Schadenersatz

Schlagwörter:
Fahrlässigkeit, Verschulden, Haftung, Referat, Hausaufgabe, Schadenersatz
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit verschiedenen rechtlichen Themenbereichen. Ein wichtiger Aspekt ist der Schadenersatz, der dann geltend gemacht werden kann, wenn jemand anderem einen Schaden zugefügt hat. Dabei werden die Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch erläutert, wie zum Beispiel der Eintritt des Schadens, die Kausalität und die Rechtswidrigkeit. Des Weiteren wird auf die verschiedenen Verschuldensarten eingegangen und wie sich der Umfang der Schadensersatzpflicht für den Schädiger dementsprechend richtet.

Ein weiteres Thema ist der Konsumentenschutz, der den Verbraucher als wirtschaftlich schwächeren Vertragspartner vor Übervorteilung durch den Unternehmer schützen soll. Es werden allgemeine Regeln für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmer und Verbraucher erläutert, sowie das allgemeine Rücktrittsrecht. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Vertrag außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten oder des Verkaufsstandes des Unternehmens abgeschlossen wurde. Hierbei sind die Fristen, Formen und Folgen des Rücktritts im Detail geregelt.

Zuletzt wird noch das Handelsrecht erwähnt, wobei es hier zu einer unvollständigen und unverständlichen Aussage kommt. Zusammenfassend beschäftigt sich das Dokument mit wichtigen rechtlichen Themen im Bereich des Schadenersatzes, des Konsumentenschutzes und des Handelsrechts.
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Auszug aus Referat
Schadenersatz Der Grundsatz, dass jemand, der anderen einen Schaden zufügt, für seine Wiedergutmachung einstehen muss, ist ein elementarer Grundsatz. Schadenstragung: regelt die Frage, ob man in welchem Ausmaß jemand für einen eingetretenen Schaden haftet à durch Handlung oder Unterlassen. 1293 ABGB: Schaden heißt jeder Nachteil, welcher jemandem am Vermögen, Rechten oder seiner Person zugefügt worden ist.. Der Geschädigte hat gegen den Schädiger einen Schadenersatzanspruch, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: vom Geschädigten muss bewiesen werden: Eintritt des Schadens: Dieser kann herbeigeführt werden durch eine Handlung bzw eine Unterlassung des anderen. Kausalität ( Zusammenhang): zwischen dem rechtswidrigen Verhalten des Schädigers (bei Handlung und Unterlassung) und dem Eintritt des Schadens Rechtswidrigkeit: des schädigenden Verhaltens liegt bei einem Verstoß gegen Vertragsverpflichtungen oder unmittelbar gegen ein Gesetz vor. Grundsätzlich Verschulden des Schädigers Verschulden: Vorsatz Fahrlässigkeit grobe leichteEin Verschulden gibt es in folgende Formen:- Böser Vorsatz: Der Schaden wird mit Wissen und Willen zugefügt. - Fahrlässigkeit: ist schuldhafte Unwissenheit bzw. Mangel der gehörigen Aufmerksamkeit oder des gehörigen Fleißes. grobe: sie ist bei auffallender Sorglosigkeit gegeben. zB jmd fährt mit Auto u weiß dass die Bremsen defekt sind. leichte: ist ein Verschulden zu bejahen, aber weder Vorsatz noch große Fahr- lässigkeit gegeben, liegt leichte ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
786
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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