Der Rechtsstaat

Schlagwörter:
Gesetz, Gewaltenteilung, Antike, Referat, Hausaufgabe, Der Rechtsstaat
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit dem Thema des Rechtsstaats. Es wird erklärt, dass dies eine Staatsform ist, bei der das geltende Recht nicht zur Unterdrückung einzelner Bevölkerungsteile eingesetzt werden kann. Es gibt drei Arten von Rechtsquellen: das göttliche Recht, das positive Recht und das Naturrecht. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland knüpft an die naturrechtliche Tradition an und beinhaltet die Würde des Menschen und die Menschenrechte. In Bezug auf das Strafrecht gibt es einige Grundsätze, die erfüllt sein müssen, wie das Verbot von Strafe ohne Gesetz, das Analogieverbot, das Verhältnismäßigkeitsprinzip und die Gewaltenteilung. Wenn der Verdacht besteht, dass einer dieser Grundsätze verletzt wurde, kann der Richter abgelehnt werden. Der Richter ist neutral und muss seine Gefühle bei der Rechtssprechung hinten anstellen.
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Auszug aus Referat
Der Rechtsstaat Schon in der Antike fragte sich der Mensch, was Recht sei und woher es komme. Ein Prüfstein der Rechtsstaatlichkeit ist die Frage, ob das geltende Recht zur Unterdrückung einzelner Bevölkerungsteile eingesetzt werden kann. Wird diese Frage bejat, so handelt es sich nachunserem Verständnis nicht um einen Rechtsstaat. Als Rechtsquellen unterscheiden wir das göttliche Recht, das positive Recht und das Naturrecht. Wer sich auf göttliches Recht beruft, der geht von einem zeitlosen Recht aus, welches von Gott im Schöpfungsakt mitgegeben wurde. Wer von einem positiven Recht ausgeht, der nimmt an, dass das Recht allein vom Menschen gesetzt wurde, weil es von Nutzen war (d.h. Utilitarismus, Rechtspositivismus). Ein Anhänger der Naturrechtslehre geht von der Existenz eines vorstaatlichen und überzeitlichen Rechts aus. Im Unterschied zum göttlichen Recht ist für ihn aber nicht Gott die Rechtsquelle, sondern die naturgegebene Vernunft des Menschen. Das Grundgesetz für dei Bundesrepublik Deutschland knüpft an die naturrechtliche Tradition an. Dazu gehört insbesondere die Würde des Menschen und die Menschenrechte. Die Rechtsstaatlichkeit lässt sich besonders am Strafrecht ablesen. Hier müssen eineige Grundsätze erfüllt sein (GG Art. 97-104): - keine Strafe ohne Gesetz (nulla poena sine lege); d.h. eine Strafe kann nur dann ausgesprochen werden, wenn die Tat schon vor dem Zeitpunkt des Geschehens unter gesetzlicher Strafandrohung stand. - das Analogieverbot; d.h. das ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
311
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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