Das Gesetzgebungsverfahren

Schlagwörter:
Zustimmungsgesetze, Referat, Hausaufgabe, Das Gesetzgebungsverfahren
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland mit Fokus auf den Bundestag und den Bundesrat. Es gibt drei Instanzen, die Gesetzesvorschläge einbringen können - die Bundesregierung, der Bundesrat und die Abgeordneten des Bundestages. Im Bundestag wird die Gesetzesvorlage in drei Lesungen beraten, die jedoch oft verkürzt werden. Nach der Beschlussfassung im Bundestag wird das Gesetz dem Bundesrat zugeleitet, der zustimmen oder innerhalb von drei Wochen den Vermittlungsausschuss anrufen kann. Das weitere Verfahren hängt davon ab, ob das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf oder nicht. Wird im Vermittlungsausschuss über ein Nicht-Zustimmungsgesetz keine Übereinstimmung erzielt, kann der Bundesrat Einspruch einlegen, den der Bundestag mit einer Mehrheit zurückweisen kann. Der Einspruch des Bundesrates kann jedoch nicht zurückgewiesen werden, wenn es sich um zustimmungspflichtige Gesetze handelt. Nach Abschluss des parlamentarischen Prozesses wird das Gesetz vom Bundeskanzler und dem zuständigen Minister gegengezeichnet, vom Bundespräsidenten ausgefertigt und rechtskräftig nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
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Auszug aus Referat
Das Gesetzgebungsverfahren In Deutschland ist das Gesetzgebungsverfahren in den Artikeln 76 ff. des Grundgesetzes geregelt. Die Gesetzgebungsverfahren der Länder sind in den Länderverfassungen ähnlich denen des Bundes normiert. Die gesetzgebende Körperschaft des Bundes ist der Bundestag. Das Recht, Gesetzesvorlagen in den Bundestag einzubringen, haben die Bundesregierung, der Bundesrat und die Abgeordneten des Bundestages. Gesetzesvorlagen der Bundesregierung müssen zuerst dem Bundesrat, solche des Bundesrates zuerst der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet werden. Im Bundestag wird die Gesetzesvorlage formal in drei so genannten Lesungen beraten. In der Praxis wird dieses Verfahren häufig verkürzt, indem die zweite und dritte Lesung unmittelbar an die erste angeschlossen werden, so daß es am Tag der Vorlage bereits zu einer Beschlußfassung des Bundestages kommt. Ist ein Gesetz vom Bundestag beschlossen, wird es dem Bundesrat zugeleitet, der der Vorlage zustimmen oder andernfalls innerhalb einer Frist von drei Wochen den Vermittlungsausschuß (in den Bundestag und Bundesrat jeweils 16 Mitglieder entsenden) anrufen kann. Das weitere Verfahren unterscheidet sich hinsichtlich solcher Gesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen (so genannte Zustimmungsgesetze) und solcher, bei denen die Bundesratszustimmung nicht zwingend erforderlich ist. Wird im Vermittlungsausschuß über ein Nicht-Zustimmungsgesetz keine übereinstimmung erzielt, so kann der Bundesrat Einspruch ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
319
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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