Die römische Frau

Schlagwörter:
Ehe, Gesellschaft, Bürgerrechte, Mitgift, Referat, Hausaufgabe, Die römische Frau
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt die rechtliche und soziale Stellung der Frauen und Kinder in der römischen Gesellschaft. Frauen waren abhängig von ihrem Vater oder Mann, hatten in der Ehe kein eigenes Vermögen und galten in der men'schen als Tochter ihres Ehemannes. Sie durften nur eine Ehe mit einem weißen Römer eingehen und mussten in der Familie ihres Mannes leben. Frauenkonnten als Prostituierte oder Unterhaltungskünstlerin arbeiten, was jedoch nicht hoch angesehen war. Kinder waren ihrem Vater oder Großvater unterstellt, auch wenn eine Familie nicht legitim war. Die Mutter hatte kein Recht auf die Verfügungsgewalt über die Kinder und konnte bei einer Scheidung nur selten das Sorgerecht erhalten. Die Mutter spielte jedoch eine aktive Rolle in der Erziehung ihrer Kinder. Insgesamt hatte das Oberhaupt der Familie, in der Regel der Vater, die absolute Macht über seine Familie. Obwohl Frauen und Kinder unter dem patriarchalischen System leiden mussten, war die harte Unterdrückung nicht immer vorhanden.
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Auszug aus Referat
Die römische Frau war ihr ganzes Leben abhängig, entweder vom Mann oder von ihrem Vater, die ihre Vormünder waren. Die Frau musste immer einen Vormund haben. Starb ihr Vater oder ihr Ehegatte, so war sie für eine kurze Zeit unabhängig, doch es musste bald ein neuer Vormund her. Das Testament konnte den Vormund bestimmen, sonst trat dafür die allgemeine Vormundschaftsregelung ein. Mit minus (wörtlich Hand) wurde eine Eheform beschrieben. Die Verfügungsgewalt, manus wurde bei der Ehe meist vom Vater auf den Ehemann übertragen. Die Gattin galt in bezug auf ihren Gatten als Frau in der Position einer Tochter. Die Mutter hatte daher besonders in der Erbangelegenheit die gleichen Rechte wie die Kinder ihres Mannes. Dies war ohne das Testament nicht zu ändern, doch konnte der Mann bei ihr nicht über Leben und Tod entscheiden. Die in manus-Ehe verheiratete Frau hatte kein eigenes Vermögen, alles gehörte ihrem Gatten bzw. dessen Vater, solange er noch lebte. Sie hatte gegenüber dem Vater ihres Mannes(Oberhauptes) die Stellung einer Adoptivtochter. Der Unterschied zu der freien Ehe bestand darin, dass die Frau rechtlich unabhängig von ihrem Mann war, aber dennoch der potestas ihres Vaters unterlag. Den gesellschaftlichen Status ihres Gatten nahm die Frau an. Geschenke und Erbe floss sofort in das Eigentum des Mannes. Die Unabhängigkeit konnte die Frau erst nach dem Tod des Mannes oder nach einer Scheidung erlangen. Mit einer Heirat betrat die Frau die Familie des Mannes. Rechtlich ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
966
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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