Gewerberecht

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Gewerberecht
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument beschäftigt sich mit dem Gewerberecht und seinen Regelungen und Bestimmungen in Österreich. Es behandelt die verschiedenen Rechtsquellen, darunter die Gewerbeordnung 1994 und weitere Gesetze und Verordnungen. Zudem werden die Begriffe des Gewerbes erläutert, wie die Gewerbsmäßigkeit einer Tätigkeit und deren gesetzliche Zulässigkeit. Die Einteilung der Gewerbe wird in Anmeldungsgewerbe (freie Gewerbe, Handwerke, nicht bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe) und bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe unterteilt.

Es werden die Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben aufgelistet, darunter die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen, wie der Befähigungsnachweis und die persönliche Zuverlässigkeit. Juristische Personen und Offene Handelsgesellschaften müssen Sitz oder Niederlassung in Österreich haben sowie einen gewerblichen Geschäftsführer oder Pächter.

Die Erlangung und der Umfang der Gewerbeberechtigung werden genannt, ebenso wie die Ausübung von Gewerben. Hierbei wird zwischen Gewerblichem Geschäftsführer und Pächter unterschieden. Weitere Betriebsstätten und Verlegungen des Betriebes müssen angezeigt werden. Die Geschäftszeiten sind gesetzlich geregelt und für das Gastgewerbe bestimmt der Landeshauptmann die Sperrstunde und die Aufsperrstunde.

Eine wichtige Rolle spielen auch Lehrlinge und ihre Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Der Lehrvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden und eine vorzeitige Auflösung ist nur aus bestimmten Gründen möglich. Ein positiver Abschluss der Lehre gilt als Befähigungsnachweis.

Zuletzt wird die Genehmigungspflicht für die Errichtung oder den Betrieb gewerblicher Betriebsanlagen behandelt. Die Aufgabe des Genehmigungsverfahrens ist es, eine Gefährdung des Lebens oder Eigentums sowie unzumutbare Belästigungen und Beeinträchtigungen zu verhindern.

Zusammenfassend behandelt das Dokument umfangreich das Gewerberecht in Österreich und legt dar, welche Voraussetzungen und Regelungen für die Ausübung von Gewerben zu beachten sind.
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Auszug aus Referat
Gewerberecht Inhaltsverzeichnis: 1 Rechtsquellen: Beim Gewerberecht handelt es sich um Angelegenheiten, die sowohl in Gesetzgebung als auch in der Vollziehung in die Zuständigkeit des Bundes fallen und im Wege der mittelbaren Bundesverwaltung, also durch den Landeshauptmann und die Beziksverwaltungsbehörden, vollzogen werden. Zum Gewerberecht gehören die Gewerbeordnung 1994, das öffnungszeitengesetz, das Sonn- und Feiertagsbetriebszeitengesetz, das Preisauszeichnungsgesetz, das Berufsausbildungsgesetz. 2 Begriffe des Gewerbes: 2.1 Gewerbsmäßig ausgeübt: Die Gewerbsmäßigkeit einer Tätigkeit ist gegeben, wenn Selbstständig (eigene Rechnung) regelmäßig (auch einmalige Handlungen gehören dazu) mit der Absicht einen Ertrag oder wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen 2.2 nicht gesetzlich verboten: gesamte Rechtsordnung maßgebend. 2.3 nicht ausdrücklich vom Anwendungsbereich des Gewerberechts ausgeschlossen: vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ist eine Reihe von Tätigkeiten ausgenommen wie z.b. aus verfassungsrechtlichen Gründen. 3 Einteilung der Gewerbe 3.1 Anmeldungsgewerbe: 3.1.1 freie Gewerbe: es ist kein Befähigungsnachweis zu erbringen. Sind in der Gewerbeordnung nicht ausdrücklich angeführt. 3.1.2 Handwerke: Befähigungsnachweis ist die Meisterprüfung einschließlich der Unternehmensprüfung oder der Abschluss einer Uni oder berufsbildenden höheren Schule und eine mehrjährige fachliche Tätigkeit vorgeschrieben ist. 3.1.3 Nicht bewilligungsplichtige gebundene Gewerbe: ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1184
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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