Rechtslage in der Gentechnik

Schlagwörter:
Nahrung, Genlabor, Genetik, Engeneering, Klonen, Gentechnikgesetz, Referat, Hausaufgabe, Rechtslage in der Gentechnik
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument befasst sich mit der Rechtslage in der Gentechnik und wurde von vier Schülern verfasst. Es werden vier Hauptthemen behandelt: Sicherheit im Genlabor, Gentechnik in der Nahrung, Gentechnik am Menschen und das Gentechnikgesetz.

Unter Sicherheit im Genlabor wird erläutert, dass durch den Einbau artfremder DNA in Mikroorganismen neue Krankheitserreger entstehen könnten. Deshalb gibt es Sicherheitsrichtlinien, die in vier Stufen eingeteilt sind, je nachdem wie hoch das Risiko ist. 90% aller gentechnischen Arbeiten fallen unter die Sicherheitsstufe 1.

Im zweiten Thema, der Gentechnik in der Nahrung, werden Michael´s Thesen behandelt, die im Auszug nicht näher beschrieben werden.

Gentechnik am Menschen ist ein weiteres Thema. Hier wird erklärt, dass das Gentechnikgesetz nur bei Arbeiten im Labor gilt. Wenn gentherapeutische Versuche am Menschen durchgeführt werden, fällt dies unter das Arzneimittelgesetz. Eine Genehmigung für eine Therapie erhält man nur auf Antrag bei einer unabhängigen örtlichen Ethik-Komission.

Das Gentechnikgesetz wird im letzten Thema der Zusammenfassung behandelt. Es gilt für genetische Anlagen, genetische Arbeiten, Freisetzen von gentechnisch veränderten Organismen und Inverkehrbringen von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten. Die Kommission, die für die Prüfung und Bewertung sicherheitsrelevanter Fragen zuständig ist, besteht aus 10 Sachverständigen. Diese geben Empfehlungen und beraten die Bundesregierung und Länder jährlich.

Zusammenfassend behandelt das Dokument die Sicherheitsstandards im Genlabor, die Gentechnik in der Nahrung, Gentechnik am Menschen und das Gentechnikgesetz. Es gibt detaillierte Informationen zu den vier Themen und es werden verschiedene rechtliche und ethische Aspekte behandelt.
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Auszug aus Referat
Rechtslage in der Gentechnik Datum : 15.12.2004 Fach : Biologie Fachlehrer in : Frau Diers Referent en : Andreas, Jan, Michael, Maximilian Inhalt : 1. Sicherheit im Genlabor 2. Gentechnik in der Nahrung 3. Gentechnik am Menschen 4. Das Gentechnikgesetz 1. Sicherheit Genlabor : -Durch den Einbau artfremder DNA in Mikroorganismen könnten neuartige Krankheitserreger entstehen, für die weder natürliche Feinde, körperliche Abwehrmöglichkeiten noch med. Methoden existieren Sicherheitsrichtlinien -vier Sicherheitsstufen für genetisches Arbeiten in Labors : Stufe1 kein Risiko Stufe2 geringes Risiko Stufe3 mäßiges Risiko Stufe4 hohes Risiko -90 aller gentechnischen Arbeiten fallen unter Sicherheitsstufe 1 2. Gentechnik in der Nahrung : siehe Thesenblatt von Michael 3. Gentechnik am Menschen : -Gentechnikgesetz gilt nur bei Arbeiten im Labor -bei einem gentherapeutischen Versuch am Menschen (z.B. in Kliniken) gilt das Arzneimittelgesetz, weil eine übertragung der DNA im weitesten Sinne ein Arzneimittel darstellt -Arzneimitteldefinition : Stoffe und Stoffverbindungen oder natürlich vorkommende Gemische, Körperteile oder Körperbestandteile in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand -Genehmigung einer Therapie erhält man nur auf Antrag an eine unabhängige örtliche Ethik-Komission 4. Das Gentechnikgesetz : -Gentechnikgesetz gilt für : genetische Anlagen, genetische Arbeiten, Freisetzen von gentechnisch veränderten Organismen, Inverkehrbringen von Produkten die gentechnisch veränderte ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
236
Art:
Kurzzusammenfassung
Sprache:
Deutsch
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