Kaufmann nach HGB

Schlagwörter:
Istkaufmann, Handelsgewerbe, Gewerbebegriff, kaufmännischer Geschäftsbetrieb, Referat, Hausaufgabe, Kaufmann nach HGB
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Referat

Der Begriff Kaufmann nach dem HGB
 
Wann spricht man von einem kaufmännischen Geschäftsbetrieb?
 
Der Einordnung ist nicht immer eindeutig möglich. Im HGB heißt es nur, dass jede Person, die ein Handelsgewerbe betreibt, ein Kaufmann ist (§1 HGB – Istkaufmann).
 
Daher wird letztlich auch die Definition des Begriffes Handelsgewerbe notwendig. Ein Handelsgewerbe ist zunächst nach HGB jeder Gewerbebetrieb. Es folgt jedoch die Einschränkung, dass das Unternehmen kein Handelsgewerbe ist, wenn es nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
 
Kriterien für die Erforderlichkeit eines kaufmännischen Geschäftsbetriebes ergeben sich also nach Art oder Umfang des Geschäftsbetriebes.
 
Entscheidend für die Einordnung als Kaufmann nach dem HGB sind dabei insbesondere die Vielfalt des Geschäftsgegenstandes, die Schwierigkeit des Geschäftsgegenstandes, die Inanspruchnahme von Kredit- und Teilzahlungen oder die erhebliche Teilnahme am Wechsel- und Scheckverkehr. Außerdem spielen bei der Einordnung folgende Punkte eine ebenso tragende Rolle:
-          Umfang der geschäftlichen Korrespondenz
-          Bilanzierung
-          Art und Weise der betrieblichen Organisation
 

Die eben genannten Punkte sind zunächst auf die Art des Geschäftsbetriebes eingegangen. Die Einordnung kann aber auch wie bereits erwähnt nach dem Umfang des Geschäftsbetriebes erfolgen. Dabei spielen der Umsatz, die Höhe des Kapital- und Anlagevermögens oder die Anzahl der Betriebsstätten und deren Größe eine wichtige Rolle. Ebenfalls ein wichtiges Anzeichen sind die Anzahl der Beschäftigten oder die Lohnsumme.

 

Silvio B. Arndt

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