Versicherungen - Beiträge und Zahlungen

Schlagwörter:
Standartbetrag, Arbeit, Tot, Zahlungen, Träger, Referat, Hausaufgabe, Versicherungen - Beiträge und Zahlungen
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit dem Thema Versicherungen, insbesondere den Beiträgen und Zahlungen. Es wird erklärt, wer Träger der Versicherungen sind und wer in die Versicherungen einzahlt. Der Beitrag hängt von der sozialen Lage ab und wird für jeden Kunden individuell angepasst. Es wird auch beschrieben, wer zu welchem Anteil in die fünf Sozialversicherungen zahlt und ob Auszubildende in die Pflegeversicherung einzahlen müssen. Des Weiteren wird erklärt, dass Versicherungen manchmal versuchen, sich mit fragwürdigen Ausreden vor Zahlungen zu drücken. Es wird ein ausführliches Beispiel für einen Kaskoversicherungsfall gegeben, der vor Gericht entschieden wurde. Es wird auch erwähnt, dass bei Versicherungszahlungen eine Zahlungspflicht innerhalb von zwei Wochen besteht und bei Überschreitung ein Bußgeld fällig werden kann.
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Auszug aus Referat
Versicherungen Beiträge und Zahlungen Allgemeines: Versicherungen gibt es seit 1883 und seitdem gibt es natürlich auch Beiträge und Zahlungen dafür. Man zahlt Monatlich einen angepassten Beitrag, wenn ein Fall, (zum Beispiel: Tot (Lebensversicherung)) der bei der Versicherung versichert ist eintritt, muss die Versicherung, den Betrag, über den das Leben versichert war, auszahlen. Träger:Träger sind Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder der Staat, bzw. Steuerzahler. Wer zahlt in die Versicherungen ein?Die jenige Person, die die Versicherung abgeschlossen hat und deren Arbeitgeber. Wenn man nicht Arbeitet, wird man automatisch vom Staat versichert und dieses bezahlen die Steuerzahler. Muss man einen Standartbetrag zahlen oder hängt die Zahlung von der Sozialen Lage ab?Der Beitrag den man an die Versicherung zahlen muss hängt von der Sozialen Lage ab. Eine Versicherung wird auf jeden Kunden maßgeschneidert. Wer zahlt die fünf Sozialversicherungen, bzw. wer zahlt zu welchem Anteil?Arbeitnehmer und Arbeitgeber, jeweils zur hälfte. Bis auf die Unfallversicherung, da bezahlt der Arbeitgeber alles. Muss man als Auszubildender in die Pflegeversicherung zahlen?In der Regel sind Auszubildende bei ihren Eltern mit versichert. Sollten die Eltern versterben, wird die Versicherung kostenfrei weitergeführt. Wie viel zahlt man in die Pflegeversicherung ein?In die Pflegekasse, der Krankenkasse zahlt der Arbeitnehmer 1,7 des Bruttolohns ein. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je zur Hälfte. Wer ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
829
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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