Die Grundrechte

Schlagwörter:
Gleichberechtigung, Gewissensfreiheit, freie Meinungsäußerung, Zivilprozess, Strafprozess, Gericht, Referat, Hausaufgabe, Die Grundrechte
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument behandelt verschiedene Themen. Zunächst werden die grundlegenden Menschenrechte aufgeführt. Diese beinhalten unter anderem das Recht auf Würde, Leben, körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Glaubens- und Gewissensfreiheit, freie Meinungsäußerung, ungehinderte Informationen, den Schutz vor willkürlicher Verhaftung, das Recht auf einen gesetzlichen Richter und Gehör vor Gericht sowie das Wahlrecht und die Gleichheit der Stimmen.

Daraufhin wird der Aufbau der Gerichte in Deutschland beschrieben. Dabei wird der Unterschied zwischen Zivilprozess und Strafprozess erläutert. Im Zivilprozess geht es um Streitigkeiten zwischen Privatleuten, wer Recht hat und es wird nur das vorgelegte Material verwendet. Im Strafprozess geht es um Streitigkeiten zwischen dem Staat und dem Angeklagten, bei dem der Staatsanwalt als Kläger auftritt und der Angeklagte sich verteidigen muss. Der Staatsanwalt ermittelt dabei Zeugen und Sachverständige und am Ende erfolgt eine Schuldigsprechung und Strafe.

Abschließend wird die Zuständigkeit der verschiedenen Gerichte erklärt. Es gibt das Bundesgerichtshof als Revisionsinstanz für Urteile des Oberlandgerichts und Landgerichts, das Oberlandgericht als erste Instanz für Hoch- und Landesverrat sowie Berufungsinstanz für Urteile des Landgerichts und Familiengerichts, das Landgericht für Verbrechen über 3 Jahre sowie schwere Verbrechen wie Mord, Totschlag und Brandstiftung bei Jugendlichen und Heranwachsenden sowie als Berufungsinstanz für Urteile des Amtsgerichts, und das Amtsgericht für Verbrechen bis 3 Jahre bei Jugendlichen und Ordnungswidrigkeiten bis 1 Jahr sowie leichte Verfehlungen bei Jugendlichen. Je nach Streitwert sind zudem Berufungen oder Einzelrichter möglich.
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Auszug aus Referat
Grundrechte:1. Die Menschenwürde steht unter dem Schutz des Staates. 2. Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und freie Ent- faltung der Persönlichkeit. 3. Gleichheit vor dem Gesetz und Gleichberechtigung von Mann und Frau. 4. Recht auf Glaubens und Gewissensfreiheit 5.Freie Meinungsäußerung und ungehinderte Informationen. 6. gesetzliche Richter 7. Gehör vor Gericht 8. Schutz vor willkürlicher Verhaftung. 9. Wahlrecht,Gleicheit d. Stimmen. Es sind grundlegende Rechte die man hat weil man Mensch ist Aufbau der Gerichte in Deutschland. 1.Zivilprozess 2.Strafprozess 1.Streit zwischen Privatleuten;Wer hat RECHT´?;Gleichberechtigung; nur Vorgelegtes wird bearbeitet;Verzicht auf Entscheidung vor Gericht; 2.Streit zwischen Staat und Beklagten;liegt strafbare Handlung durch Verstoß gegen Gesetz vor; Staatsanwalt Kläger, Beklagter Angeklagter Staatsanwalt ermittelt:Zeugen o. Sachverständigen; Schuldigsprechung u.Strafe. 1.Bundesgerichtshof:Revisionsinstanzfür Landgericht und Urteile des Oberlandg. 1.Oberlandgericht: 1 Instanz für Hoch und Landesverrat. Revisionsinstanz für AG. 1.Landgericht:Verbrechen über 3 J. schweres Verbr. Mord Totschlag Brandstiftung. wie oben nur bei Jugendlichen u. Heranwachsenden. 1.Amtsgericht: Verbrechen bis3 J. schwere Verfehlung für Jugendliche. Ordnungswiderigkeiten bis1 J. leicht Verfehlung bei Jugendlichebis1J. 2. Bundesgerichth.: Streitwert über 60.000 DM;letzte Instanz für Oberlandgericht. 2. Oberlandgericht: Berufung für Urteile des Landes ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
201
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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