Liberalismus
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Liberalismus Freiheit des Einzelnen Politik Marktwirtschaft, Referat, Hausaufgabe, Liberalismus
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Referat
Der
Liberalismus
Grundwerte des Liberalismus:
Freiheit - Gleichheit - Eigentum
Freiheit:
zentraler Begriff des Liberalismus (da er das ziel der
Aufklärung verfolgt) à geistige Grundströmung
(im Zentrum: Freiheit des Individuum)
meint nicht: schrankenlose Freiheit à die eigene Freiheit endet
dort, wo die Freiheit der anderen beeinträchtigt wird
der Einzelne würde grundsätzlich
vernünftig handeln, dadurch müßten sich auch Konflikte
vernünftig lösen lassen. Falls nicht: à Gesetze,
Gerichtsurteile
allgemeine Gesetze bilden eine weitere Grenze der
Freiheit à
innerhalb des gesetzlichen Rahmens soll der Mensch seine eigene Freiheit voll
entfalten können à Wettbewerb mit den
Mitmenschen à
soll zum nutzen aller Menschen
führen
Eigentum:
Eigentum:
Freiheit und Eigentum ergänzen sich, um die
Individualität des Menschen zu entfalten
nur auf der Basis von voll verfügbaren
Gütern, von Fabriken, von Grund und Boden und von geistigem Eigentum soll
der Mensch handeln und in Wettbewerb mit anderen treten
können
eine freie Wirtschaft erscheint nur auf der Basis von
Privateigentum möglich à Schutz des Privateigentums
ist eine der vornehmsten Aufgaben des Staates (für jeden
erreichbar)
(Rechts-) Gleichheit:
Überwindung der
Ständegesellschaft
alle Menschen sollen die gleichen Möglichkeiten
haben, sich entsprechend ihrer Neigungen und Interessen zu entfalten und im
Wettbewerb mit anderen treten
große materielle Unterschiede wurden in Kauf
genommen
Freiheit und Gleichheit im einzelnen produzierte also
tatsächlich Ungleichheiten zwischen den
Menschen
à insofern war der Gleichheitsbegriff des Klassischen Liberalismus auf die Rechtsphäre eingeschränkt, während der Freiheitsbegriff Vorrang genoß
à die Spannung zwischen Gleichheit und Freiheit wurden zu Gunsten der Freiheit entschieden.
à „Mensch ist ein vernunftbegabtes Wesen, das auf der Basis logisch-rationalen Verhaltens mit anderen Menschen verkehrt.“
à „Der vernunftbegabte Mensch kann sich nur entfalten, wenn er nach außen und innen frei ist.“
Die Grundrechte (Artikel 1-19 im Bonner Grundgesetz):
Die meisten Grundrechte sind Liberale Grundrechte als Schutz der Menschenwürde im Falle von Grundrechtsverletzung. Die liberalen Grundrechte verstehen sich als Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat und der parlamentarischen Mehrheit. Grundrechte sind einklagbar. Wer sich von Behörden, Gerichten, Polizei ungerecht behandelt fühlt, kann dagegen Klage führen. Man soll stets bedenken: „Wer sein Recht wahrt, wahrt das Recht.“. Rechte sind in Gefahr verletzt zu werden.
Liberalismus im 19. Jh.
Liberalismus in der Geschichte:
Bewegung des aufstrebenden Bürgertums, welches freie wirtschaftliche, geistige und politische Entfaltung im 19 Jahrhundert anstrebt. Die Beschränkung der persönlichen Freiheit durch Staat, Gesellschaft und Kirche wurde abgelehnt.
Blütezeit: Industrialisierung und die Zeit des wirtschaftlichen Aufstiegs des politischen bevorrechtigten Bürgertums
Warthburgfest:
à insofern war der Gleichheitsbegriff des Klassischen Liberalismus auf die Rechtsphäre eingeschränkt, während der Freiheitsbegriff Vorrang genoß
à die Spannung zwischen Gleichheit und Freiheit wurden zu Gunsten der Freiheit entschieden.
à „Mensch ist ein vernunftbegabtes Wesen, das auf der Basis logisch-rationalen Verhaltens mit anderen Menschen verkehrt.“
à „Der vernunftbegabte Mensch kann sich nur entfalten, wenn er nach außen und innen frei ist.“
Die Grundrechte (Artikel 1-19 im Bonner Grundgesetz):
Die meisten Grundrechte sind Liberale Grundrechte als Schutz der Menschenwürde im Falle von Grundrechtsverletzung. Die liberalen Grundrechte verstehen sich als Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat und der parlamentarischen Mehrheit. Grundrechte sind einklagbar. Wer sich von Behörden, Gerichten, Polizei ungerecht behandelt fühlt, kann dagegen Klage führen. Man soll stets bedenken: „Wer sein Recht wahrt, wahrt das Recht.“. Rechte sind in Gefahr verletzt zu werden.
Liberalismus im 19. Jh.
Liberalismus in der Geschichte:
Bewegung des aufstrebenden Bürgertums, welches freie wirtschaftliche, geistige und politische Entfaltung im 19 Jahrhundert anstrebt. Die Beschränkung der persönlichen Freiheit durch Staat, Gesellschaft und Kirche wurde abgelehnt.
Blütezeit: Industrialisierung und die Zeit des wirtschaftlichen Aufstiegs des politischen bevorrechtigten Bürgertums
Warthburgfest:
18./19.Okt.1817
veranstalten von den 1812 gegründeten
Burschenschaften (Studenten)
circa 500 Teilnehmer
äußerer Anlaß: Gedenken an
Reformation Luthers (1517) und die Völkerschlacht von Leipzig
(1813)
tatsächlicher Anlaß: Forderung nach:
Öffentlichkeit der Rechtspflege
Einführung von Schwurgerichten
Schaffung eines deutschen
Gesetzbuches
Schutz für Freiheit und Eigentum
Abschaffung der Geburtsrechte
Eintreten für Verfassung der einzelnen
Länder
politische und wirtschaftliche Nationaleinheit in
Deutschland
Meinungs- und Pressefreiheit
Karlsbader Beschlüsse:
1819: Preußen, Österreich und Vertreter von
8 weiteren Bundesstaaten
arbeiten gegen Liberalismus und
Nationalismus
Besonderheit: Obwohl sie tief in die Rechte der
Gliedstaaten und ihrer Unterfaren eingriffen, wurden sie als Bundesrecht beim
Bundestag durchgesetzt
Inhalt: Fortsetzung für Zeitungen und
andere Druckwerke, Verbot der Burschenschaften, staatliche Überwachung der
Studenten/Universitätslehrer
Hambacher Fest:
Hambacher Fest:
Mai 1832
Grund: die in den 20-er Jahren stattfindenden
Aufstände (Griechenland gegen Herrschaft)
Ort: Schloßruinen Hambach bei
Neustadt
wer: veranstalten von Demokraten, circa 20.000
Menschen aus allen Schichten nahmen teil
Zweck:
Eintreten für einen deutschen republikanischen
Einheitsstaat
Solidarität mit den durch Abordnungen vertretenen
polnischen Emigranten
forderten die „Vereinigten Freistaaten
Deutschlands“, sowie ein „Konföderiertes, republikanisches
Europa“ (1.
Europagedanke)
Paulskirchenversammlung:
Paulskirchenversammlung:
1848
Nationalversammlung in der
Paulskirche
585 Abgeordnete aus meist höheren Schichten
(Professorenparlament)
Hauptaufgaben:
Schaffung eines deutschen
Nationalstaates
Verfassung, in der die Grundrechte der Deutschen
verfasst sind
Gewährleistung der Gleichheit
aller
Scheitern der Paulskirche, da Ablehnung der
Kaiserkrone durch preußischen König („König von Gottes
Gnaden“)
Truppeneinsatz gegen
Volksvertreter/Volkserhebungen
wenig Unterstützung im Adel, Junkertum,
Beamtenschaft, Offizierschor
Gleichgültigkeit im
Volk
Liberalismus im Kaiserreich (1871-1918)
Liberalismus im Kaiserreich (1871-1918)
2 liberale Parteien:
Nationalliberale Partei (Zusammenarbeit mit Bismarck)
Freisinn-/Fortschrittspartei (Opposition/ gegen
Regierung)
Attraktivität des Liberalismus auf die
Wähler nimmt ab (71-18)
Gründe: keine eindeutig klassifizierbare
Wählerschicht, starke Zersplitterung à kein Rückhalt in
größeren Interessengruppen, keine Einigung des nationalen und
liberal-demokratischen Flügels, kein eindeutig festgelegtes Ziel des
Liberalismus
Nationalliberale:
Nationalliberale:
Verfassung des Kaiserreiches: zusammen mit
Bismarck Auftreten gegen Staatsfeinde mit Polizeigewalt (z.B.
Sozialisten)
Wirtschaft: Freihandel mit Sonderzöllen,
Zusammenarbeit zwischen Großbürgertum und
Großgrundbesitz
Sozialpolitik: Bismarcks
Sozialpolitik
Kirche: für Kulturkampf, gegen Allmacht
der
Kirche
Freisinn-/Fortschrittspartei:
Freisinn-/Fortschrittspartei:
Verfassung des Kaiserreiches: zusammen mit
Parlament Aufbau einer Verfassung und Aufbau von Grundrechten
Wirtschaft: gegen Politik der Nationalliberale,
bis auf „Freihandel“
Sozialpolitik: Gewerkschaften, gerechtere
Besteuerung
Kirche: für Kulturkampf, gegen Allmacht
der
Kirche
Liberalismus in der Weimarer Republik (1918-1933)
Liberalismus in der Weimarer Republik (1918-1933)
Revolution 1918 als Sieg des
Liberalismus
demokratische Verfassung/Grundrechte/parlamentarsiche
Demokratie
wirtschaftliche Freiheit der Unternehmen und
Tarifparteien
Freiheit der kunst und des Geistes
Niedergang als Folge der Weltwirtschaftskrise 1929, da
Liberale zwischen linken und rechte Positionen aufgerieben
wurden
1919: 18,6 % DDP 4,4% DVP
1928-33: 4,9% DDP 8,7% DVP
3,7% DDP 4,5% DVP
1,0% DDP 1,1% DVP
0,9% DDP 1,7% DVP
Liberale Ziele der FDP in der heutigen Zeit
1919: 18,6 % DDP 4,4% DVP
1928-33: 4,9% DDP 8,7% DVP
3,7% DDP 4,5% DVP
1,0% DDP 1,1% DVP
0,9% DDP 1,7% DVP
Liberale Ziele der FDP in der heutigen Zeit
Grundfreiheit (liberale Grundrechte)
Zielgruppe: Mittelstand, mittelständige
Unternehmer („Partei der
Besserverdienenden“)
Eigenintiative (private Versicherungen)
Eigenintiative (private Versicherungen)
Familienunterstützung, Gleichbehandlung
ehelich-uneheliche Kinder
individuelle Lebensgestaltung
steuerliche Entlastung von Familien
gerechtere Renten
Umweltschutz, gegen Zerstörung der Rohstoffe
(Luft, Wasser etc.)
Wirtschaftspolitik des Fortschritts
Vernunft („Partei der
Vernunft“)
weltweite
Friedenssicherung
Liberalismus nach 1948
Liberalismus nach 1948
1948: Zusammenschluß der Landes- und
Zonenparteien der Westzonen unter dem Namen „Freie Demokratische
Partei“ (FDP)
verschiedene liberale
Grundströmungen:
national-demokratisch: gegen Sozialismus und
Gewerkschaften (vertreten durch Erich Mende)
traditionell-bürgerlich:
liberal-demokratisch und föderalistisch (vertreten durch Theodor Heuss und
Reinhold Maier)
sozial-liberal: Berufung auf Friedrich Naumann,
anti-liberal und zentralistisch (Thomas Dehler und Wolfgang
Döring)
während der Koalition mit der CDU/CSU verstand
sich die FDP als Korrektiv des Koalitionspartners, wurde aber auch zunehmen d
dritte Kraft im Parteisystem SPD/CDU
Anfang der 60-er Jahre stand die FDP wirtschaftlich-
und sozialpolitisch den Unionsparteien näher; außen-, deutschlands-,
innen- und kulturpolitisch den Sozialdemokraten
1966-82: während der großen
Koalition 1966-69 ideologische Neubesinnung und Umorientierung. Neue Dynamik mit
der Ablösung des national-liberalen Erich Mende durch Walter Scheel im
Parteivorsitz (Außenminister)
1971 Freiburger Thesen:
Ziel der Liberalen ist die Liberalisierung der
Gesellschaft, statt die Liberalisierung des Staates
„Der mündige Bürger muß instand
gesetzt werden, den unantastbaren Freiheitsraum der Selbstbestimmung (und
Selbstverantwortung) zu schaffen.“ (Hauptbetätigungsfeld
Bildungspolitik: „Bildung ist Bürgerrecht)
Erweiterung des Freiheitsbegriffes: es besteht ein
Wettbewerb und Widerstreit der Freiheit, der nach liberalen Begriffen zum
fortschritt durch Vernunft führen muß
Toleranz und Konkurrenz = unabdingbare Elemente der
pluralistischen Gesellschaft à
Minderheitenschutz
mehr soziale Teilhaberrechte à mehr Mitbestimmung in der
Gesellschaft, Gleichberechtigung von Mann und Frau
„Nicht die Freiheit hat im Eigentum, sondern das
Eigentum findet in der Freiheit seine Begründung und
Begrenzung.“
Die Freiburger Thesen wurden in einer Situation
beschlossen, die dadurch gekennzeichnet war, dass die FDP während der
Bundestagswahlen 1969 mit 5,8% der Stimmen den geringsten Wählerzuspruch
erhalten hatten. Die Bundestagswahl 1972 brachte der FDP 8,2% der Stimmen, eine
Bestätigung des neuen sozialen Liberalismus
nach 1982: auf bundes- und landespolitischer Ebene
wurde die FDP in die Defensive gedrängt à neue Aufgaben: Verteidigung
des Asylrechts, Bildungspolitik: Förderung von
Hochbegabten
Kampf gegen Demokratisierung als moderne Form der
Entmündigung des Menschen und gegen die Erstarrung politischer und
ökonomischer Strukturen
Schutz der Privatsphäre/ Datenschutz/
Umweltschutz
politische Aufgaben des Liberalismus ist die Aufgabe
der demokratischen und freiheitlichen Errungenschaften des liberalen
Rechtsstaates und Verteidigung gegen immer neue
Anfechtungen
Zusammenfassung:
Thomas Hobbes glaubte, dass ein Staat nur mit absoluter Gewalt Frieden und Sicherheit garantieren könne. Im „Naturzustand“ habe ein Krieg „alle gegen alle“ geherrscht, da im Menschen die Gier nach Reichtum und Macht bestimmt sei. Durch einen Vertrag der Einzelnen untereinander sei alle Macht einem Herrscher übertragen worden, dessen absolute, über den Gesetzen stehende Gewalt, für Ordnung zu sorgen habe. Der „Naturzustand“ des Krieges „aller gegen alle“ sei dann beendet, an seine Stelle sei der Kampf des Staaten untereinander getreten.
Auch John Locke forderte vom Staat die Wahrung der Ordnung. Seine wichtigste Aufgabe liege aber im Schutz des Individuums und seiner rechte. Daher dürfe es keine allmächtige Staatsgewalt geben, die über die Freitätigkeit des Einzelnen, sein Eigentum und sein Leben bestimmen kann. Der Staat sei, durch freien Vertrag seiner Bürger untereinander, entstanden. Die ihm anvertraute Gewalt müsse eingeschränkt bleiben und deshalb aufgeteilt werden. Legislative und exekutive Gewalt dürfen nicht, wie im absolutistischen Staat, in einer Hand liegen. Erst diese Gewaltenteilung (Montesquieu à Judikative) gewährleiste die Freiheit des Einzelnen.
Zusammenfassung:
Thomas Hobbes glaubte, dass ein Staat nur mit absoluter Gewalt Frieden und Sicherheit garantieren könne. Im „Naturzustand“ habe ein Krieg „alle gegen alle“ geherrscht, da im Menschen die Gier nach Reichtum und Macht bestimmt sei. Durch einen Vertrag der Einzelnen untereinander sei alle Macht einem Herrscher übertragen worden, dessen absolute, über den Gesetzen stehende Gewalt, für Ordnung zu sorgen habe. Der „Naturzustand“ des Krieges „aller gegen alle“ sei dann beendet, an seine Stelle sei der Kampf des Staaten untereinander getreten.
Auch John Locke forderte vom Staat die Wahrung der Ordnung. Seine wichtigste Aufgabe liege aber im Schutz des Individuums und seiner rechte. Daher dürfe es keine allmächtige Staatsgewalt geben, die über die Freitätigkeit des Einzelnen, sein Eigentum und sein Leben bestimmen kann. Der Staat sei, durch freien Vertrag seiner Bürger untereinander, entstanden. Die ihm anvertraute Gewalt müsse eingeschränkt bleiben und deshalb aufgeteilt werden. Legislative und exekutive Gewalt dürfen nicht, wie im absolutistischen Staat, in einer Hand liegen. Erst diese Gewaltenteilung (Montesquieu à Judikative) gewährleiste die Freiheit des Einzelnen.
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