Islam - Die Rolle und die Aufgaben der Frau im Islam

Schlagwörter:
Koran, Muslime, Erbrecht, Heirat, Ehevertrag, Scheidung, Beschneidung, Referat, Hausaufgabe, Islam - Die Rolle und die Aufgaben der Frau im Islam
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Referat

Die Rolle und die Aufgaben der Frau im Islam

04.11.2002

Eine Frau die in einer islamischen Familie geboren wird, hat kein Bestimmungsrecht über ihr Leben und über ihre Zukunft! Ihr Leben ist geprägt von einer Frauenfeindlichen Umgebung, die ihr keine Chance bietet ihr zu entfliehen, da sie sonst gedemütigt, verstoßen und sogar getötet werden würde. Die islamischen Befürworter propagieren eine Gleichberechtigung der Frau, die jedoch in der Praxis nicht vorkommt, obwohl sie im Koran genannt wird.

Oftmals wird schon im Kindesalter entschieden, wer ihr zukünftiger Ehemann sein wird. Bis zu ihrem neunten Lebensjahr gilt die Regel, dass ihr Vormund die Entscheidungen für sie trifft. Das wird ausgenutzt und das Kind wird an einen passenden, also religiösen Mann, wobei das Alter keine Rolle spielt, versprochen. Europäische Islamanhänger behaupten, dass vor einer Eheschließung auch die Meinung der Ehefrau in die Entscheidung fließt und davon abhängt. Aber in der Realität, werden Kinder teilweise schon im Säuglingsalter an interessierte Männer versprochen. Das Kennenlernen des Mannes gilt als westlicher Sittenverfall und so hat das Mädchen keine Möglichkeit ihre Gründe zur Ablehnung einer Heirat offen zu legen. Die Möglichkeit zur Schule zu gehen haben die Mädchen auch nicht, da das „nur unnötig die Ehe verzögern würde“

Sobald Das Mädchen ihr elftes Lebensjahr erreicht hat, ist es dem Mann erlaubt den Beischlaf mit ihr zu vollziehen. Er darf es jedoch nicht, wenn sie „unrein“ ist also sich in der Zeit der Periode befindet. Die Ehefrau schuldet ihrem Mann, der das Oberhaupt der Familie ist, Gehorsam im Haus, in ihrer sexuellen Beziehung und in der öffentlichkeit. Nach der überlieferung des Propheten ist die beste Frau die, die ihren Mann betört, wenn er sie ansieht, die ihm gehorcht, wenn er ihr befiehlt, die ihm treu bleibt und sein Vermögen nicht verschwendet, wenn er nicht anwesend ist. Die Frau, die sich weigert, den Geschlechtsakt zu vollziehen, ist ungehorsam und wird doppelt bestraft: auf Erden und im Himmel.

Ihre Aufgaben bestehen im weitesten Teil darin Kinder, vorzugsweise Jungen, zu gebären, damit der Name des Mannes erhalten bleibt. Sie haben für sein Wohl und das ihrer Angehörigen zu sorgen, was hauptsächlich den Haushalt meint. Die Frau ist auch für die religiöse Ausbildung der Kinder zuständig und soll ihnen die Traditionen nahbringen. Die Frau darf nicht aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, sie muss sich den Interessen des Mannes unterordnen, und sie genießt auch im religiösen Leben keine Gleichberechtigung Im europäischen Raum dürfen Frauen arbeiten gehen, aber nur mit Einverständnis ihres Mannes. Dies führt sogar dazu, dass Putzfrauen nur nachts arbeiten dürfen, um den in Büros arbeitenden Männern nicht zu begegnen. Frauen dürfen nicht ohne Begleitung eines ihnen gut bekannten Mannes in Begleitung eines Fremden reisen

Die Frau einer muslimischen Familie darf nicht neben ihrem Mann auf der Straße gehen, sondern muss ein paar Schritte hinter ihm gehen

Die muslimische Frau gilt generell als unterdrücktes und unmündiges Wesen. Trotzdem sind Frauendemonstrationen und Islam aber heute kein unverträgliches Gegensatzpaar mehr. Demonstrationen von verschleierten Studentinnen die sich gegen das Kopftuchverbot an türkischen Universitäten auflehnen, zeigen diese Entwicklung.

Ausschlaggebend für alles ist natürlich die Bildung, denn früher war das gesamte Wissen in den Händen der Männer. Nur sie konnten die heiligen Quellen, den Koran interpretieren. Heute können auch die Frauen lesen, schreiben und recherchieren. Sie kennen nun ihre Rechte und wissen, dass früher viel Falsches erzählt wurde.

Muslimische Frauen finden im Islam ebenso wie Männer ihre Rechte und Freiheiten.

Trotzdem schränkt die Verhüllungspflicht ihre persönliche Freiheit ein. Die Männer argumentieren oft damit, dass so die Gefahr verhindert wird, als Frau ein Sexualobjekt zu sein. Aber ein Leitsatz der neuen islamischen Frau ist dadurch: „Sollten Frauen das Haus nicht verlassen dürfen hätte doch die Verhüllung keinen Sinn.“

Viele Frauen versuchen nun Aufklärungsarbeit zu leisten und sagen den Frauen, dass sie nicht nur zum Kochen, Heiraten und Kinder erziehen geschaffen wurden, denn der Islam verpflichtet die Frau nicht Hausarbeiten zu machen.

Doch die strengen Islamisten meinen immer wieder dass die wichtigste Pflicht der Frau Kinder kriegen ist.

Die Rechte

Dem Mann ist es erlaubt, bis zu vier Frauen zu heiraten. Jedoch müssen „gut behandelt“ und versorgt werden. Daher Besitzt die Frau auch folgende Rechte:

  • Recht auf Eigenbesitz.
  • Erbrecht, das wesentlich beschränkter ist als bei den Männern (die Töchter erben die Hälfte dessen, was den Söhnen zusteht. Die Witwe bekommt nur die Hälfte dessen, was dem Witwer vom Vermögender verstorbenen Ehefrau gebührt)
  • Rechtsanspruch.
  • Versorgungsrecht (Das islamische Recht billigt dem Mann zu, in bestimmten Fällen den Unterhalt zu entziehen, auch wenn er im Prinzip dazu verpflichtet ist.)
  • Recht auf standesgemäßen Lebensunterhalt.

Die Heirat wird durch einen Ehevertrag geschlossen, bei dem der Vormund der Frau und der Ehemann unterschreiben müssen. Die Frau muss nicht einwilligen. Sogar ein Schweigen wird als Zustimmung angesehen. Nach Abschluss des „Vertrages“ gehört die Frau zur Familie des Mannes: Daher bleiben nach einer Trennung die Kinder in der Familie des Mannes.

Männer können sich jederzeit von der Frau trennen, sofern sie das Versorgungsrecht einhalten, welches mit dem europäischen Unterhaltsgeld vergleichbar ist.

Frauen haben nur ein Recht auf Trennung bei:

  • Ehebruch des Mannes wobei man berücksichtigen muss, dass in islamistischen Ländern ein Mann oftmals mehr als die erlaubten vier Ehefrauen hat und somit ein Ehebruch unwahrscheinlich ist.
  • wenn Versorgungsrecht nicht eingehalten wird

Die Scheidung seitens der Frau

Ist die Scheidung seitens der Frau gewollt (arabisch: chulla), so muss sie sich an ein Gericht oder einen Schiedsrichter wenden. Sie muss Scheidung mit mindestens einem der Punkte begründen können.

  • Impotenz ,Unfruchtbarkeit oder unheilbare Krankheit des Mannes (um dem eventuellen Kinderwunsch der Frau gerecht zu werden)
  • Armut (weil der Mann z.B. faul ist und keine Arbeit sucht. Er ist aber als Familienoberhaupt für das materielle Wohl der Familie/seiner Frau verantwortlich)
  • Gewaltanwendung seitens des Mannes
  • Ablehnung gegenüber dem Mann aufgrund von Eigenschaften des Mannes, die es der Frau subjektiv nicht möglich machen, weiter mit ihm zusammenzuleben.
  • Ehebruch seitens des Mannes

Außerdem ist zu erwähnen, dass der Mann das Recht auf eine Abfindung hat.

Selbst hier ist der Ermessensspielraum des urteilenden Richters groß: stets liegt die Beweislast bei der Frau. Die Verstoßung, die bis heute praktiziert wird, ist alleiniges Recht des Mannes. Sie kann auch durch einen Richter erfolgen, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. In manchen Fällen in denen der Richter Für den Mann spricht wird die Frau sogar exekutiert, wobei die Kinder zusehen müssen. Ein garantiertes, uneingeschränktes Recht auf Unterhalt besitzt die Frau nicht. Die Polygamie, die Vielehe eines Mannes mit mehreren Frauen, existiert bei arabischen Muslimen noch immer und festigt die Vorherrschaft des Mannes in der Familie.

Scheidung seitens des Mannes

Wenn der Mann den Entschluss gefasst hat, sich scheiden zu lassen (arabisch: talaq), muss er erst einmal warten, bis die Frau sich in einer blutungsfreien Phase befindet, in der sie keinen Beischlaf hatte. Erst dann darf er mündlich die Scheidung aussprechen. Er muss seine Entscheidung nicht begründen. Sie liegt allein im seinem Ermessen. Nachdem er dies getan hat, ist die Scheidung noch nicht vollzogen. Die Frau wohnt weiterhin in der Wohnung des Mannes. Es beginnt eine Zeit (im arabischen Idda genannt), die drei Monatsblutungen der Frau (bzw. drei Monate, falls keine Monatsblutung mehr vorkommt) dauert und während derer der Mann die Scheidung zurücknehmen kann. Tut er dies, gilt die Ehe als nicht geschieden. Tut er es nicht, ist die Ehe nach Ablauf der Frist geschieden. In diesem Fall kann die Ehe dennoch erneut geschlossen werden, hierfür ist allerdings ein neuer Ehevertrag erforderlich. Ein Mann kann sich zwei Mal scheiden lassen und dann seine Entscheidung in der Idda wieder zurücknehmen. Nach der dritten Scheidung gibt es keine Frist. Die Ehe ist sofort und nicht erneuerbar, außer die Frau schließt eine neue Ehe, die wiederum endgültig geschieden wird. In dem fall kann der alte Mann sie wieder heiraten
Allgemein gilt, dass die Scheidung während der Idda als zurückgenommen gilt, wenn der Mann dies äußert oder Beischlaf mit seiner Frau hat.

Die Beschneidung

über eine Beschneidung der Frau berichten nur die Hadithen. übernommen wurde hier ein vorislamischer Brauch, der nach der islamischen Variante hygienische Bedeutung haben soll. Diese hygienische Variante ist bei der Beschneidung der Männer noch einleuchtend und medizinisch nachgewiesen, bei den Frauen jedoch hat es nur die Bedeutung, das Lustempfinden einzuschränken. Beschnitten werden die äußeren Genitale mit Scherben, Rasierklingen oder ähnlichem. Das führt zu Vernarbung, die letztend beim Geschlechtsverkehr und noch mehr bei der Geburt starke Schmerzen verursacht. Bei der so genannten »pharaonischen Beschneidung« werden sogar die großen Schamlippen ausgeschabt. Zurück bleibt nach der Vernarbung ein etwa maiskorngroßes Loch. Vor der Hochzeitsnacht muss die Frau wieder aufgeschnitten werden.
Laut Scheich Jussuf el-Badri gehört die Beschneidung zum gesunden islamischen Empfinden. Er erzwang erst im Sommer 1997 eine Aufhebung des Beschneidungsverbots in öffentlichen Krankenhäusern vor dem Verwaltungsgericht in Kairo. Er begründet die Beschneidung folgendermaßen:

  • Mohammed habe verlangt, dass die Klitoris entfernt werde weil:
  • unbeschnittene Frauen unfruchtbar werden
  • unbeschnittene Frauen einen üblen Geruch verströmen
  • unbeschnittene Frauen ein schlechtes Benehmen haben.

Allerdings ist die Beschneidung in mehreren islamischen Ländern, so auch in Saudi-Arabien, offiziell verboten. Auch die islamische Geistlichkeit wendet sich zunehmend gegen die Beschneidung, hat aber kaum eine Chance gegen die vorherrschende Tradition! Auch in Deutschland wird die Beschneidung von Frauen zu einem Problem. Vermutlich leben etwa 20000 genitalverstümmelte Frauen in Deutschland, teilweise werden sie auch in Deutschland illegal beschnitten. Es soll in Deutschland türkische ärzte geben, die für 1000 DM eine Beschneidung an Mädchen durchführen!

Meiner Meinung nach ist es fast unglaublich, dass in der heutigen Zeit eine derartige Menschenmisshandlung stattfindet! Die in den islamistischen Ländern lebenden Frauen haben aber meist keine Vergleichsmöglichkeiten, um einzuschätzen, wie elend ihre Lage ist. Sie sind eingesperrt in ihren Wohnungen und bekommen nichts von der Außenwelt mit. Ihr Denken ist absolut von der Religion geprägt und sie befassen sich nicht mit dem, was in der Politik passiert, was ihnen zeigen würde, dass Islamanhänger auch schlecht sind und nicht nur im Sinne der Religion handeln. Sie denken, dass das was mit ihnen passiert normal ist und sie sich dem fügen müssen. In der Regel können die Frauen nicht lesen und dürfen nur mit dem Mann aus dem Haus, was dem Mann eine sehr große Kontrolle gibt. Man bekommt fast den Eindruck einer Sektenreligion, die dem Menschen jegliche Freiheit nimmt.

Es sollen zwar in Europa Gruppen von Islamanhängern geben, die ihre Religion eingeschränkter leben und den Frauen mehr Rechte geben, aber ich finde es ist trotzdem inakzeptabel, wie viele andere Gruppierung die Frauen menschenverachtend und ungerecht behandeln. Ich wunder mich aber nicht, dass sie sich nicht gegen ihre Unterdrückung wehren. Schließlich ist das Strafmaß für Auflehnungen sehr hoch und eine gläubige Muslimin weiß, dass im Koran verankert ist, dass sie ihrem Mann unterwürfig sein soll. Es ist also ein Teufelskreis. Wenn die Frau ihren Mann verlassen will droht ihr Elend und sogar Tot. Wenn sie den Islam verlassen wird droht ihr in islamistischen Ländern der Tot und in Europäischen Ländern die Ausgrenzung aus dem sozialen Umfeld. „Da ist es schon leichter sein ganzes Leben zu leiden und nach dem tot ins Paradies zu kommen, anstatt schon auf der Erde zu leiden und als schlechter Moslem in die Hölle zu kommen.“

1854 Wörter

Quellen:

  • Spiegel spezial,
  • Internet,
  • Eigene Erfahrungen

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