Die Umsatzsteuer im Beschaffungsbereich (Vorsteuer)
Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument beschäftigt sich mit der Umsatzsteuer im Beschaffungsbereich, insbesondere mit dem Vorsteueranspruch. Hierbei handelt es sich um die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer von anderen Unternehmen für gelieferte Waren oder Dienstleistungen in Rechnung gestellt bekommt und die er bei Vorliegen einer Rechnung und Erbringung der Leistung als Vorsteuer geltend machen kann. Es werden die Voraussetzungen für den Vorsteueranspruch erläutert, wie auch die Methode der Berechnung und der Abzug von der zu zahlenden Umsatzsteuer. Ausgeschlossen von diesem Vorsteuerabzug sind unter anderem der Kauf, die Miete und der Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen und Krafträdern.
Weiterhin beschäftigt sich das Dokument mit der Ausstellung von Rechnungen und den Anforderungen, die eine ordnungsgemäße Rechnungslegung erfüllen muss. Auch die Verbuchung von Geschäftsfällen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer wird erläutert. Dazu werden die einzurichtenden Konten erklärt sowie Methoden der Verbuchung der Umsatzsteuer vorgestellt, wie die Nettomethode und die Bruttomethode.
Zusammenfassend ist dieses Dokument eine praxisnahe Anleitung zur korrekten Handhabung der Umsatzsteuer im Beschaffungsbereich und gibt einen Überblick über die relevanten Voraussetzungen, Regelungen und Konten.
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Auszug aus Referat
Die Umsatzsteuer im Beschaffungsbereich (Vorsteuer) Unter der Vorsteuer versteht man jene Umsatzsteuer, die dem Unternehmer von anderen Unternehmern für an ihn erbrachte Lieferungen oder sonstige Leistungen in Rechnung gestellt wird. Voraussetzungen für den Vorsteueranspruch sind: die Lieferung oder die sonstige Leistung muß erbracht worden sein, die Rechnung muß vorliegen. Für die Geltendmachung der Vorsteuer ist das Datum der Rechnung entscheidend. Die Forderung an das Finanzamt entsteht am Ende des Monats des Rechnungsdatums. Die Vorsteuer wird (im Normalfall) von der Umsatzsteuer des betreffenden Monats abgezogen. An das Finanzamt ist nur der Unterschiedsbetrag (Zahllast) zu entrichten. Beispiel: Tag der Lieferung bzw. der sonstigen Leistung 15. Juni 19irgendwas, Datum der Rechnung 15. Juni 19 ..; die Forderung an das Finanzamt entsteht am 30. Juni 19.., die Vorsteuer gehört in den Monat Juni. Zum Vorsteuerabzug sind nur Unternehmer berechtigt Wird die Vorsteuer auf der Rechnung (Kassazettel, Quittung usw.) nicht gesondert ausgewiesen (bei Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von S 2.000, möglich), dann muß der Unternehmer die Vorsteuer aus dem Rechnungsbetrag (Bruttobetrag) durch eine Prozentrechnung auf hundert heraus- rechnen. Für 20 lautet die Formel: USt, VSt (Bruttobetrag x 20) 120 Bruttobetrag 6 Für 10 lautet die Formel: USt, VSt (Bruttobetrag x 10) 110 Bruttobetrag 11 In der Praxis werden für die Ermittlung der Umsatzsteuerbeträge häufig Tabellenbücher ...
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Autor:
Uryzhg Rvfvatre
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1413
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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