.wien.gv.at
- www.verbrauchernews.de
- www.landkreis-heilbronn.de
- www.rki.de
- http://195.170.124.152/archiv/2000/06/13/ak-ws-me-29610.html

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