ÖNORM A 2050 - Normen für Ausschreibungen in Österreich

Schlagwörter:
immaterielle Leistungen, materielle Leistungen, Referat, Hausaufgabe, ÖNORM A 2050 - Normen für Ausschreibungen in Österreich
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument ist die öNORM A 2050, die normative Regeln bei Ausschreibungen in Österreich festlegt. Der Geltungsbereich umfasst die Vergabe von Aufträgen über materielle und immaterielle Leistungen. Die wichtigsten Begriffe, die im Dokument definiert werden, sind Leistungen, Vergabeverfahren, Auftraggeber, Auftragnehmer, Unternehmer, Arbeitsgemeinschaften, Bewerber, Bieter, Bietergemeinschaften, Ausschreibung, Angebot und Zuschlag. Die Grundsätze des Vergabeverfahrens betonen die Wichtigkeit der Einhaltung des Wettbewerbs, der Gleichheit der Bewerber und Bieter und der Vermeidung von Interessenkonflikten. Es gibt verschiedene Arten von Vergabeverfahren wie das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren und das Verhandlungsverfahren, die je nach den spezifischen Umständen des Auftrags ausgewählt werden können. Das Dokument legt auch fest, wer am Wettbewerb teilnehmen darf und welche Nachweise zur Befugnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verlangt werden können. Das zweistufige Verfahren wird verwendet, wenn die Leistung nicht beschreibbar ist. In der ersten Stufe werden Problemlösungsvorschläge und Bewerberauswahl gemacht, bevor die ausgewählten Bewerber in der zweiten Stufe Angebote einreichen. Das Dokument umfasst auch Details wie die öffentliche Erkundung des Bewerberkreises, die notwendigen Schritte bei der Vergabe von immateriellen Leistungen und die Festlegung der Vergütung. Insgesamt ist das Dokument ein wichtiger Leitfaden für die Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Vergabe von Aufträgen in Österreich.
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Auszug aus Referat
Thomas Fuchs, Stephan Seelmann öNORM A 2050 Normen für Ausschreibungen in österreich 1 Allgemeines 1.1 Anwendungsbereich Die öNORM regelt Vergabe von Aufträgen über immaterielle Leistungen materielle Leistungen Lieferungen gehören ebenso dazu. Ausgenommen ist jedoch die Auslobung von Ideen- und Entwurfswettbewerben Bearuftragung mit künstlerischen Leistungen 1.2 Begriffsbestimmungen Leistungen: Lieferungen und materielle oder immaterielle Leistungen imatterielle Leistungne: Planungen, Beratungen und damit verbundene Tätigkeiten. Vergabeverfahren: Abschluß eines Vertrages zwischen einem Auftraggeber und Auftragnehmer Auftraggeber: natürliche oder juristische Person, die an einen Auftragnehemenr einen Auftrag erteilt hat oder einen erteilen will. Auftragnehmer: jeder Unternehmer, der dem Auftraggeber eine Leistung gegen Entgelt erbringt. Unternehmer: natürliche oder juristische Person, handelsrechtliche Personengesellschaften, eingetragene Erwerbesgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften. Arbeitsgemeinschaften: Zusammenschluß mehrerer Unternehmer. Bewerber: Unternehmer, der sich an einem Vergabeverfahren beteiligen will. Bieter: Unternehmer, der ein Angebot eingereicht hat. Bietergemeinschaft: Zusammenschluß mehrerer Unternehmer zum Zweck der Einreichung eines gemeinsamen Angebotes. Ausschreibung: an Unternehmer gerichtete Aufforderung, im Wettbewerb Angebote zur Erbringung einer bestimmten Leistung einzureichen. Angebot: Erklärung eines Unternehmers, bestimmte Leistungen zu ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
3517
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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