Sterbehilfe

Schlagwörter:
Tod, todkranke Menschen, Hilfe beim Sterben, Sterbebegleitung, Tötung, Referat, Hausaufgabe, Sterbehilfe
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Referat

Sterbehilfe

 
Unter Sterbehilfe versteht man ärztliche Maßnahmen zur Erleichterung des Sterbens
todkranker Menschen; allerdings ist zu unterscheiden zwischen
· der passiven Sterbehilfe, dies bedeutet alle Hilfen, die Schmerzen und Qualen lindern, Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen, wenn diese eine unzumutbare Leidensverlängerung für Todkranke bedeuten
· und der aktiven Sterbehilfe, die wiederum
gezielte Lebensverkürzung durch Tötung des Sterbenden bedeutet.
 
f) In jedem Fall nennt man es Euthanasie: Denn jede Form von Sterbehilfe für unheilbar kranke und sterbende Menschen nennt man, aus dem griechischen übersetzt, „schöner Tod“.
 
a) Sterbebegleitung (oder Sterbebeistand): ist die seelische Zuwendung und persönliche anteilnehmende Begleitung eines Sterbenden im direkten Sterbeprozess durch eine bestimmte Bezugsperson.
 
Anforderungen an die jeweiligen Personen, die Sterbende begleiten:
-         die Sterbebegleitung erfordert ein hohes Maß an Sensibilität, Mut und Geduld
-         man sollte dem Sterbenden nur das sagen, was er wissen will (zusätzliche Informationen über Art und Verlauf der Krankheit sind fehl am Platz)
-         man sollte in Anwesenheit des Sterbenden keine hoffnungslose Urteile aussprechen
-         jede Pflegeperson sollte sich darüber im klaren sein, dass man niemals das Maximum an Zuwendung leisten kann. Aus diesem Grund kommt es im Laufe der Begleitung des Sterbenden vor, dass sich die Pflegeperson Schuldgefühle macht.
=> Um Sterbehilfe zu leisten, darf man sich nicht zu emotional mit der Sache beschäftigen.
 
e) Tötung auf Verlangen (oder aktive Sterbehilfe): liegt vor, wenn der Helfer bei der unmittelbaren Lebensbeendigung eingreift. In Deutschland wird sie nur unter der (extrem seltenen) Bedingung diskutiert, dass der Freitodwillige seinen Tod eindeutig und zurechnungsfähig wünscht, physisch aber zum Freitod nicht (mehr) in der Lage ist („Freitod von fremder Hand“).
 
1)     Eine Rentnerin ist unheilbar an Krebs erkrankt. Als die Schmerzen unerträglich werden,...
Setzt der Arzt ihren Qualen mit einer tödlich wirkenden Dosis Morphium ein Ende. Diese Form der Euthanasie bezeichnet man als aktive Sterbehilfe. Aktive Sterbehilfe zum Zweck der schmerzlosen Tötung eines Sterbenden ist wiederrechtlich. Es wurde drüber diskutiert, warum es nicht möglich sein sollte dem Ernsthaften, bei vollem Bewusstsein geleisteten Todeswunsch zu entsprechen, da ja zum Beispiel auch Selbstmord nicht strafbar sei. An diesem Gedanken wurde aber aus praktischen Erwägungen weiterhin festgehalten, weil sich sonst jeder Todschlagsangeklagte darauf hätte berufen können, das Opfer hätte den Wunsch zu sterben geäußert und wäre somit nach dem Grundgesetz „Im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen worden,
 
c) Indirekte Sterbehilfe: ist die ungewollte Inkaufnahme eines beschleunigten Todes infolge der Verabreichung schmerzstillender Medikamente, die einen geschwächten Organismus zusätzlich belasten. (Eine Unterscheidung zwischen „gewollter“ und „ungewollter“ Beschleunigung des Todeszeitpunktes ist allerdings praktisch unmöglich.)
 
2) Eine Rentnerin ist unheilbar an Krebs erkrankt. Als die Schmerzen unerträglich werden,...
verabreicht ihr der Arzt in ihrem Einvernehmen eine täglich steigernde Dosis Morphium, welche den Schmerz lindert, aber einen frühzeitigen Tod in Kauf nimmt. Diese indirekte, auch echte Sterbehilfe genannt, ist nicht strafbar, da sie unter die Behandlung fällt, bei der die Lebensverkürzung als unbeabsichtigte Nebenfolge auftritt.
 
b) Passive Sterbehilfe: ist das Unterlassen lebensunterstützender Maßnahmen im Sterbeprozess. Dazu zählt auch der Abbruch solcher Maßnahmen (z.B. das Abstellen einer Herz-Lungen-Maschine), so dass hier letztendlich von einem „natürlichen Sterben“ gesprochen werden kann.
 
3)     Eine Rentnerin ist unheilbar an Krebs erkrankt. Als die Schmerzen unerträglich
werden,...
und sich die Atmung hoffnungslos verschlechtert, verzichtet der Arzt in diesem Fall auf
den Einsatz eines Beatmungsgeräts und lässt dem Sterbeprozess freien Lauf. Passive
Sterbehilfe ist Sterbehilfe durch Sterben lassen und nur dann unzulässig, wenn die
ärztliche Behandlung das Recht eines Menschen auf menschenwürdiges Sterben
verletzen würde. Man unterscheidet zwischen passiver Sterbehilfe im engeren (der
Sterbevorgang hat bereits eingesetzt) und im weiteren Sinn besteht noch keine
unmittelbare Todesnähe). Während die Sterbehilfe im engeren Sinn, definiert als „Hilfe
beim Sterben“ straffrei ist, ist die Sterbehilfe im weiteren Sinn, definiert als „Hilfe zum
Sterben“, strafbar. Wird passive Sterbehilfe ohne eine Willenserklärung des Patienten
Vollzogen, können sich die Garanten strafbar machen. Garanten sind nächste
Familienangehörige wie Ehegatten, Verwandte in gerader Linie und Geschwister. Sie
sind verpflichtet sich gegenseitig Beistand zu leisten. Zusätzlich kann es zu einer
freiwilligen Übernahme vor Schutz- und Beistandspflichten kommen, wie etwa der Arzt
durch seine ärztliche Behandlung. Fehlt es an dieser Garantstellung scheidet eine
Strafbarkeit bezüglich passiver Sterbehilfe aus. Dritte (Nichgaranten) können sich
strafbar machen, indem sie aktive Sterbehilfe leisten, das heißt durch aktives Tun.
 
d) Freitod: ist eine Selbsttötung, die eine Konsequenz längerfristiger, wohlüberlegter Abwägung darstellt. Er stellt: z.B. bei einer tödlichen Erkrankung, deren Ende sich langwierig und qualvoll gestaltet, als Abkürzung des Sterbeprozesses eine Variante der Sterbehilfe dar.
Beihilfe zum Freitod: ist die Besorgung von Hilfsmitteln zum Freitod für geschäftsfähige Personen, ohne dass der Helfer auf die Durchführung des Freitodes Einfluss nimmt. Die Tatherrschaft bleibt beim Betroffenen.
 
Der Neurologe Dr. Spittler schilderte den Fall einer Frau, die nach einem Schlag­anfall nahezu völlig gelähmt, aber bei klarem Verstand war. Im Jahre 2003 befragt, gab sie durch Bewegungen von Kopf und Augen unzweifelhaft zu erkennen, dass sie die sofortige Ein­stellung der künstlichen Ernährung und Flüssigkeits­zufuhr wünschte. Der Fall kam vor Gericht. Der Amtsrichter erklärte, er sehe sich nach dem BGH-Urteil vom 17.3.2003 nicht zu einer Aktivität in Richtung einer Beendigung der lebens­erhaltenden Maßnahmen in der Lage, da der Sterbeprozess bei dem vorliegenden Krankheitsbild ja noch nicht begonnen habe.
 
Wer sich für Sterbehilfe entscheidet, sollte sich folgende, grundlegende Fragen stellen:
 
- Wie willst du behandelt werden?
- Welche Menschen willst du dabei haben?
- Welche Möglichkeiten gibt es für einen natürlichen Tod?
- Wo willst du behandelt werden?
- Wo willst du sterben?
 
 
Orte, an denen Sterbehilfe geleistet wird:
 
1)     Intensivstation:
Auf der Intensivstation werden todkranke Patienten mit Hilfe künstlicher Ernährung und Beatmung, sowie Kanülenlegung für gelähmte Körperteile usw. behandelt. Diese Maßnahmen verursachen oft Schmerzen, die wiederum mit Schmerz- und Beruhigungsmitteln gelindert werden. Eine Folge dieser Medikamente ist, dass sich der Patient im Dämmerzustand befindet. Die physische Behandlung bleibt hierbei aus Sorge um den Körper völlig auf der Strecke. Persönliche Gegenstände werden den Patienten weggenommen. Eine heimische Atmosphäre ist ihnen verboten, da er durch Keime des unsterilen Umfeldes sterben könnte.
 
2) Zu Hause:
Ein großer Teil der Sterbenden wünscht sich zu Hause, in einer gewohnten Umgebung zu sterben. Sie wollen noch Anteil am „normalen“ Leben haben. Ein Problem ist, dass zwar viele Familien bereit wären ihre sterbenden Angehörigen zu versorgen, aber sie nicht genügend auf die Aufgabe vorbereitet sind und nicht genügend unterstützt werden. Die Familie wird sich in ihrem Lebensstil voll und ganz auf die sterbende Person einrichten müssen. Notwendige Pflegeaufgaben wie zum Beispiel: das Ansetzen einer Spritze können unter Umständen von der Familie übernommen werden. An oberster Stelle steht jedoch nach wie vor die pädagogische Betreuung, wobei es besonders wichtig ist viel mit der Person zu reden.
 
3) Im Hospiz:
Ein Hospiz ist ein Ort für Sterbende, an dem sie auf dem letzten Weg ihres Lebens begleitet werden. Die Kranken werden in dieser Zeit von geschultem Personal, sowohl körperlich als auch seelisch betreut. Ihre körperlichen Schmerzen werden mit den Mitteln der modernen Medizin behandelt, ohne Leben zu verlängern oder zu verkürzen.
 
 
WAS SAGT DIE BIBEL DAZU ??
 
>Du sollst nicht töten< : 2. Mose 20,13
Dieses Gebot schließt sicher auch die Selbsttötung mitein, denn egal wen oder was du tötest, töten ist töten. Außerdem tötet der Sterbehelfende auch einen Teil der Person.
Die Sterbehilfedebatte findet also in der Bibel keine Befürwortung.
Denn Gott gibt das Leben und Gott nimmt das Leben. Er setzt Anfang und Ende.
>Gott hat den Menschen mit Würde, mit einem Kulturauftrag und mit Verantwortung ausgestattet. Es ist dem Menschen nicht erlaubt, einen anderen zu töten.< : 1.Mose 1,27
>Lehre uns bedenken, daß wir sterben müssen, auf daß wir klug werden.< :          . . Psalm 90, 12                                                                                                                                           Als Menschen, die das ewige Leben haben und wissen, wie es weitergeht, ..    . . .      sollten gerade wir Christen an dieser Stelle mutiger sein und Psalm 90,12 . .. ... . . . auch unter diesem Blickwinkel berücksichtigen und nicht Angst vor dem Tod . . . . . . haben, auch wenn wir schon inmitten unseres irdischen Lebens sterben.
 
 
LITERATUR :
 
Was sagt der Autor Walther Undt dazu?
 
Es stimmt, Gott bestimmt den Zeitpunkt unseres Todes (Matthäus 6,27). Aber er stellt uns in die Verantwortung für unser Leben, unseren Körper. Und zum Leben gehört auch der Prozess des Sterbens.

In unserer Gesellschaft leben wir immer mehr in der Spannung zwischen aktiver Sterbehilfe auf der einen Seite und dem immer weiter zunehmenden technisch-medizinischen Fortschritt. Auf der einen Seite wollen die Menschen Schmerzen vermeiden, indem sie den Zeitpunkt ihres Todes selbst wählen, andererseits können durch neue medizinische Fertigkeiten viele Menschen künstlich am Leben erhalten werden.

In dieser Situation ist die Patientenverfügung eine gute Möglichkeit, die eigene Verantwortung für sein Leben und Sterben wahrzunehmen. „Im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte" kann ich damit meinen Willen mitteilen für den Fall, dass ich ihn nicht mehr äußern kann. Diese Äußerung des eigenen Willens kann einen sowohl in schweren Krisensituationen unterstützen, schützt aber auch vor dem Wahn, alles medizinisch Machbare zur Verlängerung des Sterbens zuzulassen.
 
Klug ist, wer weiß, dass er einmal sterben wird. Wer darüber hinaus weiß, dass er zu Gott geht, der kann auch schon bei völliger Gesundheit eine solche Patientenverfügung unterschreiben. Mit einem Selbstmord hat das nichts zu tun. Ich unterschreibe damit auch keine aktive Sterbehilfe - vielmehr habe ich durch eine solche Patientenverfügung die Möglichkeit konkret festzulegen, wie man mit mir in konkreten Umständen umgehen soll, denn wie schnell kann - z.B. durch einen Autounfall - aus einem blühenden, vor Kraft strotzenden Leben ein von Maschinen abhängiges Leben werden. Und dann kommen Angehörige in Gewissenskonflikte, was hätte der- oder diejenige jetzt für sich entschieden.
 
 
 
 
 
 
Beispiel:
Ein 96-Jähriger gesunder Mann, der die Lust am Leben verloren hat, wurde auf eigenes Verlangen von einem Arzt hin getötet.
 
Hier stellen sich viele ethnische Fragen, mehr noch als rechtliche, denn irgendwann ist die Grenze erreicht, an der Gesetze nicht mehr für jeden einzelnen Fall entscheiden können, was muss bestraft werden, was nicht. Dennoch ist man sich einig, dass alte Menschen nicht in den Tod gedrängt werden dürfen, nur weil sie als Pflegebedürftige jemandem zur Last fallen. Diese Probleme bringen die sich immer weiter entwickelnde Medizin mit sich, doch welche Lösung gibt es, dass nicht folgendes Zitat zur Wirklichkeit wird:
 
Zitat. „Wenn es so weit kommt, dass wir lebensmüde Alte töten, hat unsere Gesellschaft versagt,“ (Zitatende)
 
 
Gedankenanstöße:
-         In welchen Fällen sollte Sterbehilfe durchgeführt werden?
-         Bei schwerer, schmerzhafter Krankheit?
-         Auch wenn diese möglicherweise irgendwann einmal geheilt werden könnte?
-         Oder nur bei absolut sicher unheilbaren Krankheiten?
-         Oder auch bei seelischen Problemen, ohne körperliche Schmerzen?
-         Ist es dann nicht eher eine Verletzung der Menschenwürde, wenn jemand, der unbedingt –ob aus körperlichen oder auch seelischen Gründen- sterben möchte, zwanghaft am Leben gehalten wird?
 
 
 
QUELLEN:
 
www.ibka.org/artikel/rundbriefe04/leben.html
 
www.nikodemus.net/1272
 
www.schulfach-ethik.de/ethik/Gymnasium/Sterbehilfe_Deutschland.htm - 13k -/
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