Rechtsgeschichte; Rechtspositivismus und seine Teilbereiche; Funktion des Rechts

Schlagwörter:
Völkerrecht, Prozeßrecht, Kirchenrecht, Strafrecht, Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Freiheitssicherung, sozialer Ausgleich, gesellschaftliche Prozesse, Referat, Hausaufgabe, Rechtsgeschichte; Rechtspositivismus und seine Teilbereiche; Funktion des Rechts
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument ist ein Ethik-Vortrag, der sich mit dem Thema Recht auseinandersetzt. Es werden sowohl die Funktionen des Rechts als auch die Geschichte des Rechts in wesentlichen Eckpunkten dargelegt. Der Begriff Rechtspositivismus wird erläutert und es werden seine Teilbereiche, das öffentliche Recht und das Privatrecht, beschrieben. Es geht darum, dass der Staat als Legitimationsquelle für Gesetze frei in seinen Entscheidungen ist und somit ungerechte Gesetze erlassen könnte. Im Gegensatz dazu wird das Naturrecht als unabhängiges Recht betrachtet und besteht aus gerechten Grundsätzen.

Die Funktionen des Rechts werden anhand der demokratisch rechtsstaatlichen Ordnung erläutert. Sie umfassen die Sicherung des inneren Friedens, Freiheitssicherung, Sicherung rechtlicher Freiheit, sozialer Ausgleich sowie die Steuerung gesellschaftlicher Prozesse. Weiterhin wird die Geschichte des Rechts in wesentlichen Eckpunkten dargelegt, beginnend beim Gesetzbuch des Hammurapi aus dem 18. Jahrhundert v. Chr. bis zur Machtübernahme Hitlers im Jahr 1933. In den aufgeführten Beispielen wird die Entwicklung vom feudalen System bis zur Schaffung eines einheitlichen deutschen Nationalstaates im Jahr 1871 dargestellt. Außerdem werden wichtige Gesetzgebungen wie das Bürgerliche Gesetzbuch im Jahr 1900 und die Weimarer Verfassung im Jahr 1919 beschrieben.

Das Dokument greift somit Themen wie Rechtsgeschichte, Rechtspositivismus sowie die Funktionen des Rechts auf und gibt einen historischen Abriss über die Entwicklung des Rechts von der Antike bis zur Moderne.
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Auszug aus Referat
Ethik-Vortrag RECHT Rechtsgeschichte; Rechtspositivismus und seine Teilbereiche; Funktionen des Rechts Begriff pos. Recht bzw. Rechtspositivismus: Das positive Recht ist das vom Staat (aufgrund seines Gewaltmonopols) gesetzte und durch- zusetzende Recht, dessen Gültigkeitsbereiche als öffentliches Recht(z.B. Verfassungs- Recht, Strafrecht) und als Privatrecht(z.B. Familienrecht, Erbrecht) bezeichnet werden. Der Staat legitimiert im Prinzip die von ihm erlassenen Gesetze, es besteht dabei die Gefahr, daß der Staat ungerechte Gesetze erläßt, da er an keine ethischen Grundsätze gebunden ist, er ist somit frei in seinen Entscheidungen. Im Gegensatz dazu haben wir das Naturrecht, welches man als unabhängiges Recht betrachten kann, an dem sich das staatliche Recht zu messen hat. Das Naturrecht besteht im Prinzip nur aus gerechten Grundsätzen. Das positive Recht gliedert sich in: öffentliches Recht und Privatrecht(Zivilrecht) - Völkerrecht - Bürgerliches Recht - Schuldrecht - Kirchenrecht - Sachenrecht - Familienrecht - Prozeßrecht - Erbrecht - Strafrecht - Handelsrecht - Gesellschaftsrecht - Staats- und Verfassungsrecht - Aktienrecht - Wechsel- und Scheckrecht - Verwaltungsrecht - Wirtschaftsrecht - Polizeirecht - Beamtenrecht - Urheber- und Erfinderrecht - Steuerrecht - Verkehrsrecht - Gewerbeordnung - Sozialrecht - und andere Arbeitsrecht Wettbewerbsrecht STAAT PERSON PERSON PERSON Funktionen des Rechts: (bezogen auf die demokratisch rechtsstaatliche Ordnung) Sicherung des ...
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Autor:
Kategorie:
Geschichte
Anzahl Wörter:
700
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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