Europäische Zentralbank - EZB

Schlagwörter:
EZB, ECB, ESZB, WWU, EWI, EWU, Europäisches System der Zentralbank, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, Europäisches Währungsinstitut, Aufgaben der europäischen Zentralbank, Organe, Referat, Hausaufgabe, Europäische Zentralbank - EZB
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Referat

Die Europäische Zentralbank (EZB)

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion und bildet mit den nationalen Zentralbanken der EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken.

Sie ist im Rahmen der Europäischen Union ein Organ sui generis. Sie ist eine supranationale Institution mit Rechtspersönlichkeit, die 1998 im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion gegründet wurde und ihren Sitz im Eurotower in Frankfurt am Main hat. 

Verantwortlich für die Geldpolitik (Steuerung der Geldmenge und der Zinssätze) in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ist die Europäische Zentralbank (EZB).
Die Organe der EZB sind das Direktorium, der EZB-Rat und der erweiterte EZB-Rat.

Das Direktorium

Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern.
Dem Direktorium obliegt die Geschäftsführung, d.h.
- es führt die vom EZB-Rat beschlossene Geldpolitik aus,
- verwaltet die Währungsreserven der Mitgliedstaaten,
- führt Devisengeschäfte durch und
- sorgt für funktionierende Zahlungssysteme

Der Europäische Zentralbankrat (EZB-Rat)

Der EZB-Rat setzt sich aus dem Direktorium und den Präsidenten der nationalen Notenbanken der WWU-Mitgliedstaaten zusammen.
Der EZB-Rat trifft mit einfacher Stimmenmehrheit die geldpolitischen Entscheidungen und erlässt Weisungen und Leitlinien für die Zentralbanken der Teilnehmer.

Der Erweiterte EZB-Rat

Ihm gehören der EZB-Rat und die Zentralbank-Präsidenten der Staaten der Europäischen Union (EU) an, die (noch) nicht Mitglieder der WWU sind.

Damit die EZB ihre Aufgaben erfüllen kann, ist sie mit einer dreifach gesicherten Unabhängigkeit (Autonomie) ausgestattet:

1. institutionell unabhängig

Nach Artikel 107 EGV darf weder die EZB noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von EU-Organen oder von den Regierungen der Mitgliedsstaaten einholen oder entgegennehmen.

2. personell unabhängig

Der Präsident und die übrigen geschäftsführenden Direktoren der EZB werden von den Regierungen, vertreten durch die Staats- bzw. Regierungschefs der Mitgliedsstaaten, für in der Regel acht Jahre gewählt.
Eine Amtsenthebung kann nur durch den europäischen Gerichtshof erfolgen.
Die im EZB-Rat vertretenen Präsidenten der nationalen Zentralbanken werden für eine Amtszeit von mindestens 5 Jahren berufen.

3. operativ unabhängig

Die EZB entscheidet autonom über ihre geldpolitischen Maßnahmen.

Aufgaben des Europäischen Zentralbanksystems

Sicherung der Preisstabilität

Mit der Einführung des Euro wurde unser nationales durch überstaatliches Geld ersetzt.
Gleichzeitig ging die Aufgabe der Währungssicherung auf das Eurosystem über, das aus der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt und den Zentralbanken der 12 Mitgliedsstaaten besteht, die den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben.
Das vorrangige Ziel des Eurosystems ist nach dem Maastrichter Vertrag, die Preisstabilität zu gewährleisten.
Soweit es ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das Eurosystem die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft.

Geldwertstabilität fördert Wachstum

Diese Aufgabenzuweisung trägt der Tatsache Rechnung, dass die Preisstabilität auf längere Sicht eine grundlegende Voraussetzung für das reibungslose funktionieren der Marktwirtschaft und damit für ein gedeihliches Wirtschaftswachstum und eine hohe Beschäftigung ist.
Geldwertstabilität erhöht demgegenüber die Planungssicherheit, führt zu niedrigen Zinsen und stabilen Wechselkursen und fördert so das Wachstum.
Zudem schützt sie die Sparer vor einer Entwertung ihres Geldvermögens und erhält die Kaufkraft der Einkommen.

Neben der Sicherung des Geldwerts hat das Eurosystem ferner die Aufgabe, das reibungslose Funktionieren des Zahlungsverkehrs zu fördern und die Währungsreserven der Mitgliedsländer zu verwalten.
Außerdem berät die Europäische Zentralbank die EU – Organe und die Mitgliedstaaten, z.B. im Bereich der Bankenaufsicht und in Fragen der Stabilität des Finanzsystems. 

Die EZB unterliegt der Kontrolle demokratischer Institutionen und der Öffentlichkeit. Dazu hat die EZB Berichtspflichten zu erfüllen. Dabei handelt es sich vierteljährlich um einen Bericht über die Tätigkeit des Eurosystems, jede Woche um einen konsolidierten Ausweis und um einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit und die Geld- und Währungspolitik des aktuellen und des abgelaufenen Jahres. Den Jahresbericht erhalten das Europäische Parlament, die Europäische Kommission, der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union.

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