Deutschland - das soziale Netz in Deutschland

Schlagwörter:
Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, BAföG, Kindergeld, Wohngeld, Sozialhilfe, Referat, Hausaufgabe, Deutschland - das soziale Netz in Deutschland
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt die verschiedenen Bereiche des deutschen sozialen Netzwerks. Es umfasst die Themenbereiche Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Hilfen für Behinderte, BAföG, Kindergeld, Wohngeld und Sozialhilfe. Die Unfallversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor den Folgen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz. Die Leistungen umfassen Heilbehandlung, Verletztengeld, Berufshilfe, soziale Rehabilitation, Verletztenrente, Pflegegeld, Hinterbliebenenrente und Waisenrente. Die Krankenversicherung ist auch eine Pflichtversicherung und bietet ambulante und stationäre Heilbehandlung, Zahnbehandlung, Auslandskrankenversicherungsschutz und Krankentagegeld ab der 7. Krankheitswoche. Die Pflegeversicherung bietet Leistungen wie Grundpflege, Pflegestützung und Hauswirtschaftliche Versorgung für Menschen, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheiten oder Behinderungen für mindestens 6 Monate alltägliche Arbeiten nicht mehr erledigen können. Behinderten wird Kündigungsschutz, zusätzlicher Urlaub und Rücksicht auf ihre Bedürfnisse bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Regelung von Arbeitszeiten eingeräumt. Außerdem gibt es Krankengeld, Krankenhauspflege, häusliche Krankenpflege und Sonderrenten für Behinderte. Das BAföG hilft Studenten bei der Finanzierung von Studium und Lebensunterhalt. Kindergeld wird für Verwandte und Pflegekinder gezahlt, während Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gewährt wird. Die Sozialhilfe ist die letzte Absicherung des sozialen Netzes für Menschen, die in eine Notlage geraten sind, für die weder Versicherungen noch andere Institutionen helfen können. Anträge auf Sozialhilfe werden bei den Sozialämtern der Kommunen gestellt.
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Auszug aus Referat
Soziale Netz Deutschlands Unfallversicherung Alle Arbeitnehmer und Auszubildender sind gesetzlich unfallversichert egal wie hoch Ihr Einkommen ist. Außerdem sind Fahrgemeinschaften, die auf dem Weg von oder zur Arbeit sind gesetzlich unfallversichert. Die Unfallversicherung schützt vor den Folgen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Gesundheitsgefahren die am Arbeitsplatz verursacht werden. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung werden immer gemacht, egal wer an einem Arbeitsunfall schuld ist. Die Unfallversicherung umfasst folgende Leistungen: Heilbehandlung: Kosten für z.B. ärztliche Behandlung oder Medikamente werden erstattet. Verletztengeld: Ein Teil des entgangen Lohns wird an den betroffen gezahlt (für 78 Wochen). Berufshilfe: Hilfe bei Umschulungen wegen ...
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Autor:
Kategorie:
Politik
Anzahl Wörter:
704
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
Bewertung dieser Hausaufgabe
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