Die Pflegeversicherung

Schlagwörter:
Pflegebedürftigkeit, Pflegefallrisiko, Behandlungsbedürftigkeit, Bundespflegegesetz, Subeventionierung, Referat, Hausaufgabe, Die Pflegeversicherung
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument ist eine Hausarbeit für das Finanzwissenschaftliche Seminar der Georg-August-Universität Göttingen im Sommersemester 1995. Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema der Pflegeversicherung und gliedert sich in fünf Teile.

Im ersten Teil geht es um die Einführung der gesetzlichen Pflichtversicherung für Pflegerisiken und die damit verbundene Finanzierung. Im zweiten Teil werden grundsätzliche Überlegungen zur Pflegeversicherung erläutert, wie etwa die Definition von Pflegebedürftigkeit und das Pflegefallrisiko. Im dritten Teil wird die Trennung zwischen Behandlungsbedürftigkeit und Pflegebedürftigkeit diskutiert und beleuchtet, inwiefern die Pflegebedürftigkeit aus Krankheit resultiert. Der vierte Abschnitt behandelt konkret die Pflegeversicherung nach dem Pflegeversicherungsgesetz und im letzten Teil werden Vor- und Nachteile für verschiedene Personengruppen betrachtet.

Besonders diskutiert werden die Risiken einer Pflegeversicherung, wie etwa die Kostenexplosion und die Qualität der Pflege sowie die demographische Entwicklung, die zu einer Verschlechterung des Verhältnisses von Beitragszahlern zu Beitragsnehmern führen könnte. Es werden auch verschiedene Modelle für die Pflegeversicherung vorgestellt und bewertet.

Die Autorinnen und Autoren kommen zu dem Schluss, dass die Pflegeversicherung unverzichtbar ist, um das allgemeine Lebensrisiko Pflegebedürftigkeit abzudecken. Allerdings müssen die Finanzierungs- und Qualitätsprobleme in den Griff bekommen werden.
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Auszug aus Referat
Georg-August-Universität Göttingen Finanzwissenschaftliches Seminar: Prof. H. Pollak Dr. J. Malchow Finanzwissenschaftliches Seminar (SS 1995) Hausarbeit: Die Pflegeversicherung vorgelegt von: Philipp Maier Hannoversche Str. 137a 37077 Göttingen Telefon: 0551-300584 VWL 6. Semester Abgabe: 4. Mai 1995 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung Im Jahr 1984 versprach Bundesarbeitsminister Norbert Blüm: Eine gesetzliche Pflichtversicherung für den Pflegefall kommt nicht in Betracht. Sie schafft ihre eigene Nachfrage. 1 . Auch die Meinung von Ministern kann sich ändern: Am 10. März 1994 wurde im Parlament die gesetzliche Pflichtversicherung für das Pflegerisiko beschlossen. Sie soll als fünfte Säule das bestehende Sozialversicherungssystem aus Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ergänzen. Bundesarbeitsminister Blüm freut sich, nach langjährigem Streit um die Pflegeversicherung einen Kompromiß gefunden zu haben: Die Pflegeversicherung ... schließt ... endlich eine Lücke in unserem Sozialstaat, um den uns viele Menschen in der Welt beneiden . 2 Am umstrittensten in der Auseinandersetzung um die Pflegeversicherung war deren Finanzierung. Darauf wird in dieser Arbeit nur am Rande eingegangen. Hier werden zunächst grundsätzliche überlegungen zur Pflegeversicherung erläutert. Danach werden einige ausgewählte Modelle vorgestellt und bewertet, bevor der vierte Abschnitt die Pflegeversicherung nach dem Pflegeversicherungsgesetz (PflegeVG) ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
4213
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
Bewertung dieser Hausaufgabe
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