Die französische Verfassung von 1791
Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit der französischen Verfassung von 1791. Es werden die drei Gewalten - Exekutive, Legislative und Judikative - beschrieben und die Staatsform als konstitutionelle Monarchie festgelegt. Das Wahlrecht ist auf männliche Steuerzahler über 25 Jahre beschränkt und es werden Wahlmänner gewählt, die wiederum die Abgeordneten der Nationalversammlung wählen. Diese erlassen Gesetze, die nur durch ein aufschiebendes Veto des Königs behindert werden können. Die Nationalversammlung kontrolliert auch die Minister und den Kassationshof. Dieser wählt die Mitglieder des Hochgerichts, das Anklage gegen hohe Staatsdiener und Staatsverbrecher erheben kann. Die normalen Richter und Beamten werden von den wahlberechtigten Bürgern gewählt.
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Auszug aus Referat
12.11.1998 Hausaufgaben Die französische Verfassung von 1791 Die Verfassung sieht eine Gewaltenteilung in Exekutive, Legeslative und Judikative vor. Die Staatsform ist die konstitutionelle Monarchie. Wahlberechtigt sind nur Männer über 25 Jahren mit einer Steuerleistung im Wert von mindestens 3 Tagen. Sie wählen Wahlmänner (Steuerleistung im Wert von 10 Tagen). Diese wählen die 745 Abgeordneten der Nationalversammlung (Legislative). Die Nationalversammlung erläßt Gesetze, die nur durch ein aufschiebendes Veto des Königs (Inhaber der Exekutive) behindert werden können. Gleichzeitig kontrolliert die N. die vom König ernannten Minister und den Kassationshof (das Berufungsgericht). Der Kassationshof wählt die Mitglieder des Hochgerichts ( Anklage gegen hohe Staatsdiener und Staatsverbrecher). Die normalen Richter bzw. Geschworenen werden ebenso wie die Beamten ( d. Departements und Gemeinden) von den wahlberechtigten Bürgern gewählt. ...
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Autor:
fgrcxra@g-bayvar.qr
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
103
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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