Grundgesetz - Artikel 19 des Grundgesetzes
Referat
19 des Grundgesetzes Inhalt Der Artikel 19 des Grundgesetzes kann ein anderes Grundrecht einschränken, wenn es nicht mit dem Gesetz vereinbar ist. Allerdings muss es dann allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Das Grundrecht 19 besagt auch, dass ein Grundrecht nur insoweit verändert werden darf, bis dieses mit dem entsprechenden Gesetz kompatibel ist. Niemals darf die Grundaussage des Gesetzes verändert werden. Die Grundrechte gelten für alle Deutschen; nicht nur für das allgemeine Volk, sondern auch für Personen, die juristische Berufe ausüben, und für alle Menschen, die im Staatshaushalt tätig sind. Alle Menschen können den Staat vor Gericht verklagen, wenn sie glauben, dass der Staat ihre Rechte verletzt. Bedeutung Absatz 1: Meiner Meinung nach sagt der Artikel 19 ...
Autor:
Nagbavn
Kategorie:
Politik, Geschichte
Anzahl Wörter:
631
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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