Der Betriebsrat

Schlagwörter:
Arbeitnehmerrechte, Kollektivvertrag, Kündigung, EU-Richtlinien, Referat, Hausaufgabe, Der Betriebsrat
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument befasst sich mit dem Betriebsrat und seinen Aufgaben. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter in einem Betrieb und hat die Aufgabe, die Arbeitnehmerrechte zu wahren und gleichzeitig die Interessen des Unternehmens im Auge zu behalten. In Betrieben mit mehr als 5 Mitarbeitern ist ein Betriebsrat vorgeschrieben und wird alle 4 Jahre von den Beschäftigten gewählt. Die Betriebsratsmitglieder sind vor einer Kündigung geschützt und genießen Bildungsfreistellung. Der Betriebsrat hat zahlreiche Aufgaben, wie die Überwachung der Arbeitnehmerrechte, Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Mitspracherecht bei wirtschaftlichen Entscheidungen des Arbeitgebers. Zudem hat er das Recht auf Informations- und Beratungsrecht, Überwachung der Lohn- und Gehaltsauszahlung und Schutz vor Ungerechtigkeiten bei Versetzungen. Das Ziel des Betriebsrats ist es, einen Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu schaffen und faire Arbeitsbedingungen für alle zu gewährleisten. Das Mitwirkungsrecht der Betriebsratskörperschaften bei Kündigungen ist im Gesetz geregelt und die Betriebsratsmitglieder sind dazu verpflichtet, Verschwiegenheit zu wahren. In Betrieben mit Betriebsräten kann von fairer Arbeitsbedingungen ausgegangen werden und die Arbeitnehmerrechte werden besser gewahrt.
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Auszug aus Referat
Der Betriebsrat Der Betriebsrat betreut vom Eintritt in den Betrieb bis zur Pension alle Mitarbeiter. Die Arbeitnehmer werden auf Betriebsebene durch den Betriebsrat vertreten. Die Anfänge bildeten die Arbeiterausschüsse im 19. Jahrhundert. Die Vorstände der ersten Fabrikkrankenkassen bildeten diese erste Interessenvertretung. Noch im 19. Jahrhundert wurde ein Gesetz entworfen, in dem verschiedene Arbeiterausschüsse für die unterschiedlichen Gewerbe vorgesehen waren. Die Betriebsräte erledigen die Aufgabe, die gemeinsamen Interessen der Arbeitnehmer zu wahren und gleichzeitig die Arbeitgeber in der Erfüllung der Betriebszwecke zu unterstützen. Diese Doppelrolle zwischen Belegschaft und Unternehmensleitung bewirkt, dass der Betriebsrat immer auf übereinstimmung und Zusammenarbeit achten muss. Er ist nämlich an die betriebliche Friedenspflicht gebunden, das heißt, er darf keine Kampfmaßnahmen setzen und sich nicht parteipolitisch betätigen. Heute ist in jedem Betrieb, der mehr als 5 Beschäftigten aufweist, ein Betriebsrat vorgeschrieben. Trotz dieser gesetzlichen Vorschrift gibt es in vielen Klein- und Mittelbetrieben keinen Betriebsrat. Alle 4 Jahre wird der Betriebsrat von den Beschäftigten eines Betriebes gewählt. Je größer der Betrieb, desto größer ist auch die Zahl der Betriebsratsmitglieder. In Betrieben ab 300 Mitarbeitern gibt es sogenannte Berufsbetriebsräte, die sogar von der Arbeit freigestellt sind, damit sie sich ganz den Interessen der Arbeitnehmer widmen ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1546
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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