Der Bestandvertrag

Schlagwörter:
Mietrecht, Bestandsrecht, MRG, ABGB, Gesetze, Rechte, Pflichten, Bestandvertrag, Zins, Miete, Pacht, Strafbestimmungen, Gefahrtragung, Referat, Hausaufgabe, Der Bestandvertrag
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument behandelt den Bestandsvertrag und die darin enthaltenen Begriffe wie Miete und Pacht. Es geht auch auf das MRG ein und regelt unter anderem den Schutz von Bestandsnehmern in Wohnungen und Geschäftsräumen. Es werden Strafbestimmungen und Pflichten für Vermieter und Mieter aufgeführt und Regeln zur Übernahme von Kosten und Betriebskosten erläutert. Des Weiteren wird auf Untervermietung und Zustimmung von Veränderungen des Mietgegenstands eingegangen. Der Zins muss nach Größe, Lage und Ausstattung angemessen sein und es existieren Obergrenzen für den Untermietzins. Eine Teilunwirksamkeit von Zinsvereinbarungen ist möglich.
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Auszug aus Referat
DER BESTANDVERTRAG BEGRIFFE - Inhalt: Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt ( 1090) - Konsensualvertrag: Zustandekommen durch Einigung über Bestandsache und Zins - Miete: Entgeltliche überlassung einer Sache zum Gebrauch - Pacht: Entgeltliche überlassung einer Sache zum Gebrauch und Fruchtbezug Nutzung - Unternehmenspacht Geschäftsraummiete Geschäftsraummiete: Raum plus Inventar wird übergeben Unternehmenspacht: Es wird mehr übergeben, zB Kundenkreis, Ruf, lebendige Organisation, Warenlager; uU besteht Betriebspflicht oder Abhängigkeit des Zinses von der Höhe des Umsatzes. MRG Allgemeines - Regelt Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen und Geschäftsräumen aller Art samt dazu gehörigen Haus- oder Grundflächen, sowie genossenschaftliche Nutzungsverträge über solche Objekte. - Entscheidungssuche: Außerstreitverfahren, tw bestehen Schlichtungsstellen. - Weitere Bestandnehmerschutzgesetze neben dem MRG: LandpachtG: Pacht von Grundstücken zur landwirtschaftlichen Nutzung, Fischerei KleingartenG: Pacht kleiner Grundstücke, die der Erholung dienen SportstättenG: Miete von Grundstücken zum im allg Interesse liegenden Sport KSchG: Ist Bestandgeber Unternehmer iSd KSchG, sind I. und II. HptSt des KSchG anzuwenden. Insb 6 mit Zulässigkeitsvoraussetzungen diverser Klauseln wichtig, dabei wieder Z 8 mit Verbot eines vertraglichen Aufrechenverbotes zu Lasten des Bestandnehmers. Indizien, das Bestandgeber Unternehmer ist: Auf Dauer angelegte Organisation, größere Zahl v Bestandobjekten, Hilfe ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
2373
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
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