Die Institutionalisierung der Häftlingsstrafen innationalsozialistischen Konzentrationslagern

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Die Institutionalisierung der Häftlingsstrafen innationalsozialistischen Konzentrationslagern
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt die Institutionalisierung der Häftlingsstrafen in nationalsozialistischen Konzentrationslagern. Es gibt einen Überblick über die historische Entwicklung dieser Strafordnungen, die Form der Strafen, die in diesen Ordnungen festgelegt wurden, und den praktischen Umgang der Aufseher mit dem offiziellen Strafsystem. Das Konzentrationslager Dachau gilt als Modell für die Entwicklung der Strafdoktrin in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern. Es werden die „Sonderbestimmungen“ von Dachau und die Disziplinar- und Strafordnung für das Gefangenenlager beschrieben. Die Autoren hinterfragen den Zweck der Strafinstitutionalisierung und ob die Verfügung der Strafordnung in der Praxis vorschriftsmäßig ausgeführt wurde. Das Dokument geht auch auf die interne Klassifizierung der Gefangenen ein, die eine Unterteilung in drei Klassen vorsah, die sich in Unterbringung und Verpflegung voneinander unterschieden. Das Dokument beruft sich auf eine Fülle von Primärquellen und gibt eine Übersicht über die Literatur zu diesem Thema. Es handelt sich um eine sachliche Wiedergabe von Fakten und historischen Entwicklungen im Zusammenhang mit den nationalsozialistischen Konzentrationslagern.
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Auszug aus Referat
Universität Hannover Historisches Seminar Hausarbeit Die Institutionalisierung der Häftlingsstrafen in nationalsozialistischen Konzentrationslagern Inhalt I. Einleitung II. Das Modell Dachau: Von den Sonderbestimmungen zur Strafordnung III. Die Strafformen des institutionalisierten Systems IV. Theorie und Praxis der ´Disziplinar- und Strafordnungen´ V. Der Zweck der Strafinstitutionalisierung in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern VI. Anhang VII. Literaturverzeichnis I. Einleitung Seit der Einrichtung der frühen, wilden Konzentrationslager kurz nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 1 unter Aufsicht von SA, SS oder Polizeibehörden waren die Inhaftierten in zunehmenden Maße und besonders in den Lagern der SS dem Willen ihrer Aufseher ausgesetzt. Obwohl schon der reine Aufenthalt und die Arbeit in einem Konzentrationslager Strafe genug war, sahen sich die Gefangenen anfangs einem inoffiziellen, willkürlichen Strafensystem gegenüber. Bestimmte Regeln oder gar Vorschriften waren nicht vorhanden und erschwerten somit eine unter diesen Umständen vernünftige Verhaltensweise zur Vermeidung von Bestrafungen. Erst als es 1933 aufgrund von vier ungeklärten Mordfällen im KL Dachau zu Untersuchungen der Staatsanwaltschaft kam und es Probleme mit der Justiz gab, die sogar zur Absetzung des Dachauer Kommandanten Wäckerle führten, beauftragte der RFSS Himmler den SS-Oberführer Theodor Eicke, eine Straf- und Lagerordnung zur Systematisierung der Schutz- und ...
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Autor:
Kategorie:
Geschichte
Anzahl Wörter:
5503
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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