Rechtsordnung der Schweiz

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Rechtsordnung der Schweiz
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich zunächst mit der Schweizer Bundesstaat-Verfassung und den verschiedenen Gewalten: Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Ausführung) und Judikative (Rechtsprechung). Es werden die einzelnen Institutionen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene vorgestellt. Zudem wird der Unterschied zwischen Bundesstaat und Staatenbund erklärt.

Anschließend wird das öffentliche Recht erläutert, welches die Beziehungen zwischen Staat und Bürgern regelt und das öffentliche Interesse vertritt. Die Artikel 7-36 der Bundesverfassung (Grundrechte) und die Schranken dieser Rechte (Artikel 36) werden genannt. Das Privatrecht wird als Rechtsordnung zwischen gleichwertigen Personen dargestellt.

Das Dokument endet mit dem Verfahren der Rechtsbesprechung, welches jedoch nicht weiter erläutert wird. Insgesamt gibt das Dokument einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Strukturen und Begriffe in der Schweiz.
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Auszug aus Referat
RECHT : Die Schweiz deren Aufbau und der Rechtsordnung Die Schweiz ist ein Bundesstaat. Der Bundesstaat beruht auf einer Verfassung, die von den einzelnen Gliedstaaten anerkannt wurde. Eine Verfassung enthält die wichtigsten Rechtsgrundsätze, nach denen der Staat aufgebaut und geführt werden soll. Damit ein Verfassungsartikel geschaffen, geändert oder gestrichen werden kann, muss eine Volksabstimmung durchgeführt werden, die ein Volks- und ein Ständemehr erfordert. Eine solche Volksabstimmung stellt eine Einschränkung der staatlichen Macht dar. Legislative (Gesetzgebende Gewalt) Exekutive (Ausführende G.) Judikative (Richterliche G.) Bund Parlament Volk Bundesrat Bundesgericht Kanton Grosser Rat Volk Regierungsrat Kantonale Gerichte Gemeinde Einwohnerrat Volk Gemeinderat (Kantonale Gerichte) Unterschied zwischen einem Bundesstaat und einem Staatenbund: Zusammenschluss von Gliedstaaten aber unter einer anderen Basis. Bundesstaat : Beim Bundesstaat unterwerfen sich die Gliedstaaten einer Verfassung. Staatenbund : Beim Staatenbund gibt es Verträge diese bindet sie zusammen. Er ist viel loser als der Bundesstaat. Definition des öffentlichen Recht: ( Sicherheit, Gesetzen, Interesse des Gesellschaft) Das öffentliche Recht regelt Beziehungen zwischen dem Staat, als Inhaber der Staatsgewalt (übergeordnete Stellung), und dem Bürger (untergeordnete Stellung). Der Staat vertritt dabei das öffentliche Interesse. Der einzelne muss seine persönlichen Interessen zurückstellen. BV ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
256
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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