Rechtliches zu Drogen

Schlagwörter:
Rechtliches, Drogen, Sucht, Recht, Referat, Hausaufgabe, Rechtliches zu Drogen
Themengleiche Dokumente anzeigen

Beschreibung / Inhalt
Das Dokument behandelt das Thema Drogen und das entsprechende Rechtliche. Es wird zwischen legalen und illegalen Drogen unterschieden. Zu den legalen Drogen gehören Alkohol und Zigaretten, während es bei den illegalen Drogen vier Gruppen gibt: Marihuana und Haschisch, Kokain und Crack, synthetische Drogen, Amphetamine, LSD, Ecstasy und Heroin und andere Opiate. Im Straßenverkehr sind nur Zigaretten erlaubt, während Alkohol bis zu einer Promille-Grenze ohne Ausfallerscheinungen erlaubt ist. Dies wird im §316 Strafgesetzbuch geregelt, bei einem Verstoß droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldbuße. Wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, kann die Freiheitsstrafe sogar auf bis zu 5 Jahre festgesetzt werden. Außerhalb des Straßenverkehrs gibt es für Personen ab 18 Jahren keine Grenzen bei legalen Drogen, doch Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren dürfen weder Alkohol noch Zigaretten abgegeben werden. Bei den illegalen Drogen gibt es strikte Grenzen im §3 des Betäubungsmittelgesetzes. Wer Betäubungsmittel anbauen, herstellen, handeln, einführen oder ausführen möchte, benötigt eine Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Abgabe ist nur an Personen mit dieser Erlaubnis gestattet. Besitzen darf man Drogen ebenfalls nicht, denn man tut es, wenn man am Betäubungsmittelverkehr teilnimmt, dazu braucht man aber wieder die bereits genannte Erlaubnis. Das Einzige, was erlaubt ist, ist das Konsumieren von Drogen. Die beliebtesten illegalen Drogen sind Cannabis und Partydrogen. Bei 50% der polizeilich erfassten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz geht es um Cannabis. Täter müssen strafrechtlich verfolgt werden, es sei denn, es handelt sich um geringe Mengen, die nur zum gelegentlichen Eigenverbrauch konsumiert werden. Dies wird allerdings auf Staatsanwaltebene entschieden, es sollte vor allem keine Fremdgefährdung vorliegen. Auch bei den beliebten Partydrogen muss mit einer Strafverfolgung gerechnet werden. Allgemein geht die Polizei vor allem gegen Dealer vor, wenn man in irgendeiner Form gegen das BtMG verstößt, muss man mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldbuße rechnen.
Direkt das Referat aufrufen

Auszug aus Referat
Rechtliches zu Drogen Erst einmal muss zwischen den legalen und den illegalen Drogen unterschieden werden. Zu den Legalen gehören Alkohol und Zigaretten, während die Illegalen sich unterteilen lassen in die vier Gruppen Marihuana und Haschisch, Kokain und Crack, synthetische Drogen, Amphetamine, LSD, Ecstasy und Heroin und andere Opiate. Von allen Drogen sind nur Zigaretten im Straßenverkehr zugelassen und Bier entsprechend bis 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen. Dies ist im 316 Strafgesetzbuch geregelt, es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldbuße. Wenn die Fahrt folgen hat, so dass zum Beispiel andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, kann die Freiheitsstrafe sogar auf bis zu 5 Jahre festgesetzt werden. Natürlich kann auch jederzeit ein Entzug der Fahrerlaubnis (bis 5 Jahre) oder ein Fahrverbot (bis zu 3 Monate) erfolgen. Außerhalb des Straßenverkehrs gibt es für Personen ab 18 Jahren für die legalen Drogen keine Grenzen, sie sind wirklich überall zu bekommen. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen weder Alkohol noch Zigaretten abgegeben werden, auch der Verzehr ist ihnen in der öffentlichkeit verboten. Dies wird im Jugendschutzgesetz geregelt. Jugendliche ab 16 können Zigaretten, Bier und Wein bekommen. Bei den illegalen Drogen sind dagegen im 3 des Betäubungsmittelgesetzes strikte Grenzen gesetzt. Jeder der Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen, ausführen, ...
Direkt das Referat aufrufen

Autor:
Kategorie:
Chemie
Anzahl Wörter:
466
Art:
Kurzzusammenfassung
Sprache:
Deutsch
Bewertung dieser Hausaufgabe
Diese Hausaufgabe wurde bisher 1 mal bewertet. Durchschnittlich wurde die Schulnote 3 vergeben.
Zurück