Armut
Sozialhilfe, Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung, Marktwirtschaft, Planwirtschaft, Referat, Hausaufgabe, Armut
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument befasst sich mit mehreren Themen im Bereich der Sozialhilfe, Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung und Wirtschaftsordnung. In Bezug auf die Sozialhilfe wird erklärt, dass sie eine allgemeine Grundsicherung für Menschen in Notlage ist und nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn der Bedürftige keine andere Hilfe erhält. Es gibt zwei Arten von Sozialhilfe, die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Hilfe in besonderen Lebenslagen. Träger der Sozialhilfe sind städtische und Kreissozialämter sowie überörtliche Träger der Bundesländer.
Die Sozialversicherung wird als öffentlich-rechtliche, genossenschaftliche Vorsorge gegenüber Lebens- und Beschäftigungsrisiken beschrieben. In der BR Deutschland gilt das Solidaritätsprinzip, bei dem die Beitragshöhe sich nach dem jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsvermögen des Versicherten richtet und die Leistungen z.T. unabhängig von der Beitragshöhe gewährt werden. Die verschiedenen Versicherungszweige sind Krankenversicherung, Rentenversicherung, Altershilfe für Landwirte, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Knappschaftsversicherung.
Die Definition von Armut wird als wirtschaftliche Situation einer Person oder Gruppe beschrieben, in der sie nicht aus eigener Kraft einen angemessenen Lebensunterhalt bestreiten kann oder ihre materielle Lage als Mangel empfindet. Es wird darauf hingewiesen, dass Armut auch in Industrieländern wie Deutschland ein Problem darstellt.
In Bezug auf die Arbeitslosenversicherung wird erläutert, dass sie eine Pflichtversicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen von Arbeitslosigkeit ist und aus Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert wird. Die Hauptleistung der Arbeitslosenversicherung ist das Arbeitslosengeld, das unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird. Es gibt auch Leistungen zur Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen wie Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld.
Die Wirtschaftsordnung wird in zwei Arten beschrieben, der liberalen oder freien Marktwirtschaft und der Planwirtschaft oder Zentralverwaltungswirtschaft. In der liberalen Marktwirtschaft wird der Markt durch Angebot und Nachfrage gesteuert, während der Staat eine begrenzte Rolle als Nachtwächterstaat spielt. In der Planwirtschaft erstellt eine zentrale Planungsbehörde Volkswirtschaftspläne, die von nachgeordneten Stellen umgesetzt werden.
Zusammenfassend befasst sich das Dokument mit verschiedenen Themen im Bereich der Sozialhilfe, Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung und Wirtschaftsordnung. Es wird darauf hingewiesen, dass Armut auch in Industrieländern ein Problem darstellt und dass die Wirtschaftsordnung entweder liberal oder planwirtschaftlich sein kann.
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Auszug aus Referat
Sozialhilfe, Gesamtheit der im Bundessozialhilfegesetz (1. Fassung 30.6. 1961) geregelten und früher als öffentliche Fürsorge bezeichneten Hilfen, die einem Menschen in einer Notlage von öffentlicher Seite gewährt werden; die SOZIALHILFE hat heute die Funktion einer allgemeinen Grundsicherung. Sie setzt nur ein, wenn der Bedürftige sich nicht selbst helfen kann und auch keine Hilfe durch andere erhält; sie wird sowohl in Form von Geld und Sachleistungen als auch in Form individueller Betreuung gewährt (persönliche Hilfe) . Grundsatz der Leistungsgewährung ist die Orientierung am individuellen Bedarf. Das BSHG unterscheidet 1. die Hilfe zum Lebensunterhalt , die ein Existenzminimum ohne Rücksicht auf die Ursache der Bedürftigkeit garantieren soll, und 2. die Hilfe in besonderen Lebenslagen, umfassend die Hilfen zum Ausbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage, Ausbildungshilfe, vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen, Eingliederungshilfe für Behinderte, Tuberkulosehilfe, Blindenhilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Hilfe zur überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Altenhilfe.- Träger der SOZIALHILFE sind städtische und Kreissozialämter (örtliche Träger) und von den Bundesländern bestimmte überörtliche Träger (Landeswohlfahrtsverbände, Regierungsbezirke, Landschaftsverbände oder die Bundesländer selbst). Sozialversicherung, öffentlich-rechtliche, ...
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Onfgvna Tbtbyva
Politik
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1211
Referat
Deutsch
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