Abtreibung - das Recht auf Leben (Stellungnahme zu einer These)

Schlagwörter:
Schwangerschaft, ungeborenes Leben, Gewissensentscheidung, Referat, Hausaufgabe, Abtreibung - das Recht auf Leben (Stellungnahme zu einer These)
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument ist eine Stellungnahme zu einer These, die besagt, dass das Recht auf Leben nicht von der Gewissensentscheidung eines anderen Menschen abhängig gemacht werden sollte. Die Verfasserin ist der Meinung, dass in außergewöhnlichen Fällen eine Schwangere das Recht haben sollte, abzutreiben, wenn zum Beispiel eine Vergewaltigung stattgefunden hat oder das Leben der Schwangeren bedroht ist. Insgesamt stimmt sie aber größtenteils der These zu, da sie der Ansicht ist, dass ungeborenes Leben mit Schutzwürdigkeit versehen ist und nicht einfach getötet werden sollte. In ihrer Argumentation beruft sie sich auf das Grundgesetz, das Lebensrecht sowohl für geborene als auch ungeborene Menschen festlegt, sowie auf ethische und religiöse Vorschriften. Die Verfasserin verwendet auch die philosophischen Konzepte des Regel- und Handlungsutilitarismus, um ihre Meinung zu unterstützen.
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Auszug aus Referat
zu einer vorgegebenen These These: Das Recht auf Leben darf nicht von der Gewissensentscheidung eines anderen Menschen abhängig gemacht werden. Meine Stellungnahme dazu: Meiner Meinung nach sollte schon eine Schwangere ungeborenes Leben auslöschen dürfen, aber nur in den ganz großen und besonderen Ausnahmefällen, ansonsten nicht finde ich. Die Ausnahmefälle könnten sein: Wenn eine zu hohe Belastung für die Schwangere entsteht mit dem ungeborenen Kind, wenn die Schwangere das Kind gar nicht will oder die Schwangere gewaltsam vergewaltigt wurde, aber auch wenn die Schwangere bedroht wird und zur Schwangerschaft gezwungen wurde, bei solchen Ausnahmefällen darf die Schwangere das Leben des Ungeborenen auslöschen und darüber entscheiden, ob nun abzutreiben ist oder nicht. Ca. 20 ...
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Autor:
Kategorie:
Biologie, Religion, Politik
Anzahl Wörter:
548
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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