Geldwäsche
Def.: Geldwäsche bezeichnet das Einschleusen
von illegal erworbenen Vermögensgegenständen (meist Geld) in den
legalen Finanz- und Wirtschafts-kreislauf.
Mehrstufiger
Prozess:
Drogenkriminalität
und organisierte Kriminalität steigen weltweit rapide an. Dies ist
erschreckend und alarmierend, weil die sozialen, wirtschaftlichen und
gesellschaftspolitischen Folgen unübersehbar sind. Besonderes Kennzeichen
der Drogenkriminalität und der organisierten Kriminalität ist, dass
Gewinne in immenser Größenordnung erzielt werden. Teilweise hoch
organisierte Kriminelle versuchen, unter Ausnutzung vor allem der
internationalen Finanzmärkte dieses schmutzige Geld in den legalen
Wirtschafts- und Finanzkreislauf einzuschleusen. Mit dieser Tarnung sollen die
illegal erworbenen Vermögenswerte erhalten und zugleich dem Zugriff der
Strafverfolgungsbehörden entzogen werden.
1. Einspeisen Zuerst wird das schmutzige Geld
durch Einzahlung auf ein Bankkonto in den Buchgeld-kreislauf
gebracht.
2. Verschleiern Hierbei wird die kriminelle
Her-kunft des Geldes verwischt und der Anschein einer wirtschaftlich plausiblen
Herkunft geschaffen.
3. Integrieren Drittens wird das gewaschene Geld
in der legalen Wirtschaft investiert.
Geldwäschegesetz:Geldwäsche
ist bereits seit dem 22. September 1992 durch § 261 StGB unter Strafe
gestellt. Mit dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren
Straftaten (Geldwäschegesetz / GWG) wurden auch den Kreditinstituten ab 29.
November 1993 neue bzw. zusätzliche Pflichten auferlegt. Dies betrifft
insbesondere eine verschärfte Art der Legitimationsprüfung und
Anzeigepflicht im
Verdachtsfall.Identifizierungspflicht
(nach GwG) bei ...
Annahme oder Abgabe von Bargeld, Wertpapieren oder
Edelmetallen ab 15.000 € (bei Sorten ab 2.500 €)
Aufsplittung in Teilbeträge die zusammen 15.000
€ ergeben (Smurfing)
- Abschluss von
Lebensversicherungen, wenn Prämienzahlung nicht über ein Konto des
Versicherungsnehmers erfolgt
- bei Verdacht auf
Geldwäsche
Identifizierung durch
...
Personalausweis oder Reisepass (Name, Geburtsdaten,
Anschrift, Ausweisdaten)
Kopie der
Dokumente
Erleichterung der
Identifizierungspflicht, wenn ...
Kunde bekannt und bereits identifiziert
Mitarbeiter eines Unternehmens das häufig
große Summen einzahlt / abhebt
- Mitarbeiter eines
gewerblichen
Geldbeförderungsunternehmens
Vorgehen bei
Verdachtsfällen
bei konkretem Verdacht auf Geldwäsche sollte das
Geschäft abgelehnt werden
eine Verdachtsmeldung hat in jedem Fall an die intern
zuständige Stelle zu erfolgen (auch bei Ablehnung der
Transaktion)
über Verdacht und eingeleitete Maßnahmen darf
der Kunde nicht informiert werdenEine Verdachtsanzeige des
Kreditinstitutes gegenüber der Strafverfolgungsbehörde verletzt nicht
das Bankgeheimnis!
Die für die
Erstattung von Verdachtsanzeigen vorgesehene Stelle ist der
Geldwäschebeauftragte des jeweiligen Kreditinstitutes. Der Mitarbeiter hat
aber auch die Möglichkeit, eine Verdachtsanzeige bei den zuständigen
Strafverfolgungsbehörden zu
erstatten.Anhaltspunkte
für Verdachtsfälle:
Kontoeröffnung/-führung
mit Ausnahme der Kontoeröffnung kaum
persönliche Kontakte zum Institut und Benennung anderer Personen als
Verfügungsberechtigte
- Nutzung von
Telekommunikationsmitteln, um in geschäftsunüblicher Weise den
persönlichen Kontakt zum Finanzinstitut zu meiden
- Konten, die
sprunghaft erhebliche Umsatzzuwächse aufweisen oder über die
Umsätze getätigt werden, die mit den bekannten geschäftlichen
Aktivitäten in Widerspruch stehen
Bargeldgeschäfte
regelmäßig wiederkehrende Bareinzahlungen
auf das auffällige Konto durch den Verfügungsberechtigten oder Dritte
– zum Teil mehrmals täglich – in beträchtlicher
Höhe
auffällige Geldtransporte unbekannter Einzahler,
z.B. große Beträge in kleinen Scheinen, in Plastiktüten, Mantel-
und Jackentaschen
- ungewöhnlich
hohe Bargeldtransaktionen in erkennbarem
Drittinteresse
unbare Geschäfte
häufige Überweisung hoher Beträge ins
Ausland (oder umgekehrt), insbesondere wenn unbekannte oder exotische Banken
eingeschaltet sind
Überweisungen auf Nummernkonten (ohne Angabe des
Empfängernamens)
- Konten, die
intensiv zum Auslandszahlungsverkehr genutzt
werden
Kreditgeschäfte
vorzeitige Rückführung durch Dritte nach
auffallend kurzer Zeit