Die Bundestagswahl

Schlagwörter:
Büger, Direktmandate, Gesamtmandate, Stimmzettel, Referat, Hausaufgabe, Die Bundestagswahl
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Beschreibung / Inhalt
Das hier beschriebene Dokument handelt von der Bundestagswahl in Deutschland. Es wird erklärt, dass jeder Wahlberechtigte Bürger zwei Stimmen hat, die Erst- und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man einen Wahlkreisabgeordneten und mit der Zweitstimme eine Partei auf Landesebene. Die Zweitstimme ist dabei wichtiger, da durch sie die Zusammensetzung des Bundestages festgelegt wird. Man hat nur eine Erst- und eine Zweitstimme und das sogenannte Stimmen-Splitting ist erlaubt. Es wird auch darauf hingewiesen, dass ein Stimmzettel ungültig wird, wenn etwas darauf hinzugefügt wird. Das deutsche Wahlsystem basiert auf dem Verhältniswahlrecht, bei dem auch die relative Mehrheitswahl berücksichtigt wird, aber es gibt keine absolute Mehrheitswahl. Die Anzahl der Sitze für eine Partei wird nach Niemeyer festgelegt und es gibt auch die Möglichkeit von Überhangmandaten. Kleine Minderheiten bleiben jedoch unberücksichtigt, wenn sie nicht mindestens 5% der Stimmen erhalten, es sei denn sie haben mindestens 3 Direktmandate erworben. In diesem Fall können sie alle Sitze bekommen, aber keine Fraktion bilden.
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Auszug aus Referat
Die Bundestagswahl Bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte Bürger zwei Stimmen, die sogenannte Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme wird ein Wahlkreisabgeordneter, also eine Person (muss keiner Partei angehören) gewählt. Mit der Zweitstimme wird eine Partei auf Landesebene, also keine bestimmte Person, gewählt. Welche Personen der Partei einen Sitz im Bundestag bekommen, steht auf der sogenannten Parteienliste. Die Zweitstimme ist die wichtigere der beiden Stimmen, da durch diese die Zusammensetzung des Bundestages festgelegt wird. Man hat nur eine Erst- und eine Zweitstimme (sonst ist der Stimmzettel ungültig). Die Stimmen müssen nicht derselben Partei gegeben werden, Dies wird Stimmen - Splitting genannt. Man kann auch nur eine der beiden Stimmen abgeben. Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn etwas hinzugefügt wird. In Deutschland gilt das Verhältniswahlrecht, wobei jedoch auch die relative Mehrheitswahl bei der Erststimme berücksichtigt wird. Unter der relativen Mehrheitswahl versteht man, dass derjenige, der die meisten Stimmen erhalten hat, gewinnt (einen Sitz im Bundestag erhält). Ihr gegenüber steht die absolute Mehrheitswahl, die es in Deutschland aber nicht gibt. Bei der absoluten Mehrheitswahl hat derjenige gewonnen, der 50 aller Stimmen plus eine erhalten hat. Die Anzahl der Sitze für eine Partei bei einer Bundestagswahl wird nach Niemeyer festgestellt. Vor 1985 wurde hierzu das d´Hontsche Verfahren genutzt. Im Gegensatz zum früheren ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
401
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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